Moin Christian, ich denke, dass Du guten Gewissens einen Anwalt einschalten kannst. Du hast das nun lange und freundlich mitgemacht, was ich respektabel finde. Wenn Du nun einen G brauchst, dann spricht m.E. nach der nunmehr vergangenen Zeit nichts dagegen, einen Anwalt einzuschalten. Und man kann Schriftsätze so und so formulieren, damit will ich sagen, dass die Angelegenheit auch unter anwaltlicher Zuhilfenahme nicht "bissig" werden muss.