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  1. #81
    Day-Date Avatar von Sla
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    Günni, darf ich fragen, bei welcher Versicherung das so ist? Gerne per PN.
    Viele Grüße

    Simon

  2. #82
    Daytona Avatar von California
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    Zitat Zitat von Sla Beitrag anzeigen
    Günni, darf ich fragen, bei welcher Versicherung das so ist? Gerne per PN.
    siehe mein Posting weiter vorne: kann bei Günni so sein, aber bei einem Neuabschluss aktuell ganz anders aussehen - deshalb unbedingt vor Vertragsabschluss alles schriftlich bestätigen lassen.
    Viele Grüße - Gerd

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  3. #83
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    In meiner (relativ alten) Hausrat ist nirgends die Rede von Uhren, von Wertsachen jedoch schon, dabei ist der Punkt 2. erschreckend:

    Wertsachen.JPG

    Kennt Ihr das auch mit 20% bzw ist das üblich?
    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]

  4. #84
    Ja, kann aber von Versicherer zu Versicherer verändert werden. Meines Wissens aber üblich. Ich habe bei meinem Vertrag bspw. 40% Wertsachengrenze.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  5. #85
    Daytona Avatar von California
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Ja, kann aber von Versicherer zu Versicherer verändert werden. Meines Wissens aber üblich. Ich habe bei meinem Vertrag bspw. 40% Wertsachengrenze.
    bei mir sind es auch 40%. Hier gilt es auszurechnen, wie viele "Wertsachen" vorhanden sind.
    Geändert von California (13.01.2017 um 12:39 Uhr)
    Viele Grüße - Gerd

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  6. #86
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    Sollten meine Stahluhren zu den Wertsachen zählen dann habe ich bei 20% arg verloren...
    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]

  7. #87
    Daytona Avatar von California
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    Zitat Zitat von Artur Beitrag anzeigen
    Sollten meine Stahluhren zu den Wertsachen zählen dann habe ich bei 20% arg verloren...
    gleiches Spiel wie bei mir: Schreiben an die Versicherung senden und nachfragen.
    Viele Grüße - Gerd

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  8. #88
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Zitat Zitat von Sla Beitrag anzeigen
    Günni, darf ich fragen, bei welcher Versicherung das so ist? Gerne per PN.
    Kein Ding, ist die R+V Allgemeine.

    Gerd: Das ist das was ich meine. Wenn ich bestimmte Präferenzen habe dann kläre ich das eben vorher ab. Ist bei teuren Fahrrädern, Antiquitäten usw. auch nicht anders. Zu denken "wird schon passen" ist jedenfalls die schlechteste Lösung.
    LG
    Günni

  9. #89
    Genau...habe auch (in meinem Fall bei der Gothaer) nachgefragt. Antwort binnen Tagen: Stahluhren gehören selbstverständlich nicht zu den Wertsachen...sei auch durch die Rechtsprechung mehrfach so bestätigt worden. Daher auch die Veränderung bei der Allianz, da die Versicherer versuchen, das Risiko auf den Kunden abzuwälzen.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  10. #90
    Daytona Avatar von California
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    Zitat Zitat von Moonwalker Beitrag anzeigen
    Gerd: Das ist das was ich meine. Wenn ich bestimmte Präferenzen habe dann kläre ich das eben vorher ab. Ist bei teuren Fahrrädern, Antiquitäten usw. auch nicht anders. Zu denken "wird schon passen" ist jedenfalls die schlechteste Lösung.
    absolut richtig - ich will mich hier gut versorgt wissen, Tresor hin oder her.
    Viele Grüße - Gerd

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  11. #91
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    Da meine Stahluhren aber bis auf eine immer im Bankschließfach liegen, muß ich mich eigentlich um eine Zusatzversicherung dafür kümmern (meine HR versichert keine Fächer).
    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]

  12. #92
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Artur, die 20% sind so Standard, lässt sich aber natürlich korrigieren.

    Bei aktuellen Hausratversicherungen gibt es allerdings keine Versicherungssumme mehr. Dort wird eine Entschädigungsgrenze €/qm generiert. Auch diese lässt sich ab 300€/qm in 50€ Schritten anpassen.

    Hausrat in Bankschließfächern ist hier ebenfalls bis 20/30T€ mitversichert. Ansonsten gibt es dazu separate Verträge.
    Geändert von Moonwalker (13.01.2017 um 12:55 Uhr)
    LG
    Günni

  13. #93
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von California Beitrag anzeigen
    In meinem Fall hatte ich somit mächtig Glück, da ich meinen Vertrag ca. 2 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen abgeschlossen habe.
    Super, dass freut mich für Dich!
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  14. #94
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von Artur Beitrag anzeigen
    In meiner (relativ alten) Hausrat ist nirgends die Rede von Uhren, von Wertsachen jedoch schon, dabei ist der Punkt 2. erschreckend:

    Kennt Ihr das auch mit 20% bzw ist das üblich?

    Zitat Zitat von Artur Beitrag anzeigen
    Sollten meine Stahluhren zu den Wertsachen zählen dann habe ich bei 20% arg verloren...

    Offensichtlich gibt es hier noch eine Menge Aufklärungsarbeit.

    Daher habe ich mir erlaubt, meinen erstellten Leitfaden aus dem (Hausrat-) Versicherungsthread einfach hier nochmal zu posten:

    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    leider hatten sich in den letzten Wochen die Beiträge mit den Überschriften „Rolex bei Einbruch gestohlen“ gehäuft und die Einbruchsstatistik ging in den letzten Monaten so steil nach oben wie noch nie.

    Meistens werden solche Beiträge kommentiert mit Worten wie „Ach Du grüne Neune“ und „Hoffentlich bist Du gut versichert“. Dann folgen wilde Diskussionen geführt von Argumenten wie „Die Versicherungen zahlen sowieso nix“ und „wenn da Gold an der Uhr war, ist’s sowieso Schmuck und keine Uhr“.

    Oftmals herrschen hier Vorurteile und Unwissenheit und beim Geschädigten zusätzlich noch Angst und Ratlosigkeit in der ohnehin schon bescheidenen Situation.

    Dem ganzen möchte ich ein für alle Mal Abhilfe schaffen und hier eine Art Leitfaden im Umgang mit Versicherungen vorzeigen.

    Nur kurz vorweg – ich bin KEIN Versicherungsmakler, arbeite auch bei keiner Versicherung und möchte auch hier keine Versicherung explizit bewerben. Allerdings habe ich in den letzten 20 Jahren mehrfach unterschiedliche Versicherungen in Anspruch nehmen müssen und habe (leider Gottes…) Schäden im hohen 6-stelligen Bereich regulieren müssen. Alle Schäden wurden vollumfänglich und ohne mit der Wimper zu zucken von den Versicherungen reguliert. Teilweise wurde ich sogar von den Versicherungen auf den ein oder anderen Mehranspruch aufmerksam gemacht.

    Diese Erfahrungen und dieses angeeignete Wissen möchte ich gerne mit Euch teilen, und zwar hier am Beispiel einer Hausratversicherung. Ebenfalls anmerken möchte ich, dass die genannten Summen und Uhren NICHT MEINER Versicherung entsprechen und nur als Beispiel dienen.

    Es geht los…

    Wichtig ist es, sich VOR dem Schadensfall das Kleingedruckte durchzulesen.

    Man muss sich einmalig die Mühe zu machen und alle Uhren sorgfältig dokumentieren. Die Uhren sollten aus mehreren Perspektiven fotografiert werden, um den Zustand festzuhalten. Gerne auch mit sichtbarer Seriennummer, mit allem Zubehör und zuletzt als Gruppenfoto. Darüber hinaus sollten alle Unterlagen wie Kaufrechnungen, Revisions- oder Reparaturbelege, Zertifikate etc. eingescannt werden. Diese Bilddokumentation bitte extern lagern, z. B. bei Familienangehörigen, Bankschließfach, in der Cloud oder wo auch immer. Aber nicht bei den Uhren. Und zugleich die Versicherung über den Besitz informieren und schriftlich bestätigen lassen, dass die Uhren im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert sind.

    In der Regel liegt der Schmuckanteil einer Hausrat bei 20% der Gesamtversicherungssumme. Hier muss man also zusammenzählen, ob man wertmäßig hinkommt oder nicht. Manche Versicherer bieten gegen einen geringen Mehrbetrag ein „Plus-Paket“ an, in dem z. B. der Schmuckanteil auf 40% aufgestockt wird. Vorteil eines solchen „Plus-Pakets“ kann auch sein, dass z. B. ein Bankschließfach oder auch ein Hotelzimmer automatisch mitversichert ist.

    Darüber hinaus sollte man abklären, wie sich der Begriff „Schmuck“ bzw. „Wertsachen“ definiert. Manche Versicherer machen hier offenbar Unterschiede zwischen Stahl und Golduhren, andere nicht. Da wird zwischen einer Brosche, goldenen Manschettenknöpfen und einer Stahl-Submariner kein Unterschied gemacht.

    Eine weitere Vorgabe kann u. U. der Besitz und die Nutzung eines „Wertschutzschranks“ (= Tresor) sein. Falls dies in der Tat eine definitive Vorgabe ist, sollte man die Klassifizierung beachten und ob der Tresor verankert werden muss oder nicht. Letzteres entfällt oftmals bei Tresoren mit >200kg Gewicht.

    Sehr gute Tresore mit einem tollen Preis-/Leistungsverhältnis bietet Beispielsweise die Firma Eisenbach-Tresore:

    http://www.eisenbach-tresore.de/Wert...-klasse-2.html

    Wissen sollte man auch, dass eine Hausratversicherung immer eine „Neuwertversicherung“ ist. Das bedeutet im Klartext, dass man z. B. für den Diebstahl einer fünf Jahre alten Submariner unkompliziert zum nächsten Rolex-Konzessionär gehen kann und sich dort eine neue Uhr zum Listenpreis kaufen kann. Reguliert wird immer „ein gleichwertiges Produkt zum Wert am Tag des Schadens“. Unabhängig, ob man die Uhr neu oder gebraucht und/oder beim Konzi oder Grauhändler gekauft hat.

    Wenn z. B. eine Vintage-Uhr gestohlen wird, wird der Wert durch einen Sachverständigen der Versicherung ermittelt. Hierzu ist die eingangs erwähnte Dokumentation absolut von Nöten. Schließlich gibt es bei Vintage keine „Listenpreise“ und der Wert einer Uhr der gleichen Referenz kann am Beispiel einer Submariner 1680 von 4.000 Euro bis 20.000 Euro gehen.

    Im Rahmen einer Hausratversicherung ist übrigens i. d. R. auch häuslicher Raubüberfall mitversichert. Wenn also Abends die Panzerknacker an der Tür läuten und man nach dem Aufmachen an die Heizung gefesselt wird und die schweren Jungs mit den Uhren davonrennen – kein Problem, wenn man in ausreichender Höhe versichert ist.

    Über eine Hausrat ebenfalls mitversichert ist ein Raubüberfall auf offener Straße bei Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben.

    Eine Basis-Hausratversicherung über 100.000 Euro bekommt man oftmals schon für ganz wenige hundert Euro. Unabhängig von unseren geliebten Uhren sollte eigentlich jeder Bürger darüber verfügen. Wer z. B. nach einem Wohnungsbrand nur mit den eigenen Kleidern am Leib der Feuerwehr beim Löschen zusieht und nur noch über ein Paar Socken und eine Unterhose verfügt, wird dies zu schätzen wissen.

    Grundlage für eine unkomplizierte Schadenregulierung ist natürlich eine pünktliche Bezahlung des Beitrags und im Schadenfall ein plausibler, fairer und offener Umgang mit seinem Versicherer. In der Versicherungsbranche gilt der Leitsatz: „Wie man sich präsentiert, wird man reguliert“.

    Natürlich hat dieser Beitrag keinerlei juristischen Bestand und sicherlich sind alle Rahmenbedingungen bei den Versicherern unterschiedlich.

    Er soll lediglich dazu dienen, etwas zu sensibilisieren, die Aufmerksamkeit im Umgang mit seinem Hab und Gut zu erwirken und manch einem die „Furcht“ vor zu vielen Versicherungen nehmen.

    Ich freue mich auf Eure Kommentare/Fragen/Anregungen/Tipps/Kritiken - also auf eine interessante Diskussion zu diesem Thema!

    Euer Peter!

    Mehr Informationen gibt es hier:

    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...herungs-Thread
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  15. #95
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von Moonwalker Beitrag anzeigen
    Wo steht denn dass dies so ist?? Und wieso braucht man dazu eine Gericht? Du kannst dir doch einfach eine Versicherung aussuchen, die deine Bedürfnisse abdeckt und dann ist es gut.

    Hier mal die Ausführungen "meiner" Versicherung:

    Uhren kommt als Hauptzweck die Funktion der Zeitmessung zu, während der Schmuckcharakter eine untergeordnete Rolle spielt. Etwas anderes kann auch nicht im Hinblick darauf gelten, wenn es sich um teure Uhren handelt, die teilweise mit Edelmetallen, Perlen oder Edelsteinen verziert sind. Aus dem Begriff „Schmucksachen“ ergibt sich, dass dieser jegliche Form von Schmuck, also auch wertlosen Modeschmuck, umfasst, solange der Gegenstand Schmuckcharakter hat. Folglich kann es auf den Wert des Gegenstandes für die Einordnung als „Schmucksache“ nicht ankommen. Maßgebend muss nach dem allgemeinen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers sein, ob ein Gegenstand primär zu Schmuckzwecken getragen wird oder – wie z. B. auch eine Brille – nur als Sekundärzweck auch Schmuckzwecken dienen soll. Demnach fallen Uhren – auch wenn sie mit Edelmetallen verzeiert sind – nicht unter den Begriff „Schmucksachen“. So urteilte das OLG Koblenz mit Urteil vom 10.11.2011 (Az.: 10 U 771/11).

    Zu Sachen aus Gold oder Platin bzw. auch aus Silber zählt eine Uhr immer dann, wenn sie zumindest in wesentlichen Teilen überwiegend aus einem dieser Edelmetalle besteht, so dass ihr Wert vom Materialwert des Edelmetalls wesentlich mitbestimmt wird. So urteile der BGH mit Urteil vom 16.02.1983; VersR 83 S. 573 f.

    Zitate aus dem BGH-Urteil sind: „Der Umstand, dass eine Armbanduhr bestimmungsgemäß ein Zeitmesser und damit Gebrauchsgegenstand ist, schließt nicht aus, dass es sich zugleich um eine Goldsache handeln kann. Der Begriff Goldsache ist nicht auf goldene Schmucksachen beschränkt.“ sowie „Von Golduhren spricht man nur dann, wenn wesentliche Teile des Gegenstandes (bei Uhren das Gehäuse) zumindest überwiegend aus massivem Gold bestehen.“

    Zusammenfassend ist festzustellen, dass Uhren, die nicht überwiegend aus einem der genannten Edelmetalle bestehen, nicht zu den versicherten Wertsachen zählen und damit dem normalen Hausrat zuzuordnen sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob es eine günstige Uhr oder aber eine sehr teure Uhr ist, die ggf. auch teurer sein kann als eine Uhr aus Edelmetall. Golduhren, Platinuhren und Silberuhren sind hingegen Wertsachen und unterliegen den Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (Silberuhren der Gesam-Höchstentschädigungsgrenze für Wertsachen, Gold- und Platinuhren darüberhinaus auch der spezielleren Entschädigungsgrenze von derzeit 20.000 EUR).

    Schmucksachen sind als versicherte Wertsachen nicht näher definiert. Es fallen danach alle Schmucksachen – auch Modeschmuck, egal ob billig oder teuer – unter die Entschädigungsgrenze. Modeschmuck wird allerdings selten bei einem Einbruchdiebstahl entwendet. Was im allgemeinen Sprachgebrauch unter einer Wertsache verstanden wird, ist hier nicht maßgeblich. Nach der Definition können günstige/billige Schmucksachen zu den versicherten Wertsachen zählen und auf der anderen Seite teure (Marken-)Uhren z. B. aus Edelstahl nicht darunter fallen. Nach der Defintion in den Hausratversicherungsbedingungen kann nicht vom Wert einer Sache abgeleitet werden, ob sie zu den versicherten Wertsachen zählt oder nicht.


    Beispiel 116618
    Edelmetall 4 k
    Werk 3 k
    Image 24 k

    Wie bestimme ich den Edelmetallwert? Preis (116618) - Preis (116610)?

  16. #96
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Wenn man dem BGH folgt, würde ich es an deinem Beispiel am massiven Gehäuse festmachen und die Uhr wäre für mich eine "Wertsache". Ich glaube der Begriff "Edelmetallwert" ist nicht optimal gewählt,. Mir würde "Edelmetallanteil" besser gefallen. Der Wert ist ja relativ, fällt der Goldpreis auf 100€ könntest du das Ding theoretisch in die Tonne knallen

    Für mich gilt: Gehäuse und Band massiv = Wertsache. Bicolor wegen des höheren Stahlanteils = Hausrat. Ebenso die 116622, der Platinanteil ist nicht relevant.
    LG
    Günni

  17. #97
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    Submarimarianer

    Danke!!

    Für mich (leider) eher so ein 'fire&forget' Thema... Einmal abgeschlossen, da besaß ich nix ( ) - 2008 einmalig den Gesamtwert angepaßt...
    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]

  18. #98
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Einen ganz wichtigen Punkt möchte ich noch anhängen:

    Wie oben beschrieben, kann man die Entschädigungsgrenze für Wertsachen heraufsetzen.

    Beispiel: 100qm Wohnfläche ergibt eine Entschädigungsgrenze für Wertsachen von 20T€

    Erhöht man nun die Entschädigungsgrenze auf 40T€ bleibt die darin enthaltene Entschädigungsgrenze für Sachen aus Edelmetall, außerhalb von Wertschränken, davon unberührt.
    Diese bliebe in diesem Beispiel bei 20T€ bestehen. Heißt im Schadenfall: Für die Weißgold GMT wird es eng - trotz einer Versicherungssumme von 40T€.

    Hier also genau aufpassen und genau lesen!
    LG
    Günni

  19. #99
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Hi Günni,

    ja, grundlegend korrekt.

    Allerdings ist eine Entschädigungsgrenze nicht an die Quadratmeterzahl Deiner Wohnung gekoppelt, sondern an die Höhe der Versicherung.

    Du kannst eine 100m²-Wohnung mit 20.000 Euro oder aber auch mit 500.000 Euro versichern.

    Wenn Du nur IKEA bzw. Sperrmüllmöbel und KIK-Klamotten zu Hause hast, reicht Ersteres.

    Falls Du eine Bulthaup-Küche hast, nur mit Minotti eingerichtet bist und Deine Kleidung aus der aktuellsten Givenchy-Kollektion besteht, ist Letzteres empfehlenswerter.

    Im ersten Fall hättest Du einen Deckungsschutz von 4.000 Euro für Wertsachen, im zweiten Fall von immerhin 100.000 Uhr für Wertsachen. Grundlage ist jeweils der gängige 20%-Anteil für Wertsachen.

    Es bleibt also Dir überlassen, die Höhe der Versicherung auf Deine Lebensumstände anzupassen.


    Im übrigen sind gute Tresore nicht unbedingt teuer und man kann neben den Uhren auch andere wichtige Dinge unterbringen.

    Ein vernünftiger Tresor fängt bei rund 1000 Euro an. Dieser hier z. B. hat ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis, muss in der Regel nicht verankert werden (da >200 Kilo) und ist laut VDS bei privatem Gebrauch bis 200.000 Euro versicherbar:

    http://www.eisenbach-tresore.de/Wert...bin-pro-5.html
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  20. #100
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    Nicht verankert wird in der Regel erst bei > 1.000 kg.

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