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  1. #41
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Viele Verkäufer im Network versenden ja sogar, bevor sie Geld gesehen haben.

    Das wär dann auch spannend gewesen, Ibi. Paket ist weg und du bekommst trotzdem eine Zahlungsaufforderung

  2. #42
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von ibi Beitrag anzeigen
    name werde ich nicht veröffentlichen.

    am ende hat dhl bezahlt / zumindest den versicherten teil hat der verkäufer erstattet bekommen
    die hälfte der differenz zwischen unterversicherung und kaufpreis + erstattung von dhl hat der verkäufer mir dann überwiesen.
    das ganze prozedere hat dann ca 6 wochen gedauert.

    ABER hätte dhl aus welchen gründen auch immer nicht gezahlt - wäre der verkäufer (hätte ich bis zu dem fall nicht gedacht) fein raus.
    gesetzgeber ist zwar auf seiner seite ABER das ist für mich kein network wenn man sich dann mit solchen aussagen konfrontieren muß.


    auf meine frage folgende antworten zu bekommen:
    Frage:
    Mal ne rein neugierige frage:
    Ist das jetzt dein Problem oder mein Problem

    Antwort:
    Dein Problem, da das Versandrisiko beim Käufer ist.
    Verkäufer hat keine Haftung nach Übergabe an DHL.

    weiter antworten aus vorausgegangene fragen:
    sollte DHL Wiedererwarten nicht zahlen, kannst Du natürlich einen Anwalt einschalten.
    Ich werde die Versicherungsansprüche an dich abtreten.
    DHL ist natürlich in der Haftung, ich gehe immer noch von einer Zahlung durch DHL aus.

    -----------

    will ich solch eine einstellung im network haben?
    ganz klarer nein.
    hätte ich mich genauso verhalten?
    bis zu dem fall hätte ich als verkäufer das geld dem käufer sofort rücküberwiesen wenn mein versendetes paket weggekommen wäre - alles andere würde gegen mein Verständnis und meiner einstellung verstoßen.
    Ich hatte ja vor einiger Zeit ein ähnliches Problem. DHL hat sich geziert und erst nach Drohungen von Rolstaff gezahlt.
    Der Empfänger war ein RLX Member.
    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...28#post5268328

    Für das Paket fühlte ich mich verantwortlich und habe alles geregelt. Das gehört sich so, insbesondere hier im Network. Das Network ist keine 08/15 Verkaufspattform und ich denke, dass jemand, der sich so widerlich verhält genannt werden sollte. Anscheinend steht er ja zu seinem Verhalten. Dort würde ich nichts kaufen!

  3. #43
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    Ich war es nicht. Mein MacBook ist noch zu haben.

  4. #44
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von Whee Beitrag anzeigen
    Ich war es nicht. Mein MacBook ist noch zu haben.
    Air?
    Gruß
    Ibi

  5. #45
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Immer dran denken- Recht und Moral sind manchmal (oft) zwei Paar Stiefel!!
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  6. #46
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    Zitat Zitat von ibi Beitrag anzeigen
    Air?
    Nein, ein MBP.

  7. #47
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    Ich wars übrigens auch nicht
    Meins war ordnungsgemäß versichert und der Käufer war sehr zufrieden mit der Abwicklung und dem Zustand des Macs.

    Habe bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht, weder mit dem Network noch mit DHL .
    Gruß,
    Peter.

    US Navy Seals like this

  8. #48
    Submariner
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    es geht leider unangenehm weiter, gibt es hier einen anwalt im forum, dem ich das problem nochmal schildern darf?

  9. #49
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Dann schreib doch NicoH...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  10. #50
    Submariner
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    das mache ich, danke!

  11. #51
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Freunde,

    ich habe eine PN bekommen und bin dort gebeten worden, das noch einmal genauer zu erläutern. Das mache ich auch gerne hier im Thread:

    Der Abschluss einer Versicherung für den Paketversand gehört grundsätzlich nicht zu den Sorgfaltspflichten eines Versenders. Wer ein Päckchen oder Paket versendet, darf davon ausgehen, dass es ankommt. Ein Paket mit Versicherung kommt auch nicht sicherer an als ein unversichertes Paket.

    Der Versender - Kunde - Verbraucher - schuldet nur die sichere Verpackung und Absendung. Sichere Verpackung heißt: Habe ich Weingläser gekauft und widerrufe den Vertrag, kann ich sie nicht ungeschützt in den Karton legen und zurückschicken. Mehr als vernünftig verpacken und abschicken muss ich aber nicht tun.

    Und weil ich gestern Abend nicht mehr im Dienst war, habe ich auch die gesetzliche Bestimmung dazu nicht mehr genannt. In § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB ist das geregelt: "Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren".

    Dass die Rechtsprechung so ist glaube ich ja. Ich frage mich aber gerade, wie das in der Praxis Funktionieren soll. Wo ist der Beweis/Beleg, dass die Ware vom Kunden retourniert wurde? Jetzt unabhängig davon, was wirklich in der Verpackung ist.

    Billiger käme man an Produkte der Begierde nicht ran.

  12. #52
    Freccione Avatar von Bluedial
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    TS, Anwaltskosten sind auch nicht ohne...., aber an die eigene Nase mußt Du Dich schon fassen....,
    bei solchen Krautern bestelle ich gar nix mehr...,

    alles Aufwand und verstresste Lebenszeit.

    Good Luck
    Gruß Harald

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