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Baum-Darstellung

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  1. #5
    Submariner
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    - mal unterstellt, dass du deutlich gemacht hast, dass du den Vertrag widerrufen, davon nichts mehr wissen willst oä.
    Dann sollten dir § 355, Abs. 3 S. 4, § 357 Abs. 4 BGB helfen.
    Wenn dann noch jemand gesehen hat (Zeuge!), dass du die Ware auch in das Paket gepackt und dieses Paket zur Post gebracht hast, sollte alles in Ordnung sein. Ob die Einlieferungsquittung reicht, ist noch nicht geklärt (zwei Juristen, drei Meinungen - kennt man ja).
    Geändert von ictus (26.08.2016 um 18:42 Uhr)
    Viele Grüße, Frank

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