Moin,
ich bin selbst auch als Versicherungsmakler tätig und muss zugeben, dass ich nicht gedacht hätte, dass (normale) Hausrat-Versicherungen die Chrono24 Preise einer Daytona entschädigen. Ich habe anhand meines eigenen Beispiels mal den Dialog zu meinem Hausrat-Versicherer aufgenommen.
Aus Der Vertragsabteilung habe ich folgende Bestätigung:
"Werden auch sehr hochwertige Uhren normal getragen, und dienen in erster Linie dem Ablesen der Zeit, so sind diese als Hausratgegenstände zu betrachten.
Dienen hochwertige Uhren lediglich der Wertsteigerung, oder sind jene in einem Maß mit Edelmetallen, und/oder -steinen verziehrt, dass das Ablesen der Zeit ohne Weiteres nicht mehr möglich ist, sind diese den Wertgegenständen hinzu zuzählen."
Meine Frage an die Schadenabteilung war wie folgt:
Rolex Daytona Referenz 116500LN – gekauft zum Listenpreis von 11.300 Euro. Da diese Uhr derzeit schwer bis gar nicht mehr Lieferbar ist, sind die Preise für gebrauchte (und neuwertige) Exemplare extrem gestiegen. Die gleiche Uhr im neuwertigen Zustand wird im Zweitmarkt für ca. 22-25.000 Euro gehandelt.
Was würde im Schadenfall reguliert? Mit dem Neuwert über 11.300 Euro wäre eine Uhr nach gleicher Art und Güte nicht mehr zu erwerben, der Wiederbeschaffungswert liegt also zwischen 22.-25.000 Euro -
Omega Speedmaster Professional Referenz 3570.50.00 – diese Uhr wurde mir geschenkt. Das Nachfolgemodell (technisch und optisch unverändert Referenz 311.30.42.30.01.005) kostet neu zum Listenpreis 4.600 Euro. Gebrauchte Exemplare aus 12/2014 sind für rund 4.000 Euro erhältlich
Was würde im Schadenfall reguliert? Neuwert 4.600 Euro, Wiederbeschaffungswert 4.000 Euro
Chopard Mille Miglia Referenz 8311 aus ca. 1999. Das Nachfolgemodell Referenz 168571-3004 kostet neu zum Listenpreis 6.800 Euro. Gebrauchte Exemplare aus 1999 sind für rund 2.500 Euro erhältlich
Was würde im Schadenfall reguliert? Neuwert 6.800 Euro, Wiederbeschaffungswert 2.500 Euro oder Anschaffungspreis
Aus der Schadenabteilung hab ich folgende Antwort:
Rolex: Sollte die Uhr im Geschäft nicht mehr erhältlich sein, müssten wir auch den Wiederbeschaffungspreis von 22 - 25.000 EUR erstatten.
Omega: Wenn es sich bei dem Nachfolgemodell um ein gleichwertiges Modell handelt, würden wir die 4.600 für das neue Modell erstatten.
Chopard: Hier gilt das Gleiche, wie bei der Omega: Wenn das Nachfolgemodell gleichwertig ist, würden wir auch den Listenpreis für das neue Modell erstatten. Sollte dies höherwertig sein, irgendetwas dazwischen (pauschal gesagt).
Aber wie eingangs gesagt, müsste u.a. die Gleichwertigkeit der Nachfolgemodelle im Schadenfall vom Sachverständigen geprüft werden.
Nur zur Klarstellung, dass ist keine allgemeingültige Aussage, sondern bezieht sich explizit auf meinen Versicherungsvertrag. Daher mein Apell, wendet Euch an Euren Makler/Versicherer mit eben diesen konkreten Beispielen.
Ich bin positiv überrascht, dass ich theoretisch alle Stahluhren unabhängig vom Wert im Schlafzimmer liegen lassen könnte (sofern die Gesamtsumme passt). Würde ich nie tun aber wenn man doch mal denkt es vergessen zu haben, lässt es einen im Urlaub ruhiger schlafen.
Viele Grüße
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26.09.2019, 10:06 #10
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