Hi Thomas,
ich habe jetzt ebenfalls noch einmal nachgelesen.
Unter 9.3 der Versicherungsbedingungen für MeinPlus steht folgendes:
(1) Generelle Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für die jeweilige Sachgruppe ist je Versicherungsfall begrenzt auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für den Hausrat. Darüber hinaus gelten die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (siehe Ziffer 2.2 Absätze 2 und 3).
--------------------------------------------------------------
Unter Ziffer 2.2 der Hausratversicherung steht:
(2) Entschädigungsgrenze für Wertsachen
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall maximal 350 Euro je Quadratmeter Wohnfläche der versicherten Wohnung. Ausnahme: Wir haben etwas anderes mit Ihnen vereinbart.
(3) Besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb besonderer Behältnisse
Es gelten besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, die sich außerhalb eines der folgenden Behältnisse befinden:
• Außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg.
• Außerhalb verschlossener eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür.
• Außerhalb besonders vereinbarter, sonstiger verschlossener Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen (beispielsweise ein Tresor).
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist wie folgt begrenzt:
a) Die Entschädigungsgrenze bei Bargeld beträgt 2.000 Euro. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
b) Die Entschädigungsgrenze bei Urkunden, Sparbüchern und sonstigen Wertpapieren beträgt insgesamt 5.000 Euro.
c) Die Entschädigungsgrenze beträgt insgesamt 30.000 Euro für:
• Schmucksachen;
• Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen;
• Briefmarken, Münzen und Medaillen;
• Sachen aus Gold oder Platin.
--------------------------------------------------------------
(2) Besondere Entschädigungsgrenze in der Außenversicherung
Die Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung gemäß Ziffer 1.3.3 Absatz 7 (Hier wird wieder auf Ziffer 2.2 verwiesen) gilt nicht für Schäden, die in MeinPlus versichert sind. In der Außenversicherung ist jedoch die Entschädigung für die Sachgruppe Schmuck und Pelze auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt, wenn keine der nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllt ist:
Die Sachen werden
• von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person bestimmungsgemäß getragen;
• in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt;
• einem Juwelier zur Schätzung, Reparatur, Umarbeitung oder zu ähnlichen Zwecken übergeben;
• im Kofferraum oder anderen von außen nicht einsehbaren Bereichen eines allseitig verschlossenen Personenkraftwagens zurückgelassen;
• in Hotels, sonstigen Beherbergungsbetrieben, Ferienhäusern oder auf Passagierschiffen in verschlossenen Zimmersafes oder ähnlichen Behältnissen aufbewahrt.
Für mich bedeutet das, dass für ein, gesondert über MeinPlus versichertes Schmuckstück, nicht die Entschädigungsgrenze der Außenversicherung, sondern eine Entschädigungsgrenze in Höhe von 10.000 € gilt, wenn nicht einer der genannten Punkte gegeben ist. Es wird also, bis auf die Selbstbeteiligung, komplett ersetzt, auch wenn es teurer als 30.000 € ist.
Alles andere würde nach meiner Auffassung auch kaum Sinn ergeben, da durchaus Schmuckstücke über 30.000 € von der Allainz akzeptiert werden.
Vielleicht gibt es hier ja einen Versicherungsfachmann, oder Anwalt für Versicherungsrecht, der die Auffassung bestätigen oder dementieren kann.![]()
Ergebnis 1 bis 20 von 443
Baum-Darstellung
-
10.04.2018, 18:04 #11Gruß Tristan
Ähnliche Themen
-
>>>Der<<<ultimative Süßigkeiten Thread !
Von prosecco im Forum Off TopicAntworten: 332Letzter Beitrag: 24.12.2017, 07:49 -
DER ultimative Brettspiel-Thread
Von Des Modus im Forum Off TopicAntworten: 15Letzter Beitrag: 02.05.2015, 11:06 -
!!! DER !!! ULTIMATIVE LÜNETTENTAUSCH THREAD
Von morgenrot im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 5Letzter Beitrag: 09.09.2011, 19:23 -
Der ultimative Mark XI - Thread
Von Georgio1962 im Forum IWCAntworten: 40Letzter Beitrag: 11.11.2009, 08:09





Zitieren
Lesezeichen