Ergebnis 321 bis 340 von 443
Hybrid-Darstellung
-
15.01.2021, 18:57 #1Peter

Bekennender Längsdenker
-
15.01.2021, 19:24 #2
Dann frag doch schriftlich mal bei Neodigital nach.
Wenn ich auf meine Stahluhr zum Listenpreis 10 Jahre warten muss im Schafensfall hat das nichts mit Wiederbeschaffung zu tun. Das wird auch im Zweifelsfall ein Gericht oder versierter Anwalt mit Fachgebiet Versicherungsrecht so sehen.Habe die Ehre, Mali
-
15.01.2021, 19:34 #3
Mali
Die Neodigital habe ich bereits schriftlich angefragt. Die Antwort lautet:
"Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Versicherungswert nach Klausel A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt:
A 14.1.1 Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen."
Es wird wie gesagt immer auf den Neuwert verwiesen. Um einen Anwalt kommt man da also sicher nicht drum herum wenn man es nicht vorher schriftlich hat. Ich habe im Übrigen exakt den Fall der Daytona beschrieben und gefragt wie reguliert wird da der Marktpreis eben ca. das Doppelte des Listenpreises beträgt.Gruß Guido
-
15.01.2021, 19:53 #4
-
15.01.2021, 19:47 #5
Ich weiß nicht wie sich Neodigital im Schadensfall dann verhält. Zur Not würde ich aber mit aller Macht dagegen angehen. Und ich denke die Chancen stehen gut.
Habe die Ehre, Mali
-
15.01.2021, 19:57 #6
Ich würde dir ja gerne glauben Peter aber dann untermauere deine Aussage doch etwas. Im Zweifel gelten nun mal die Versicherungsbedingungen und nicht die Aussagen von "echten Fachmännern". Aktuell sieht es für mich halt so aus als ob du auch nur "denkst" oder "zu wissen glaubst".
Gruß Guido
-
15.01.2021, 20:20 #7
-
18.01.2021, 11:56 #8
Guten Tag in die Runde,
auch wenn es tatsächlich nicht den dt. Versicherungsmarkt betrifft so ist es dennoch vielleicht für jene interessant die ebenfalls in der Schweiz leben.
Schmuck o.ä. ist nur sehr beschränkt über die Hausratsversicherung abgedeckt. Deckelungen sind relativ niedrig und lassen sich nicht über eine höhere Versicherungssumme anheben. Weiterhin schliessen diese auch teils Trickdiebstahl, Raub, Verlust etc. aus, allenfalls sind teils nur sehr niedrige Beträge gedeckt (2.000 Chf etc.).
Die Zurich Versicherung bietet hier in der Schweiz eine Wertsachenversicherung an (All Risk) die alle Stücke einzeln versichert.
Wie funktioniert die Versicherung?
Jedes einzelne Stück (in meinem Fall Uhren) werden Anhand aussagekräftiger Bilder durch einen externen Partner der Versicherung (in meinem Fall war dies Sothebys) bewertet.
Den Wiederbeschaffungswert derselben Uhr als Neuware kann man sich dann versichern lassen. Der Listenpreis ist unerheblich, auch der Zustand der Uhr.
D.h. eine 116500 kann man sich dann z.B. für 25.000 Chf versichern lassen.
Der Preis der Versicherung richtet sich nach dem Selbstbehalt, d.h. wie hoch die Selbstbeteiligung im Schadensfall ist. Je niedriger diese ist, umso teurer ist die Versicherung.
Das Prinzip ist exakt das Gleiche, wie bei einer Vollkaskoversicherung bei einem Auto.
Was ist abgedeckt?
Verlust durch Verlieren, Raub, Trickdiebstahl, Diebstahl aus der Wohnung (Tresor ist nicht notwendig; keine Sicherung notwendig), Beschädigung. Einzig und alleine Diebstahl aus dem Auto, Wohnwagen oder Hotelzimmer (wenn nicht im Safe) sind ausgeschlossen.
Kostenpunkt:
ungefähr 10% der Versicherungssummer bei einem Selbstbehalt von 1.000 CHF.
D.h. ein Wert von 100.000 wird für 1000 Chf / Jahr versichert.
Ob es sich lohnt? Muss jeder für sich selber wissen.
Da ich persönlich meine Uhren sorgen- und stressfrei tragen möchte, ganz gleich wo auf der Welt ich mich befinde, ist mir persönlich das Wert.
Auch möchte ich keinen Tresor zu Hause noch bei einem Uhrenwechsel zu meinem Bankschliessfach.
Das muss allerdings jeder für sich selbst entscheiden.
Hier findet ihr die Kundeninformation und Allgemeine Versicherungsbedingungen der Zurich Wertsachenversicherung
Ob das Gleiche Produkt auch in Deutschland angeboten wird, kann ich leider nicht sagen. Eine Nachfrage lohnt für den Interessierten sicherlich.
Beste Grüsse
KonstantinHerzliche Grüsse
Konstantin
-
18.01.2021, 13:29 #9Deepsea
- Registriert seit
- 18.05.2018
- Beiträge
- 1.311
-
19.01.2021, 10:46 #10
Das stimmt, 1% der Versicherungssumme, Ich hatte mich vertippt und konnte es später leider nicht mehr ändern. My bad.
Ob es eine Deckelung nach oben gibt, kann ich nicht sagen. Falls ja, sollte diese aber in einem Bereich liegen, der wahrscheinlich "leider" ausserhalb der Reichweite der Meisten von uns liegt - wenigsten der nicht-Oligarchen unter uns
.
Herzliche Grüsse
Konstantin
-
19.01.2021, 13:57 #11
-
18.01.2021, 13:30 #12
-
25.03.2021, 13:54 #13
Ich sehe dies auch so. Bei mir ist es die Schmucksachenversicherung bei der Schweiz. Mobiliar. Das deckt sogar Verlegen/Liegenlassen einer Uhr.
Schon rechter Betrag pro Jahr wenn man das für mehrere Uhren macht...
Vor paar Monaten habe ich meine Rolex Deepsea aus dem Vertrag genommen. Anfang März Unfall...so kanns gehen. Und die "normale" Hauratsversicherung zahlt das nicht.
Liebe Grüsse, Felix
-
30.04.2021, 10:07 #14
Geändert von descentropy (30.04.2021 um 10:08 Uhr)
-
18.01.2021, 12:02 #15
Gibt es so ähnlich in D auch.
Viele Grüsse, Jürgen
-
25.03.2021, 11:04 #16
Wie schon im Thread "Urteil zur Hausrat und Rolex Diebstahl" angekündigt, gebe ich hier auch gerne mal meinen Senf dazu, da ich im Forum ja auch schon den einen oder andern mit einer entsprechenden Hausratversicherung versorgt habe.
Auch lese ich hier ab und zu von Hiscox und/oder Valorenversicherung. Ist natürlich wo es gebraucht wird wichtig und habe ich auch schon angeboten, aber bei 90% aller Fälle wohl etwas "überversorgt". Selbst hier im Forum...
Wer seine Stahluhren ordentlich abgesichert haben möchte, sollte auf einen ähnlichen Passus in seinen Bedingungen achten
"Wertsachen sind...Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin"
So das Uhren explizit nicht genannt sind.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann gerne auch noch einmal explizit nachfragen.
Das habe ich für die von mir angebotenen Tarife auch getan und habe mir schriftlich geben lassen:
"Diese Uhren werden nicht als Wertsache behandelt und es gibt daher keine Begrenzung."
Die Nachweispflicht, dass man diese Uhren besessen hat, ist natürlich immer vorhanden. Von daher die Zertifikate, Rechnungen, etc. immer getrennt aufbewahren. Noch einfacher ist es, diese einfach vorab an Versicherung zu senden.
Zusätzlich sollte eine Hausratversicherung nicht nur aufgrund der Bedingungen zu Stahluhren abgeschlossen werden.
Wichtig sind vor allem ein Tarif ohne Versicherungssumme. Diese wird meistens Summe (z. B. 700 Euro) pro Quadratmeter berechnet. Gerade bei kleineren Wohnungen ist man hier sehr, sehr schnell am Ende.
Also, unbegrenzte Versicherungssumme, Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit, Sachverständigenverfahren, ausreichende Entschädigungsgrenzen, usw. sollten beachtet werden.
Da man hier noch unendlich weiter schreiben kann, mache ich nun Schluss. Bei Fragen einfach melden!Benjamin
-
25.03.2021, 12:59 #17Gruß
-
25.03.2021, 13:36 #18
Ist ja auch nicht wirklich ein Problem.
Wenn der prozentuale Anteil der Wertsachen zur Versicherungssumme passt und evtl.
Entschädigungsgrenzen nicht geknackt werden bzw. offen
Kommuniziert sind, gibt es auch dann keine Probleme.Geändert von M.Soleil (25.03.2021 um 13:46 Uhr)
Gruß Stefan
-
25.03.2021, 11:09 #19
Was meint denn das Sachverständigenverfahren genau, Benjamin? Danke vorab!
Habe die Ehre, Mali
-
25.03.2021, 11:19 #20
Ähnliche Themen
-
>>>Der<<<ultimative Süßigkeiten Thread !
Von prosecco im Forum Off TopicAntworten: 332Letzter Beitrag: 24.12.2017, 07:49 -
DER ultimative Brettspiel-Thread
Von Des Modus im Forum Off TopicAntworten: 15Letzter Beitrag: 02.05.2015, 11:06 -
!!! DER !!! ULTIMATIVE LÜNETTENTAUSCH THREAD
Von morgenrot im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 5Letzter Beitrag: 09.09.2011, 19:23 -
Der ultimative Mark XI - Thread
Von Georgio1962 im Forum IWCAntworten: 40Letzter Beitrag: 11.11.2009, 08:09




Themenstarter

Zitieren



Lesezeichen