Zitat Zitat von M.Soleil Beitrag anzeigen
Habe grade deine erste frage gelesen.
Auf die Gefahr hin das es schon geschrieben wurde...

Die Allianz behält sich bei "mein plus" vor naturalersatz zu leisten...
Ist ok, muss man aber wissen.
7.6
In welchem Umfang sind wir berechtigt, Natura-
lersatz zu leisten?
Ergänzend zu Ziffer 1.4.1 sind wir berechtigt, anstatt einer Ent-
schädigung in Geld
• erforderliche Reparaturen beschädigter versicherter Sachen
selbst in Auftrag zu geben,
• zerstörte oder abhanden gekommene versicherte Sachen glei-
cher Art und Güte in neuwertigem Zustand (bei Kunstgegenstän-
den und Antiquitäten Sachen in gleicher Art und Güte) selbst zu
beschaffen und Ihnen zu übergeben.
Wenn Sie die Reparatur oder Wiederbeschaffung ohne unsere Zu-
stimmung beauftragen oder vornehmen, so ersetzen wir die Repa-
ratur- oder Wiederbeschaffungskosten nur bis zur Höhe des Be-
trags, den wir selbst aufzuwenden gehabt hätte
Ja, neuwertig geht in Ordnung.