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  1. #11
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Themenstarter
    Hi Dietmar,

    grundsätzlich gilt, dass Dich die Versicherung in einem Schadenfall gleichstellt.

    Das heißt, Du sollst unter dem Schaden aus materieller Sicht nicht leiden, aber auch nicht besser da stehen, als es vor dem Schaden der Fall war.

    Der ehemalige Kaufpreis bzw. wo ein Gegenstand gekauft wurde ist in der Regel zur Wertermittlung nicht von Bedeutung.



    Jetzt ist natürlich nahezu jeder Fall irgendwie etwas anders gelagert, aber es gibt entsprechende Richtlinien für eine Schadenregulierung.

    In Deinem Fall wäre es bei einem Schaden so, dass die Submariner Date die Referenz 16610 sein dürfte, die man neu nicht mehr kaufen kann. Dementsprechend setzt sich nun ein Gutachter oder ein Sachbearbeiter, der mit Deinem Fall vertraut ist hin, und versucht einen Zeitwert für Deine Uhr zu ermitteln.

    Im Optimalfall hast Du den Zustand Deiner Uhr vernünftig dokumentiert und kannst dementsprechend z. B. durch Bilder, die den Zustand Deiner Uhr zeigen, Revisionsbelege, Bilder vom Zubehör und Zertifikat etc. pp. belegen, dass es sich bei Deiner Uhr um ein gepflegtes Sammlerstück in einem Top-Zustand handelt.

    Zur Wertfindung werden dann Marktpreise von verschiedenen Uhrenhändlern und / oder Chrono24 zu Rate gezogen und verglichen. Bei selteneren Stücken eventuell auch Auktionsergebnisse. Je genauer Du zuvor den Zustand dokumentiert hast, umso präziser kann der Gutachter den Wert einschätzten. Dann werden jeweils die günstigsten und die teuersten Angebote gestrichen und aus den verbleiben Uhren wird ein Mittelwert errechnet, der dann an Dich ausbezahlt wird.

    Wenn Du NICHT belegen kannst, dass Du eine top gepflegte Uhr mit allem Pipapo hattest, fließen natürlich auch die Ranzgurken in die Preisfindung mit ein. Im Optimalfall vergleicht der Gutachter aber schon Äpfel mit Apfeln.


    Vertragsbestandteil einer Hausratversicherung ist die Klausel "ein gleichwertiges Produkt am Tag des Schadens". Es kann also auch durchaus sein, dass Dir die Versicherung frei stellt, Dir das Nachfolgemodell 116610 zu kaufen, weil es das alte Modell einfach nicht mehr gibt. An dieser Stelle ist eben immer auch etwas Gesprächsbedarf mit dem Schadenregulierer von Nöten und man kann durchaus seine gewünschte Vorgehensweise miteinander anbstimmen. Hier gilt immer auch das Motto "wie man sich präsentiert, so wird man reguliert".

    Das Gleiche gilt natürlich für Alles im Hausrat. Hier noch ein paar simple Bespiele zur besseren Verdeutlichung:


    Egal, ob beim Hausbrand die 30 Jahre alte Bohrmaschine, Deine Kleidung oder eben Deine Wohnungseinrichtung vernichtet wird.

    Wenn Du Dir eine 30 Jahre alte Hilti auf dem Flohmarkt für 50 Euro gekauft hast, bekommst Du im Schadenfall eine ladenneue Hilti.


    Bitte NIEMALS eine Hausratversicherung mit einer KFZ-Versicherung vergleichen.

    Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung und eine KFZ-Versicherung ist eine Zeitwertversicherung.

    Daher gilt bei der Ermittlung der Versicherungssumme immer der Neuwert, um Deine Eingangsfrage zu beantworten.
    Geändert von Schmackofatz (24.01.2017 um 21:34 Uhr)
    Peter

    Bekennender Längsdenker

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