Zitat Zitat von Joe Canaries Beitrag anzeigen
Für mich ist das Raub...
Für einen Richter und basierend auf unserem StGB sicherlich nicht.

Zitat Zitat von Joe Canaries Beitrag anzeigen
"Einfacher" Verlust oder Diebstahl ist regulär nicht versicherbar, da ein Nachweis nahezu unmöglich ist. Es gibt Spezialversicherungen für Händler und Juweliere, kommen aber auf Grund der Vorgaben und Preise für Privatpersonen nicht in Betracht.
Sorry, aber das ist schlichtweg falsch, was Du hier schreibst.

Es gibt genügend Versicherer, die für Privatpersonen sogenannte "Valorenversicherungen" anbieten.

Dies decken dann auch -je nach Vertrag- einen einfachen Verlust z. B. beim Tragen den Uhr oder ein liegenlassen auf dem Klo beim Händewaschen ab.

Allerdings werden solche Versicherungen nicht ohne Weiteres -insbesondere Prüfungen- vergeben und auch nicht offen beworben. Außerdem sind sie relativ teuer.