Zitat Zitat von pegasos Beitrag anzeigen
Danke für deine Mühe, aber ich würde Wetten das es im Schadensfall Streit gibt mit dieser Aussage:“Rolex: Sollte die Uhr im Geschäft nicht mehr erhältlich sein, müssten wir auch den Wiederbeschaffungspreis von 22 - 25.000 EUR erstatten. ” .
Streit sehe ich da nicht aber sicher Korrespondenz und Nachfragen dazu. Was aus meiner Sicht auch völlig i. O. ist, wenn man 11.300 zahlt und dann 22-25.000 erstattet haben will, muss das revisionssicher geprüft werden. Wenn man dann noch eine Ersatzbeschaffung/Naturalersatz vornimmt sehe ich noch weniger Potenzial für Streit, da der VR dann die klare Absicht darin sieht die VN so zustellen, als wäre kein Schaden eingetreten.