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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Die Versicherer stellen nach und nach alle auf „Uhren mit einem maximalen Wert von X“oder ähnliche Formulierungen um. Wertsachen sind ja kein Problem, man braucht halt einen Safe. Was bei sechsstelligen Werten eigentlich obligatorisch sein sollte. Meistens sind dann z.B. „bis 50.000€ Wertsachen auch außerhalb Wertschutzschrank mitversichert“.

    Im Schadenfall wird das Stahluhrenthema, wenn nicht vorher offen kommuniziert und entsprechend in der Police vermerkt, richtig in die Hose gehen. Daher rate ich von jeglichen Digital- oder Direktversicherern für sowas ab. Bei einer Risiko-Lebensversicherung, Tierhalterhaftpflicht oder sonstigen Standardsachen kann man das machen, wenn man sich etwas sparen möchte. Bei solch speziellen und individuellen Risiken wären mir die paar Euro Unterschied das Risiko auf gar keinen Fall wert.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von M.Soleil
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    Zitat Zitat von ReneS Beitrag anzeigen
    Die Versicherer stellen nach und nach alle auf „Uhren mit einem maximalen Wert von X“oder ähnliche Formulierungen um. Wertsachen sind ja kein Problem, man braucht halt einen Safe. Was bei sechsstelligen Werten eigentlich obligatorisch sein sollte. Meistens sind dann z.B. „bis 50.000€ Wertsachen auch außerhalb Wertschutzschrank mitversichert“.

    Im Schadenfall wird das Stahluhrenthema, wenn nicht vorher offen kommuniziert und entsprechend in der Police vermerkt, richtig in die Hose gehen. Daher rate ich von jeglichen Digital- oder Direktversicherern für sowas ab. Bei einer Risiko-Lebensversicherung, Tierhalterhaftpflicht oder sonstigen Standardsachen kann man das machen, wenn man sich etwas sparen möchte. Bei solch speziellen und individuellen Risiken wären mir die paar Euro Unterschied das Risiko auf gar keinen Fall wert.
    Sehe ich absolut genauso.
    Im persönlichen Gespräch kann man einiges klären.
    Man kann dann auch ggf. auf einen Tresor verzichten. (Bis ca. 50000 machbar.
    Besondere Vereinbarung als Vertragsbestandteil aufnehmen und man hat keine bösen Überraschungen.

    Grade bei höherwertigen Uhren ist es wichtig auch unverschlossen, z.b. bei Raub ..., versichert zu sein.
    (Oft begrenzt auf 20000€).
    Dies kann und sollte auch angepasst werden.

    Das wird online schwer.
    Gruß Stefan

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Zitat Zitat von ReneS Beitrag anzeigen
    Die Versicherer stellen nach und nach alle auf „Uhren mit einem maximalen Wert von X“oder ähnliche Formulierungen um. Wertsachen sind ja kein Problem, man braucht halt einen Safe. Was bei sechsstelligen Werten eigentlich obligatorisch sein sollte. Meistens sind dann z.B. „bis 50.000€ Wertsachen auch außerhalb Wertschutzschrank mitversichert“.

    Im Schadenfall wird das Stahluhrenthema, wenn nicht vorher offen kommuniziert und entsprechend in der Police vermerkt, richtig in die Hose gehen. Daher rate ich von jeglichen Digital- oder Direktversicherern für sowas ab. Bei einer Risiko-Lebensversicherung, Tierhalterhaftpflicht oder sonstigen Standardsachen kann man das machen, wenn man sich etwas sparen möchte. Bei solch speziellen und individuellen Risiken wären mir die paar Euro Unterschied das Risiko auf gar keinen Fall wert.
    Was von dem Stahluhrenthema wird in die Hose gehen? Dass man sich wahrscheinlich mit jeder Versicherung im Schadensfall rumstreiten muss, dass eine Stahl Daytona einen Wiederbeschaffungswert von 25.000 Euro hat, sollte klar und unabhängig von Direkt- und Digitalversicherung sein...
    Habe die Ehre, Mali

  4. #4
    Deepsea
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    Besten Dank euch!

  5. #5
    GMT-Master
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    Sollte jemand bei der Interlloyd nachfragen, würde mich interessieren, wie die die Sache inzwischen sehen.

  6. #6
    ehemaliges mitglied
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    Nein.

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Warum. Wird der Wert im Vorhinein festgelegt?
    Habe die Ehre, Mali

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zum Beispiel. Wenn man regelmäßig die Werte auf die aktuellen Wiederbeschaffungswerte anpasst und diese im Vertrag hinterlegt sind, sind die Werte auch versichert.

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Zitat Zitat von ReneS Beitrag anzeigen
    Zum Beispiel. Wenn man regelmäßig die Werte auf die aktuellen Wiederbeschaffungswerte anpasst und diese im Vertrag hinterlegt sind, sind die Werte auch versichert.
    Stimmt die Versicherung dann jedes mal den Wiederbeschaffungswerten zu oder prüft diese?
    Habe die Ehre, Mali

  10. #10
    DoT 2020 Sieger 2021 & zukünftiger Fiat Multipla Besitzer Avatar von hallolo
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    Ich habe die Wiederbeschaffungswerte auch in einer Liste mit Seriennummern etc. bei meiner Versicherung hinterlegt. Incl. der aktuellen Uhren. Das muss gepflegt werden und danke für die Erinnerung
    .


  11. #11
    Date Avatar von gm_2000
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    Für Uhren aus der aktuellen Kollektion wird wohl immer der Listenpreis herangezogen egal wie die Verfügbarkeit aussieht. Sind ja theoretisch beim Händler erhältlich. Wenn jemand eine Versicherung kennt die dies nicht so handhabt immer her damit

  12. #12
    Deepsea Avatar von madmax12345
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    Zitat Zitat von gm_2000 Beitrag anzeigen
    Für Uhren aus der aktuellen Kollektion wird wohl immer der Listenpreis herangezogen egal wie die Verfügbarkeit aussieht. Sind ja theoretisch beim Händler erhältlich. Wenn jemand eine Versicherung kennt die dies nicht so handhabt immer her damit
    Genau die Info hab ich auch.

    Laut meinem Berater macht Hiscox das. Lassen die sich aber auch bezahlen.
    Viele Grüße
    Max
    King of Games

    <a href=http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=104559&sid= target=_blank>King of Games</a>

  13. #13
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von gm_2000 Beitrag anzeigen
    Für Uhren aus der aktuellen Kollektion wird wohl immer der Listenpreis herangezogen egal wie die Verfügbarkeit aussieht. Sind ja theoretisch beim Händler erhältlich. Wenn jemand eine Versicherung kennt die dies nicht so handhabt immer her damit
    Sorry, totaler Quatsch, was Du schreibst.


    Reguliert wird der Wiederbeschaffungswert vom Schadenstag, ermittelt durch einen Sachverständigen der Versicherung.

    Ausreichende Deckungssumme Deiner Hausrat und Deckungszusage im Schadenfall vorausgesetzt.


    Im Falle ein Stahldaytona sind das dann statt 11k Liste 22k Marktwert, oder was eben so eine Stoppuhr kostet.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  14. #14
    Date Avatar von gm_2000
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    Zitat Zitat von Schmackofatz Beitrag anzeigen
    Sorry, totaler Quatsch, was Du schreibst.


    Reguliert wird der Wiederbeschaffungswert vom Schadenstag, ermittelt durch einen Sachverständigen der Versicherung.

    Ausreichende Deckungssumme Deiner Hausrat und Deckungszusage im Schadenfall vorausgesetzt.


    Im Falle ein Stahldaytona sind das dann statt 11k Liste 22k Marktwert, oder was eben so eine Stoppuhr kostet.
    Ich denke nicht das dies totaler Quatscht ist sondern Realität im Schadenfall. In der Hausrat ist meist der Neuwert versichert. Und dies ist bei Uhren aus der aktuellen Kollektion der aktuelle Listenpreis und nicht der Marktwert.

    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Also in meiner Police steht ganz klar: Hausrat zum Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Und das ist bei einer Stahldaytona einfach nicht der Listenpreis.
    Ich würde dies auch so sehen da man faktisch die Uhr eben nicht zum Listenpreis kaufen kann. Aber genau diese Diskussion wirst du mit deiner Versicherung führen weil die das anders sehen werden.

    Wenn ihr dies also von eurer Versicherung schriftlich habt, dass der Marktwert statt dem Neuwert reguliert wird hätte ich gerne gewusst bei welcher Versicherung dies möglich ist. Bin nämlich auch noch auf der Suche nach einer neuen.

    Gruß Guido
    Geändert von gm_2000 (15.01.2021 um 19:19 Uhr)

  15. #15
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von gm_2000 Beitrag anzeigen
    Ich denke nicht das dies totaler Quatscht ist sondern Realität im Schadenfall. In der Hausrat ist meist der Neuwert versichert. Und dies ist bei Uhren aus der aktuellen Kollektion der aktuelle Listenpreis und nicht der Marktwert.
    Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich hier noch unbeliebter mache...

    Mein Tipp an die Ungläubigen und Zweifler: Lasst Euch einfach mal von einem echten Fachmann beraten, dann kommt die Erkenntnis.

    "Denken" und "glauben zu wissen" heißt im Klartext, es nicht zu wissen.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  16. #16
    Deepsea Avatar von madmax12345
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    Ich bin da auch ganz bei René.
    Vorher klären macht sehr viel Sinn.

    Bei der Barmenia gibt es einen Tarif der unterscheidet nicht zwischen Wertsachen und Hausrat.
    Oder andersrum gesagt, Wertsachen sind bis zu Versicherungssumme in voller Höhe versichert.

    Da würde man sich die Diskussion komplett sparen.
    Viele Grüße
    Max
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  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    So sieht das bei mir aus:

    "Zusammenfassend ist festzustellen, dass zum einen Uhren, die überwiegend – mehr als 50 % – aus einem der genannten Edelmetalle bestehen, zu den versicherten Wertsachen zählen. Gleiches gilt, wenn wesentliche Teile der Uhr aus einem Edelmetall hergestellt wurden. Der wesentliche Teil einer Uhr ist im Gehäuse der Uhr zu sehen. Besteht also das Gehäuse der Uhr aus einem Edelmetall, handelt es sich immer um eine Sache aus Edelmetall und damit um eine Wertsache, die der Entschädigungsgrenze unterliegt. In dem Fall muss das Gewicht bzw. der Anteil des Gehäuses nicht höher sein als das Gewicht oder der Anteil des Armbandes, dass nicht aus Edelmetall besteht. Ist weder das Uhrengehäuse aus Edelmetall oder besteht die komplette Uhr nur zu einem geringeren Anteil aus Edelmetallen, ist sie dem normalen Hausrat zuzuordnen."

    "Es spielt dabei keine Rolle, ob es eine günstige Uhr oder aber eine sehr teure Uhr ist, die ggf. auch teurer sein kann als eine Uhr aus Edelmetall. Golduhren, Platinuhren und Silberuhren sind hingegen Sachen aus Gold, Platin bzw. Silber und unterliegen den Entschädigungsgrenzen für Wertsachen. Silberuhren sind unter die Gesamt-Höchstentschädigungsgrenze für Wertsachen zu fassen; Gold- und Platinuhren darüberhinaus auch unter die speziellere Entschädigungsgrenze von derzeit 20.000 EUR."


    "Nachweis zur Schadenhöhe für eine Rolex-Uhr

    Es genügt, wenn zu einer Rolex-Uhr ohne vorliegendes Echtheitszertifikat und Originalverpackung ein fachkundiger Zeuge, der die Uhr in Händen hatte, repariert hat und dabei die Echtheit des Originals feststellen konnte, bestätigt, dass es sich um eine echte Rolex-Uhr handelte. So urteilte das OLG Düsseldorf am 13.07.2018 (VersR 2019, 268). Für die Feststellung des Neuwerts sei es unerheblich, ob das Echtheitszertifikat oder die Originalverpackung noch vorhanden seien. Diese würde nur für einen Wiederverkauf benötigt. Es würde die Anforderungen an das Beweismaß übersteigen und damit auch der Versicherungsschutz leer laufen, würden diese Belege zusätzlich zur Aussage des fachkundigen Zeugen als Nachweis benötigt, auch wenn dieser zweifelsfrei die Echtheit bestätigt hat. Ansonsten müsste dies über die Versicherungsbedingungen vereinbart werden."
    LG
    Günni

  18. #18
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    Zitat Zitat von Moonwalker Beitrag anzeigen
    So sieht das bei mir aus:

    "Zusammenfassend ist festzustellen, dass zum einen Uhren, die überwiegend – mehr als 50 % – aus einem der genannten Edelmetalle bestehen, zu den versicherten Wertsachen zählen. Gleiches gilt, wenn wesentliche Teile der Uhr aus einem Edelmetall hergestellt wurden. Der wesentliche Teil einer Uhr ist im Gehäuse der Uhr zu sehen. Besteht also das Gehäuse der Uhr aus einem Edelmetall, handelt es sich immer um eine Sache aus Edelmetall und damit um eine Wertsache, die der Entschädigungsgrenze unterliegt. In dem Fall muss das Gewicht bzw. der Anteil des Gehäuses nicht höher sein als das Gewicht oder der Anteil des Armbandes, dass nicht aus Edelmetall besteht. Ist weder das Uhrengehäuse aus Edelmetall oder besteht die komplette Uhr nur zu einem geringeren Anteil aus Edelmetallen, ist sie dem normalen Hausrat zuzuordnen."

    "Es spielt dabei keine Rolle, ob es eine günstige Uhr oder aber eine sehr teure Uhr ist, die ggf. auch teurer sein kann als eine Uhr aus Edelmetall. Golduhren, Platinuhren und Silberuhren sind hingegen Sachen aus Gold, Platin bzw. Silber und unterliegen den Entschädigungsgrenzen für Wertsachen. Silberuhren sind unter die Gesamt-Höchstentschädigungsgrenze für Wertsachen zu fassen; Gold- und Platinuhren darüberhinaus auch unter die speziellere Entschädigungsgrenze von derzeit 20.000 EUR."


    "Nachweis zur Schadenhöhe für eine Rolex-Uhr

    Es genügt, wenn zu einer Rolex-Uhr ohne vorliegendes Echtheitszertifikat und Originalverpackung ein fachkundiger Zeuge, der die Uhr in Händen hatte, repariert hat und dabei die Echtheit des Originals feststellen konnte, bestätigt, dass es sich um eine echte Rolex-Uhr handelte. So urteilte das OLG Düsseldorf am 13.07.2018 (VersR 2019, 268). Für die Feststellung des Neuwerts sei es unerheblich, ob das Echtheitszertifikat oder die Originalverpackung noch vorhanden seien. Diese würde nur für einen Wiederverkauf benötigt. Es würde die Anforderungen an das Beweismaß übersteigen und damit auch der Versicherungsschutz leer laufen, würden diese Belege zusätzlich zur Aussage des fachkundigen Zeugen als Nachweis benötigt, auch wenn dieser zweifelsfrei die Echtheit bestätigt hat. Ansonsten müsste dies über die Versicherungsbedingungen vereinbart werden."
    Hallo Günni,

    verrätst Du uns auch die Versicherungsgesellschaft und ob der Tarif aktuell oder einer aus einem Altvertrag ist?
    mit kollegialer Empfehlung
    der Peter

    Insta: https://www.instagram.com/awesome.muc/

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Also in meiner Police steht ganz klar: Hausrat zum Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Und das ist bei einer Stahldaytona einfach nicht der Listenpreis.
    Habe die Ehre, Mali

  20. #20
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Hier...grad Diskussion mit Hiscox!!! Die meinen Uhren seien generell Schmuck!!!!
    21 mach ich noch mit...
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    LG
    Stephen😎

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