Jetzt gehen wir mal davon aus er gibt die Uhr zurück und der Verkäufer sagt er hat die Uhr aber im 100% neuwertigen Zustand zum Kunden gegeben, was nun?

Ich selbst habe auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wenn der Händler nicht mitspielt und der Käufer eine neuwertige Uhr erwartet geht kein Weg an einem Anwalt vorbei. Leider ist es nicht so einfach wie man es gerne haben möchte auch mit Fernabsatzgesetz, wenn der Verkäufer auf stur stellt bleibt einem nichts anderes mehr übrig.

Ärgerlich und zeitraubend ist es aber egal wie man sich einigt.