Logo, steht ja auch im Text.
War visuell auf der oberflächlichen Suche nach einem Link unterwegs...
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20.04.2016, 19:58 #1Peter

Bekennender Längsdenker
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20.04.2016, 20:30 #2
Schlimm genug vom Verkäufer, diesen Zustand als "nahezu neuwertig" zu bezeichnen, nur um eine noch bessere Rendite zu erwirtschaften. Das geht m.M.n. schon in die Richtung Täuschung. Wenns heißt "sehr guter Zustand" würde ich in diesem Fall schon schimpfen, aber nahezu neu heißt für mich "nur anprobiert und Folien entfernt". Unbedingt Verkäufer zur Rede stellen. Wenn er frech wird und in seiner Artikelbeschreibung auch nix erwähnt hat... Anwalt hinzuziehen.
Gruß Maik
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20.04.2016, 21:37 #3
Wenn du mal auf ch....24 schaust, wirst viele Zustand 1 finden, bzw 99% new...... Und wenn du die in den Händen hält, denkst du da ist ein Laster drüber gefahren.....bei Gebrauchten echt Glückssache mit Versand...sa würde ich lieber persönlich ansehen. Falls nicht möglich/unrentabel, ganz einfach vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Dafür ist es ja da
LG, Matze
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20.04.2016, 22:05 #4
Ich weiß. Hab ich selber schon erlebt. 16610 lv beim Juwelier lt. Inserat sehr guter Zustand. Ich fahr hin. Dann war die Lünette ausgeblichen und verkratzt. Tiefer Kratzer in der Datumslupe, Stretch im Band. Hörner runterpoliert, Oxidationsschäden innerhalb der Schließe beim öffnen der Tauchverlängerung...und Preise, jenseits von gut und böse...mich hat fast der Schlag getroffen.
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20.04.2016, 22:04 #5
Hallo Maik,
"Nahezu neuwertig" heißt nichts Anderes als "getragen und gebraucht" und eben nicht mehr "neuwertig", sonder nur noch "fast" neuwertig. Dessen sollte man sich erstmal bewusst sein.
Ein oder zwei Kratzer im Glas bedeuten noch lange nicht, dass die Uhr im Ganzen verranzt ist und liegen im Tolerenzbereich für eine drei Jahre lang getragene Uhr. Solange der Gesamtzustand der Uhr gut bis sehr gut und dem Alter entsprechend ist, trifft die Beschreibung "nahezu neuwertig" vollkommen zu. Und das tut es hier definitv, sofern die Mängel nicht noch über das verkratzte Glas hinausgehen.
Sicherlich hätte der Verkäufer einen Käufer auf den Kratzer im Glas aufmerksam machen können (sofern er es selbst gesehen hat), muss er aber nicht. Ist kein verdeckter Mangel und der Käufer ist mündig genug (unterstelle ich ihm jetzt einfach mal), sich das Objekt der Begierde vorher genau zu betrachten. Wenn dies auf Grund von regionaler Distanz nicht möglich ist und er sich die Uhr schicken lässt, greift das Fernabsatzgesetz. Und dies sieht ein 14-tägiges Recht auf Widerruf vor.
Wenn dem Käufer die Uhr nicht gefällt, dann ab zurück zum Verkäufer. Muss noch nicht mal begründet werden, warum.
Wenn man eine Uhr ohne Gebrauchsspuren anderer Leute sein eigen nennen möchte, muss man eben etwas tiefer in die Tasche greifen und zum Konzi gehen. Dann gibt es perfekte Qualität und hinterher kein Pallaver über Kratzer. Geht natürlich nicht bei Vintage, hier bei dieser Uhr aber definitiv.
Die Formulierung "den Verkäufer zur Rede stellen" gefällt mir ganz und gar nicht (ohne den Verkäufer und seine Firma überhaupt zu kennen und in Schutz nehmen zu wollen...), die Drohung durch einen Anwalt und der von Dir geäußerte Verdacht einer Täuschung ist in dieser Situation peinlich, überflüssig und mit Kanonen nach Spatzen geschossen.
Vielleicht zuviel "Akte 2016 - Wir kämpfen für Ihr Recht" geguckt?
Entweder gibt's halt einen Nachlass, der verhandelt werden kann oder nicht. Oder der Käufer gibt die Uhr einfach zurück.
Dafür braucht man doch keinen Anwalt...Geändert von Schmackofatz (20.04.2016 um 22:07 Uhr)
Peter
Bekennender Längsdenker
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20.04.2016, 22:18 #6
Aha. Warum gibt's da Unterschiede zwischen "sehr guter Zustand und neuwertig"? Warum wird das differenziert, wenns doch das gleiche bedeutet? Wenn ich eine Uhr inseriere und wählen darf zwischen "neuwertig und sehr gut", nehme ich auf alle Fälle die Aussage "neuwertig". Ich möcht wetten, dass ich da mehr Geld rausschlage. Das Wort "neu oder neuwertig" ist für mich eine klare Aussage von Jungfräulichkeit. Sorry. Mei Meinung. Ich würd das Ding unter den Bedingungen zurückschicken.
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20.04.2016, 22:31 #7
Du hast sicher Recht Peter. Ich find es halt nur unfair dem Verbraucher gegenüber. Nix für ungut. Ich halte es selber auch für klüger, die Uhr vorher anzuschauen, ohne die Katze im Sack zu kaufen. Mach ich selbst immer so.
Gruß Maik
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20.04.2016, 22:37 #8ehemaliges mitgliedGast
Peter: Sehr gut und richtig geschrieben!
Sorry, aber jetzt mal ehrlich: Was Verkäufer A als fast neuwertig bezeichnet, wird VK B ggf. als "sehr gut" bezeichnen ... beides sind subjektive Einschätzungen ... und so mancher Verkäufer bedient sich einer "blumigen Beschreibung", die einen besseren Preis erzielt ... so gibt es einen bekannten Händler, bei dem 90% nur "Tresoruhren" sind ... klar, lagen in seinem Tresor, nachdem er sie gekauft hat ... Fakt ist: Solange eine Uhr nicht als "ungetragen" verkauft wird, muss man mit Tragespuren rechnen ... und bei einer Uhr, die drei Jahre alt ist, können Kratzer am Glas vorhanden sein ... hier hat es schon mal ein User geschafft, seiner am selben Tag gekauften Sub mit einem Diamantring das Glas zu zerkratzen ...
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