Michi
mal ganz davon abgesehen, sofern du dir nur dafür einen Rat einholst sprechen wir von einem geschätzten Zeitaufwand von maximal 2h, welche nach StbVV mit max. 70,-€ je 1/2Std. vergütet wird.
Bist du Verbraucher und es handelt sich um einen ersten Rat ist diese Gebühr gedeckelt mit 190,-€
jeweils zzgl. USt!
Davon zieh mal deinen steuerlichen Vorteil ab und guck worauf du "sitzen" bleibst.
Nur mal so ganz nebenbei..... (Den Rest meiner Gedanken dazu erspare ich der Öffentlichkeit)
Ergebnis 21 bis 22 von 22
Hybrid-Darstellung
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04.02.2016, 11:58 #1Lieben Gruß René
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04.02.2016, 12:52 #2
Ulrich:Alles klar, kein Ding
Danke für eure Hilfestellungen und Anregungen.
Threat kann geschlossen werden.Gruß Pit
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