mal ne Frage: angenommen es liegt eine berechtigte Kündigung aus Eigenbedarf vor (und diese is auch juristisch korrekt verfasst), gibts es doch aber trotzdem noch eine Frist, die der alte Mieter Zeit haben muss, um sich eine geeignete andere Wohnung zu suchen, oder?
Kann mir nicht vorstellen, dass ich nur weil die Wohnung in der ich lebe mal eben verkauft wurde, plötzlich ausziehen muss und dann obdachlos bin...