Zitat Zitat von riedlein Beitrag anzeigen
Hallo,

da bekomme ich doch echt einen dicken Hals.

Ich hatte eine neue Stelle ausgeschrieben, mehrere Bewerbungsgespräche geführt und mit meiner Favoritin letzten Montag einen Arbeitsvetrag gemacht, im Büro von beiden unterzeichnet.

Gestern erhalte ich von der Holden eine Email, dass sie im Laufe der Woche was gefunden hat, das ihr noch mehr zusagt und das sie daher vom Arbeitsvertrag zurücktreten möchte.

Arbeitsbeginn sollte nächste Woche Dienstag, 1. Dezember sein.

Leider muss ich im Arbeitsleben immer wieder feststellen, dass bei der jungen Generation Anstand und Werte völlig abhanden gekommen sind.

Das eine mündliche Zusage oft nichts mehr zählt, habe ich mittlerweile ja gelernt. Das nun aber auch unterschriebene Arbeitsverträge nicht mal das Papier wert sind, worauf sie geschrieben sind, ist eine neue Erfahrung für mich.
Hallo Joachim,

leider unerfreulich, aber im Arbeitsrecht ein bekannter Vorgang.

Aus Deiner Schilderung schließe ich, dass die Kündigungsfrist erst NACH Vertragsbeginn geendet hätte?! Endet die Kündigungsfrist erst nach dem ersten Arbeitstag, kann der Arbeitgeber auf Erfüllung des Arbeitsvertrages -bis zur wirksamen Kündigung- bestehen. Wurde eine Probezeit vereinbart, dann beträgt die Kündigungsfrist meist zwei Wochen, ab ausgesprochener Kündigung.

Grundsätzlich sind auch vor Arbeitsbeginn ausgesprochene Kündigungen gültig (BAG, Urt.v.25.03.2004 - 2 AZR 324/03 -).

"Zurücktreten" vom Vertrag kann sie allerdings nicht.

Vertragsstrafen und Kündigungsbeschränkungen wurden anscheinend auch nicht vereinbart. M.E. empfehlenswert, wenn es sich um wichtige Schlüsselpositionen mit entsprechendem Salär handelt.

Ich denke, man kann den geäußerten Wunsch nach Zurücktreten auch NICHT als Kündigung auslegen (§ 623 BGB...in elektronischer Form kann nicht gekündigt werden, nur schriftlich), was dazu führen könnte, dass sie den Arbeitsvertrag einfach nicht angetreten hätte. Dies könnte zu einer Schadenersatzpflicht führen...zumindest theoretisch.

Wahrscheinlich ist das Beste...einfach abhaken und neu ausschreiben.