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  1. #41
    Sea-Dweller Avatar von ludicree
    Registriert seit
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    953
    Diese Bögen sind nett und rechtlich erforderlich, aber ich glaube nicht das die Behörde die zurückbekommen will.

    160 km/h und 80m Abstand - da schert einem sofort einer rein. Oder zwei. Jedenfalls wenn Verkehr ist.

    Aber ich hab mir mal sagen lassen die Blitzer für diese Dinge verfolgen relativ lange das Geschehen und sollen nur "echte" Vorfälle knipsen.
    Gruss,
    Andi

    Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.

  2. #42
    PREMIUM MEMBER Avatar von BeepBeepImAJeep
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    Ich kann dir jedenfalls sagen, dass dich das gute 100 Euro kosten wird, die Bearbeitungsgebühr des einen Punktes inklusive.
    Ich hatte bei 99 km/h sage und schreibe 1m zu wenig, nämlich 24m. Im Kolonnenverkehr hinter einem LKW hatte gefühlt keiner mehr Abstand. Das entspricht dann auch knapp der Hälfte des Mindestabstandes von 50%.
    LG Josef

    Shoganai

  3. #43
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Ich würde antworten, dass der Vordermann zu dicht vorneweg gefahren ist und er der Verursacher des Problems ist!
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  4. #44
    Danke fürs Foto-Einstellen. Man sieht zwar, dass der Vorausfahrende locker hätte rechts fahren können, hat er aber nicht. Und wenn er nicht hat, ist der Abstand zu gering. Aber an die Spezialisten: MUSS es denn zum Nachweis ein Video geben, oder reichen Geschwindigkeit und Abstand, beides ist ja durch Messung und Foto dokumentierbar.
    77 Grüße!
    Gerhard

  5. #45
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Nein, ein Foto reicht nicht, weil der Vordermann ja von der mittleren Spur in die linke gezogen sein (und dort sogar gebremst haben) könnte.

    Ein Video ist auch wieder nicht wirklich erlaubt, weil das nur fallweise gefilmt werden darf, d.h. dann, wenn der Polizist im Einsatzwagen ein zu dichtes Auffahren auf dem Monitor sieht, darf er das aufnehmen. Früher wurde alles gefilmt und der stundenlange Film später auf Verstöße durchsucht. Das hat das Bundesverfassungsgericht aber untersagt, weil da zahlreiche Unschuldige gefilmt worden sind, und das darf der Staat nicht

    Also: Ein Video wie ein Foto geht, d.h. es muss im Einzelfall aufgenommen werden, nicht mehr und nicht weniger.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  6. #46
    Danke, Nico!

    PS: Dann ist das ja für die Jungs im Fahrzeug richtig Arbeit! Nicht so wie beim Zu-Schnell-Blitzen, wo die Damen und Herren gelangweilt im Auto sitzen, mit ihrem Smartphone spielen und nur ihr Equipement bewachen.
    Geändert von siebensieben (21.11.2015 um 10:37 Uhr)
    77 Grüße!
    Gerhard

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