Ich danke Euch. Ich bekomme nachher den Gesellschaftervertrag, dann schaue ich mir den mal an. Aber ich würde mich schon etwas wundern, wenn so eine einschneidende Entscheidung mit einfacher Mehrheit durchgesetzt werden könnte.

Der steuerliche Aspekt wurde bis jetzt wohl nicht berücksichtigt, da wohl Grundstück und Gebäude einen negativen Wert haben. Ich habe den Aspekt bisher auch völlig unberücksichtigt lassen aufgrund des negativen Wertes, oder findet in dem Fall eine andere "Bewertung" statt - auch wenn ein Gutachten den negativen Wert belegt?