Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu einer deutschen GmbH, bei der mir die Profis hier vielleicht weiterhelfen können:
Es gibt eine GmbH mit drei Gesellschaftern. Alle Gesellschafter haben den gleichen Anteil an der GmbH. Unternehmenszweck der GmbH ist die Vermietung und Verwaltung eines Gebäudes und des zugehörigen Grundstücks. Aus bestimmten Gründen überlegen jetzt zwei der Gesellschafter, das Gebäude und das Grundstück an eine andere GmbH zu verschenken (die "begünstigte" GmbH steht in keinerlei Verbindung zur bisherigen GmbH oder deren Gesellschafter, es möchte sich bei diesem Vorgang auch niemand bereichern). Der (alleinige) Geschäftsführer und dritte Gesellschafter möchte das jedoch nicht unbedingt bzw. ist aktuell noch unschlüssig, die anderen Gesellschafter versuchen jedoch mit entsprechendem Druck, eine Entscheidung zu ihren Gunsten zu erzwingen.
Jetzt meine Frage: Benötigt man für das Verschenken des Gebäudes und Grundstücks eine qualifizierte Mehrheit oder reicht eine einfache Mehrheit? Wenn die Vermietung und Verwaltung des Objektes alleiniger Unternehmenszweck der GmbH ist, ist dann, zumindest aus diesem Gesichtspunkt, nicht eine einstimmige Entscheidung für das Verschenken nötig? Nach der Schenkung hat die GmbH ja keine Möglichkeit mehr, den eigentlichen Unternehmenszweck zu erfüllen. Das kann dann doch eigentlich nicht mit einer einfachen Mehrheit entschieden werden, oder? Oder bin ich da jetzt auf dem völlig falschen Dampfer und eine einfache Mehrheit reicht dafür aus?
Wäre klasse, wenn mir hier jemand etwas unter die Arme greifen könnte.
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13.10.2015, 21:26 #1
Frage zu Gesellschaftsrecht in Bezug auf eine GmbH
Gruß,
Michael
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