Aus dem Bauch:
Die Ermittlungshandlung am 25.09.2015 (Datum des Anhörbogens) war wohl noch rechtzeitig. Geschlafen hat hier wohl der Halter, da er zu schnell geantwortet hat
Ergebnis 1 bis 17 von 17
-
05.10.2015, 12:11 #1
Verkehrsrechtler vor - Verjährung OWi-Verfahren Geschwindigkeit
Hallo zusammen!
Meine Frage kurz:
Erst am 16.9.2015 erhält der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen zu einer punktebewehrten Geschwindigkeitsübertretung vom 26.06.2015. Zur Vermeidung Fahrtenbuch benennt er mit Schreiben vom 23.09.2015 richtig die im Radarfoto abgebildete Fahrerin. (Ob man künftig so verfahren sollte, soll hier nicht betrachtet werden). Diese erhält am 28.09.2015 einen am 25.09.2015 ausgestellten Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ("Ihnen wird zur Last gelegt....")
Nur um die Klärung folgender Frage geht es mir:
Ist meine Vermutung richtig, dass die Verjährung in diesem Fall am 25.09.2015 eingetreten ist und somit die Verfolgungsvoraussetzungen für die Bußgeldstelle entfallen sind?
Besten Dank im Voraus!!!Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
-
05.10.2015, 12:24 #2Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
-
05.10.2015, 12:52 #3
- Registriert seit
- 05.05.2005
- Beiträge
- 623
Zusendung des Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung.
-
05.10.2015, 13:06 #4
Das sehe ich auch so. Allerdings nur die des Anhörungsbogens an die Fahrerin. Und die war am 25.9.2015, dem Tag der Verjährung. Liege ich da falsch?
Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
-
05.10.2015, 13:24 #5
-
05.10.2015, 15:43 #6
-
05.10.2015, 15:57 #7ehemaliges mitgliedGast
Tja, da war der TS bissel zu schnell...... Fahrtenbuch gibts nämlich so schnell nicht, auch wenn damit immer gedroht wird.
-
05.10.2015, 17:11 #8
-
05.10.2015, 17:25 #9ehemaliges mitgliedGast
Hattest eins, ibi ?
-
05.10.2015, 17:28 #10
-
05.10.2015, 17:46 #11
-
05.10.2015, 21:14 #12
- Registriert seit
- 05.05.2005
- Beiträge
- 623
Gilt jetzt das Datum der Erstellung des Anhörungsbogens oder das Datum der Zustellung? Da bin ich mir jetzt nicht sicher, aber ich meine die Zustellung zählt.
-
05.10.2015, 21:19 #13
meines wissens datum der ausfertigung durch den staatsbediensteten.
pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
country music....three chords and the truth
-
06.10.2015, 00:04 #14
Sogar noch früher: das erste Mal, dass der Betroffene in der Akte erwähnt wird.
-
06.10.2015, 08:20 #15
- Registriert seit
- 05.05.2005
- Beiträge
- 623
Ist ja fies.
-
06.10.2015, 08:48 #16
Die Behörde hat eben drei Monate Zeit, rauszufinden, was passiert ist. Wenn sie innerhalb von drei Monaten den Fahrer rausfinden, können sie den Bußgeldbescheid kurz danach noch zustellen lassen,
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
06.10.2015, 09:19 #17
Leider
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
Ähnliche Themen
-
DSL Geschwindigkeit verbessern?
Von Sippel im Forum Technik & AutomobilAntworten: 27Letzter Beitrag: 02.04.2013, 08:28 -
Netzwerkproblem: Geschwindigkeit am AccessPoint sehr langsam
Von t1mbo im Forum Technik & AutomobilAntworten: 9Letzter Beitrag: 20.11.2011, 20:52 -
Verjährung Blitzer /Autobahn
Von volvic im Forum Off TopicAntworten: 20Letzter Beitrag: 12.08.2009, 08:38 -
Verjährung
Von Donluigi im Forum Off TopicAntworten: 7Letzter Beitrag: 15.05.2008, 10:18 -
Frage zur Umsatzsteuer - Verjährung
Von pejak im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 13Letzter Beitrag: 02.12.2007, 15:27
Lesezeichen