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  1. #1
    Gesperrter User
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    Rechtsschutz lehnt Deckung ab, ist dies so rechtens?

    Folgendes Problem:
    Der Hund, eher das Hündchen, einer guten Freundin von uns hat das 3-jährige Mädchen einer Nachbarfamilie ins Bein gezwickt, das Mädchen hat den Hund wohl geärgert worauf dieser aus dem Garten ausgebüchst ist und eben zugeschnappt hat.
    Die Familie fordert nunmehr über den Anwalt Schmerzensgeld ein(Die Wunde hat eine Größe von 3 mm und ist nur oberflächlich an der Haut) und droht mit Klage.
    Unsere Freundin hat diesen Vorfall nun bei Ihrer Rechtsschutz gemeldet (eine Meldung dass etwas kommen kann ist bereits im Vorfeld erfolgt).
    Die Rechtsschutz lehnt die Übernahme der entstehende Anwaltskosten eines durch unsere Freundin nun zu beauftragenden Anwalts und eventuell entstehender Prozesskosten mit der Begründung ab, dass es sich hierbei um eine "Abwehrleistung" handelt, d.h. man sich hier gegen eine Schadensersatzklage wehren muss.
    Ist dies so rechtens, wozu dient dann eine Rechtsschutzversicherung?

    Grüße
    Hans-Jürgen

  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zum Klagen. *** Weitere Ratschläge entfernt ***
    Geändert von NicoH (16.09.2015 um 22:10 Uhr) Grund: Entspann Dich mal, Ticktack ;)

  3. #3
    Sea-Dweller
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    So ist das mit Versicherungen. Wenn man mal wirklich was von den möchte...

  4. #4
    Day-Date Avatar von franklin2511
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    Nachhaken! Die lehnen eine Deckung fast immer erst mal ab! Bei mir in einem Arbeitsrechtsfall mit der Begründung, ich sei bei Abschluß der Versicherung schon da beschäftigt gewesen!
    Gruß, Frank

  5. #5
    Freccione Avatar von lachender
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    alles rechtens! sag denen, das sie sich an ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung wenden sollen, die übernehmen den gesamten Vorgang.

    Falls man vergessen haben sollte die THV abzuschließen, besteht i.d.R. Deckung über die Privathaftpflcihtversicherung wenn der Hund in der laufenden Versicherungsperiode hinzugekommen ist und man vergessen hat dieses neue Risiko anzumelden (Vorläufige Deckung bis zur Hauptfälligkeit bei neue hinzukommenden Risiken).
    Geändert von lachender (16.09.2015 um 20:19 Uhr)
    gruß lachender

  6. #6
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von lachender Beitrag anzeigen
    alles rechtens! sag denen, das sie sich an ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung wenden sollen, die übernehmen den gesamten Vorgang.

    Falls man vergessen haben sollte die THV abzuschließen, besteht i.d.R. Deckung über die Privathaftpflcihtversicherung wenn der Hund in der laufenden Versicherungsperiode hinzugekommen ist und man vergessen hat dieses neue Risiko anzumelden (Vorläufige Deckung bis zur Hauptfälligkeit bei neue hinzukommenden Risiken).
    Die Haftpflicht lehnt die Regulierung auch ab, eben weil der Hund nicht angemeldet war, ist aber in der Zwischenzeit erfolgt.
    Gilt die vorläufige Deckung auch noch wenn der Hund schon 3 Jahre im Besitz ist?

  7. #7
    Freccione Avatar von lachender
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    ...das neu hinzukommende Risiko gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit als mitversichert. Hintergrund ist das der Versicherer im "Kleingedrucktem" zur Hauptfälligkeit des Vertrages fragt ob neue Risiken hinzugekommen sind, welche dann zeitnah gemeldet werden und eingeschlossen werden müssen, dann gilt dieses Risiko ab "kauf" als mitversichert (also auch rückwirkend in der laufenden bzw. abgelaufenden Versicherungsperiode/Versicherungsjahr).
    gruß lachender

  8. #8
    Zitat Zitat von lachender Beitrag anzeigen
    ...das neu hinzukommende Risiko gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit als mitversichert. Hintergrund ist das der Versicherer im "Kleingedrucktem" zur Hauptfälligkeit des Vertrages fragt ob neue Risiken hinzugekommen sind, welche dann zeitnah gemeldet werden und eingeschlossen werden müssen, dann gilt dieses Risiko ab "kauf" als mitversichert (also auch rückwirkend in der laufenden bzw. abgelaufenden Versicherungsperiode/Versicherungsjahr).
    Wenn die Tierhalterhaftpflicht Bestandteil der Privathaftpflicht wäre, dann ja.
    Das es eine eigenständige Police ist, wohl eher nicht......

    Falls jetzt aber ein............kommt, poste bitte den Auszug aus den Allgemein gültigen AHB bitte mit dazu.
    Geändert von crazy_joeblunt (16.09.2015 um 22:45 Uhr)
    __________________________________________
    von mir aus......

  9. #9
    Freccione Avatar von lachender
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Wenn die Tierhalterhaftpflicht Bestandteil der Privathaftpflicht wäre, dann ja.
    Das es eine eigenständige Police ist, wohl eher nicht......

    Falls jetzt aber ein............kommt, poste bitte den Auszug aus den Allgemein gültigen AHB bitte mit dazu.
    Gern crasy_joeblunt, z.B. hier: Musterbedingungen des GDV §4 Vorsorgeversicherung.... https://www.beck.de/rsw/upload/SKA/AHB_2008_1.pdf
    gruß lachender

  10. #10
    Freccione Avatar von lachender
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    natürlich nicht!
    gruß lachender

  11. #11
    Gesperrter User
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    ok, danke

  12. #12
    Sea-Dweller
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    Darf man fragen, was da so an Schmerzensgeld verlangt wird oder ist das erstmal eine leere Drohung gewesen?

  13. #13
    Gesperrter User
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    Themenstarter
    Nein, keine leere Drohung. Bis heute steht eine Forderung von 500 Euro Schmerzensgeld zzgl. 84.- Euro Anwaltskosten als Forderung an.
    Wobei das Kind seit dem "Biss" unter einem Trauma leiden soll und wohl psychologisch behandelt werden muss

  14. #14
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    Meine Frau wurde vor Jahren ebenfalls von einem Hund gebissen. Die Versicherung hatte von sich aus Schmerzensgeld angeboten. Die Summe war 4-500 DM.

    LG

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  15. #15
    Double-Red Avatar von hadi
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    Zitat Zitat von Departed Beitrag anzeigen
    So ist das mit Versicherungen. Wenn man mal wirklich was von den möchte...
    Ein Qualitätspost allererster Güte

    Zitat Zitat von franklin2511 Beitrag anzeigen
    Nachhaken! Die lehnen eine Deckung fast immer erst mal ab! Bei mir in einem Arbeitsrechtsfall mit der Begründung, ich sei bei Abschluß der Versicherung schon da beschäftigt gewesen!
    Warum nachhaken? Da gibt's aus der Rechtsschutz - wie schon erklärt - nichts zu decken!

    Haftpflicht dient zur Abwehr oder Befriedigung (je nachdem, ob die Ansprüche unberechtigt oder gerechtfertigt sind)

    Rechtsschutz um zu fordern.
    Gruß
    Hannes

    Chachadu

  16. #16
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    Zitat Zitat von hadi Beitrag anzeigen





    Haftpflicht dient zur Abwehr oder Befriedigung (je nachdem, ob die Ansprüche unberechtigt oder gerechtfertigt sind)

    Rechtsschutz um zu fordern.
    Danke für die verständliche Info.

    Warum verwenden nicht alle Experten so einfache Worte!

    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  17. #17
    Freccione Avatar von lachender
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    uns hund hat den Postboten gebissen bzw. gezwickt , jedoch sofort wieder losgelassen, so das dieser einen "blauen Fleck" in der Waade hatte (bluterguss). Er wollte ca. 800 Euro Schmerzensgeld und hat ca. die hälfte erhalten.
    gruß lachender

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    lachender. Da kann man nur lachen.
    Gruß Klaus

  19. #19
    Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für bestimmte Risiken: u.a. die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (dazu gehören Hunde)
    __________________________________________
    von mir aus......

  20. #20
    Freccione Avatar von lachender
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    ist leider nicht richtig Jörn. Hier gerne noch eine etwas verständliche Erläuterung:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgeversicherung

    Sonst müsste ich ja eine THV abschließen bevor ich den Hund beim Züchter abhole !

    Klaus: dann gehe mal zum lachen in den Keller

    P.S: zumindet bin ich nicht der Meiung das der Hund zur Deckungsvorsorgepflicht zählt
    Geändert von lachender (16.09.2015 um 23:32 Uhr)
    gruß lachender

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