Folgendes Problem:
Der Hund, eher das Hündchen, einer guten Freundin von uns hat das 3-jährige Mädchen einer Nachbarfamilie ins Bein gezwickt, das Mädchen hat den Hund wohl geärgert worauf dieser aus dem Garten ausgebüchst ist und eben zugeschnappt hat.
Die Familie fordert nunmehr über den Anwalt Schmerzensgeld ein(Die Wunde hat eine Größe von 3 mm und ist nur oberflächlich an der Haut) und droht mit Klage.
Unsere Freundin hat diesen Vorfall nun bei Ihrer Rechtsschutz gemeldet (eine Meldung dass etwas kommen kann ist bereits im Vorfeld erfolgt).
Die Rechtsschutz lehnt die Übernahme der entstehende Anwaltskosten eines durch unsere Freundin nun zu beauftragenden Anwalts und eventuell entstehender Prozesskosten mit der Begründung ab, dass es sich hierbei um eine "Abwehrleistung" handelt, d.h. man sich hier gegen eine Schadensersatzklage wehren muss.
Ist dies so rechtens, wozu dient dann eine Rechtsschutzversicherung?
Grüße
Hans-Jürgen
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16.09.2015, 19:46 #1
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Rechtsschutz lehnt Deckung ab, ist dies so rechtens?
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16.09.2015, 19:53 #2ehemaliges mitgliedGast
Zum Klagen. *** Weitere Ratschläge entfernt ***
Geändert von NicoH (16.09.2015 um 22:10 Uhr) Grund: Entspann Dich mal, Ticktack ;)
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16.09.2015, 19:56 #3
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So ist das mit Versicherungen. Wenn man mal wirklich was von den möchte...
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16.09.2015, 20:14 #4
Nachhaken! Die lehnen eine Deckung fast immer erst mal ab! Bei mir in einem Arbeitsrechtsfall mit der Begründung, ich sei bei Abschluß der Versicherung schon da beschäftigt gewesen!
Gruß, Frank
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16.09.2015, 20:18 #5
alles rechtens! sag denen, das sie sich an ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung wenden sollen, die übernehmen den gesamten Vorgang.
Falls man vergessen haben sollte die THV abzuschließen, besteht i.d.R. Deckung über die Privathaftpflcihtversicherung wenn der Hund in der laufenden Versicherungsperiode hinzugekommen ist und man vergessen hat dieses neue Risiko anzumelden (Vorläufige Deckung bis zur Hauptfälligkeit bei neue hinzukommenden Risiken).Geändert von lachender (16.09.2015 um 20:19 Uhr)
gruß lachender
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16.09.2015, 20:25 #6
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16.09.2015, 20:31 #7
...das neu hinzukommende Risiko gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit als mitversichert. Hintergrund ist das der Versicherer im "Kleingedrucktem" zur Hauptfälligkeit des Vertrages fragt ob neue Risiken hinzugekommen sind, welche dann zeitnah gemeldet werden und eingeschlossen werden müssen, dann gilt dieses Risiko ab "kauf" als mitversichert (also auch rückwirkend in der laufenden bzw. abgelaufenden Versicherungsperiode/Versicherungsjahr).
gruß lachender
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16.09.2015, 22:44 #8
Geändert von crazy_joeblunt (16.09.2015 um 22:45 Uhr)
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von mir aus......
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16.09.2015, 22:52 #9
Gern crasy_joeblunt, z.B. hier: Musterbedingungen des GDV §4 Vorsorgeversicherung.... https://www.beck.de/rsw/upload/SKA/AHB_2008_1.pdf
gruß lachender
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16.09.2015, 20:27 #10
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16.09.2015, 20:29 #11
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ok, danke
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16.09.2015, 21:49 #12
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Darf man fragen, was da so an Schmerzensgeld verlangt wird oder ist das erstmal eine leere Drohung gewesen?
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16.09.2015, 21:53 #13
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Nein, keine leere Drohung. Bis heute steht eine Forderung von 500 Euro Schmerzensgeld zzgl. 84.- Euro Anwaltskosten als Forderung an.
Wobei das Kind seit dem "Biss" unter einem Trauma leiden soll und wohl psychologisch behandelt werden muss
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16.09.2015, 22:12 #14
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Meine Frau wurde vor Jahren ebenfalls von einem Hund gebissen. Die Versicherung hatte von sich aus Schmerzensgeld angeboten. Die Summe war 4-500 DM.
LG
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16.09.2015, 22:33 #15
Ein Qualitätspost allererster Güte
Warum nachhaken? Da gibt's aus der Rechtsschutz - wie schon erklärt - nichts zu decken!
Haftpflicht dient zur Abwehr oder Befriedigung (je nachdem, ob die Ansprüche unberechtigt oder gerechtfertigt sind)
Rechtsschutz um zu fordern.Gruß
Hannes
Chachadu
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17.09.2015, 13:59 #16
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Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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16.09.2015, 22:46 #17
uns hund hat den Postboten gebissen bzw. gezwickt , jedoch sofort wieder losgelassen, so das dieser einen "blauen Fleck" in der Waade hatte (bluterguss). Er wollte ca. 800 Euro Schmerzensgeld und hat ca. die hälfte erhalten.
gruß lachender
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16.09.2015, 23:14 #18
lachender. Da kann man nur lachen.
Gruß Klaus
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16.09.2015, 23:19 #19
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für bestimmte Risiken: u.a. die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (dazu gehören Hunde)
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von mir aus......
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16.09.2015, 23:25 #20
ist leider nicht richtig Jörn. Hier gerne noch eine etwas verständliche Erläuterung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgeversicherung
Sonst müsste ich ja eine THV abschließen bevor ich den Hund beim Züchter abhole !
Klaus: dann gehe mal zum lachen in den Keller
P.S: zumindet bin ich nicht der Meiung das der Hund zur Deckungsvorsorgepflicht zähltGeändert von lachender (16.09.2015 um 23:32 Uhr)
gruß lachender
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