Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 40 von 43

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Day-Date Avatar von franklin2511
    Registriert seit
    10.05.2007
    Beiträge
    3.831
    Zitat Zitat von Artur Beitrag anzeigen
    Teilschuld, weil: er war ja nicht ganz unschuldig...

    Zitat:"Der vorherige Besitzer war offenbar bei der Gemeinde verschuldet."
    Man kann sich aber auch unverschuldet verschulden. Die Tatsache, dass er verschuldet war/ist, ist rechtlich neutral zu bewerten. Die Gemeinden selbst sind in Deutschland ja zum Großteil ebenfalls verschuldet! Bei der Beurteilung einer Teilschuld muss aus juristischer Sicht eine Kausalkette geprüft werden, die bei einer rechtswidrigen Handlung dem Geschädigten eine Mitschuld einräumt. Der Umstand, dass einer verschuldet ist, wo auch immer, rechtfertigt kein rechtswidriges Verhalten Dritter. Und dass er im Ausland lebt/e ist keine Handlung (Tatsache), die der Gemeinde das Recht einräumt, auf einen Zustellbescheid zu verzichten. Es sei denn, er ist nirgendwo gemeldet oder hat seinen Aufenthaltsort verschleiert oder sich der Zustellung des Bescheides willentlich entzogen. Aber das geht, wie schon gesagt, aus dem Bericht nicht hervor. Insofern können wir alle nur Vermutungen äußern und die Familie bedauern, denn die trifft ganz offensichtlich keine Schuld.
    Geändert von franklin2511 (11.09.2015 um 12:36 Uhr)
    Gruß, Frank

  2. #2
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    27.02.2008
    Ort
    Room 641A, 611 Folsom Street, San Francisco, CA 94107
    Beiträge
    9.309
    Ich kenne das AG aus eigener trüber Erfahrung. Dort verschwindet auch schonmal die komplette Akte samt Schriftverkehr zu einem Fall und der Richter informiert den Anwalt erst im Verhandlungstermin darüber, dass jetzt alle unverrichteter Dinge wieder heim fahren dürfen, alles nochmal übersenden sollen und in 9 Monaten ein Ersatztermin stattfinden wird.

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Bei sowas wird im Normalfall ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht eingeleitet:

    "Der Eigentümer lebt aber im Ausland, das Amtsgericht kann den Bescheid anscheinend nicht ordnungsgemäß zustellen. Das zumindest lässt der Alteigentümer der rbb-Nachrichtensendung Brandenburg aktuell per Anwalt übermitteln ..."

    Imho sind viel zu wenig Informationen verfügbar um die Sache beurteilen zu können.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #4
    Day-Date Avatar von Cosmic
    Registriert seit
    23.08.2006
    Ort
    Nordnordost
    Beiträge
    3.928
    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Bei sowas wird im Normalfall ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht eingeleitet:

    "Der Eigentümer lebt aber im Ausland, das Amtsgericht kann den Bescheid anscheinend nicht ordnungsgemäß zustellen. Das zumindest lässt der Alteigentümer der rbb-Nachrichtensendung Brandenburg aktuell per Anwalt übermitteln ..."

    Imho sind viel zu wenig Informationen verfügbar um die Sache beurteilen zu können.
    Sehe ich auch so. Beitrag auf der Internetseite eines Regional/Landesprogrammes in der Rubrik "Panorama". Daran kann man wohl den Untergang des Rechtstaates noch nicht festmachen.
    You can't always get what you want...
    Beste Grüße aus Greifswald
    Dirk

  5. #5
    Daytona Avatar von Agent0815
    Registriert seit
    26.09.2007
    Ort
    Saar-Lor-Lux
    Beiträge
    2.821
    BGB
    § 839
    Haftung bei Amtspflichtverletzung.


    (1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

    (2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

    (3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.



    Die Hauseigentümer kämpfen aber bis dato zuerst einmal darum, ob ihnen überhaupt eín Schaden entsteht..........
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  6. #6
    Comex Avatar von The Banker
    Registriert seit
    22.05.2007
    Ort
    Jena
    Beiträge
    20.523
    Bananenrepublik ...
    Beste Grüße, Thilo

  7. #7
    Zitat Zitat von The Banker Beitrag anzeigen
    Bananenrepublik ...


    Leider...was ich beruflich in einer sehr großen Landesbehörde so mitbekomme...da kann ich das unumwunden bestätigen! Wenn man mehr Vitamin B hat als der Durchschnitt, dann wird "ohne Rücksicht" auf die Rechtslage entschieden. Wo kein Kläger da kein Richter...manche sind eben gleicher als andere! Das war schon immer so und wird immer so sein...Kir Royal war eine sooo gute Serie mit sooo viel Wahrheitsgehalt

    In diesem Fall sollte weder dem Alteigentumer noch den Käufern ein Schaden entstehen.

    Schuld für dieses Dilemma hat einzig und allein das AG!

    Und seien wir mal ehrlich...ich bin zutiefst davon überzeugt, dass ein "normaler" Bürger ruhig darauf vertrauen darf, dass ein deutsches Gericht ordentlich arbeitet. Da muss man nichts nachkontrollieren...ansonsten wüsste ich nicht, wo man mit der Kontrolle anfangen und wo aufhören sollte!

    Man kann nur hoffen, dass beim Weg durch die Instanzen irgendwann mal ein Jurist anwesend ist, der sich einen Funken gesunden Menschenverstand erhalten hat!
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  8. #8
    Daytona Avatar von trophy
    Registriert seit
    12.09.2008
    Beiträge
    2.475
    Der frühere Eigentümer weiß warum er sich aktuell im Ausland aufhält Unglaublich die Story.
    Schöne Grüße, Andreas

  9. #9
    Daytona Avatar von watch-watcher
    Registriert seit
    08.12.2005
    Ort
    Vest Recklinghausen
    Beiträge
    2.484
    Es sieht so aus, als wenn die Versteigerungsankuendigung nicht "oeffentlich zugestellt" wurde.

    Wenn ein Schuldner nicht erreicht werden kann, wird i.d.R. diese, hier eine Zwangsversteigerungsankundigung, in einem oeffentlichen Bekanntmachungsblatt bekannt gemacht und dadurch wird die Zustellung rechtsgültig.

    Wahrscheinlich wurde das nicht gemacht und dadurch wurde diese Zwangsversteigerung nicht rechtsgültig.
    Liebe Grüße,
    Wilhelm

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Zitat Zitat von watch-watcher Beitrag anzeigen
    Es sieht so aus, als wenn die Versteigerungsankuendigung nicht "oeffentlich zugestellt" wurde.....
    Siehe letzter Beitrag erste Seite oder erster Beitrag zweite Seite, nennt sich Aufgebotsverfahren.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  11. #11
    Day-Date Avatar von Sla
    Registriert seit
    09.10.2014
    Beiträge
    3.345
    Wahnsinn
    Viele Grüße

    Simon

  12. #12
    Steve McQueen
    Registriert seit
    31.05.2009
    Ort
    LC 100
    Beiträge
    26.821
    Kann die Behörde nicht einfach den Alteigentümer entschädigen?

  13. #13
    Gesperrter User
    Registriert seit
    14.06.2006
    Ort
    Irgendwo halt!
    Beiträge
    6.759
    Dann müsste sich vermutlich jemand verantwortlich zeigen - und verantwortlich für den Schlamassel ist bei der Behörde sicherlich niemand

  14. #14
    Moderator Avatar von MacLeon
    Registriert seit
    16.01.2006
    Beiträge
    10.467
    Blog-Einträge
    1
    Das Recht muss neutral sein. Wenn hier im Zwangsversteigerungsverfahren tatsächlich ein solches Versagen vorliegt, dann kann der ehemalige Eigentümer das Grundstück herausverlangen. Unabhängig davon, oder dieser verschuldet oder ein hochehrenwertes Mitglied unserer Community ist (von der auch etliche im Ausland leben).

    Für den Interessenausgleich gibt es anschließend ein separates Gerichtsverfahren, in dem das Verschulden des AG festzustellen ist.
    Geändert von MacLeon (12.09.2015 um 16:12 Uhr)
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  15. #15
    Double-Red
    Registriert seit
    30.03.2004
    Beiträge
    8.476
    Zitat Zitat von MacLeon Beitrag anzeigen
    Das Recht muss neutral sein. Wenn hier im Zwangsversteigerungsverfahren tatsächlich ein solches Versagen vorliegt, dann kann der ehemalige Eigentümer das Grundstück herausverlangen......
    Soll er sogar. Nur, er kann es nicht mehr zurückbekommen, weil es nicht mehr verfügbar ist und längst jemanden anderen gehört.
    Soll derjenige geradestehen, der dieses Dilemma verursacht hat und wenns noch soviel an Steuergelder kostet. Und den neuen Besitzer, der das Grundstück erworben hat, soll man gefälligst in Ruhe lassen. Er hat das schließlich nicht von irgendwem erworben.

    Jedes "das alles ist nicht so einfach...." usw. ist absolut entbehrlich!

    Ist das so schwer zu verstehen, werter Rechtsstaat??

  16. #16
    Daytona Avatar von markus247
    Registriert seit
    12.04.2011
    Beiträge
    2.312
    Jetzt wird´s vom Rechtlichen her aber etwas unübersichtlich
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  17. #17
    Mil-Sub Avatar von Coney
    Registriert seit
    31.03.2008
    Ort
    ⭐️⭐️⭐️
    Beiträge
    11.292
    Zitat Zitat von markus247 Beitrag anzeigen
    Jetzt wird´s vom Rechtlichen her aber etwas unübersichtlich
    Ich frage mich auch, was das hier bringen soll.
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  18. #18
    Submariner Avatar von Jockl
    Registriert seit
    07.11.2009
    Beiträge
    316
    Zitat Zitat von Coney Beitrag anzeigen
    Ich frage mich auch, was das hier bringen soll.
    Ich find es ganz amüsant die Rechtsauffassung einzelner Member zu lesen
    Gruß, Florian

  19. #19
    Day-Date Avatar von franklin2511
    Registriert seit
    10.05.2007
    Beiträge
    3.831
    Zitat Zitat von Jockl Beitrag anzeigen
    Ich find es ganz amüsant die Rechtsauffassung einzelner Member zu lesen
    Die Rechtslage erhellende Beiträge deinerseits sind willkommen. So klingt es ein wenig arrogant.
    Gruß, Frank

  20. #20
    Endgegner Avatar von Donluigi
    Registriert seit
    11.05.2005
    Ort
    Dorfi
    Beiträge
    47.842
    Blog-Einträge
    47
    Überheblich, nicht arrogant

Ähnliche Themen

  1. LOEWE kämpft ums Überleben
    Von Edmundo im Forum Technik & Automobil
    Antworten: 162
    Letzter Beitrag: 09.07.2019, 09:00
  2. Grundstück roden - wie geht man da vor?
    Von Donluigi im Forum Technik & Automobil
    Antworten: 70
    Letzter Beitrag: 10.05.2012, 22:38
  3. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 22.11.2011, 18:48

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •