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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    Familie kämpft um Haus und Grundstück...

    ...Alteigentümer fordert Rückgabe nach Zwangsvollstreckung...

    hätte ich jetzt (in Deutschland) nicht für möglich gehalten...Welche Rechtssicherheit hat man den noch bei einem Grundstückskauf?



    Krasse Story unweit meines Wohnortes...

    http://www.rbb-online.de/panorama/be...rangsdorf.html
    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Alter Falter

    Das hatte ich aber auch noch nicht
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #3
    Sea-Dweller Avatar von Dom
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    Irre... Falls wirklich Rückabgewickelt werden muss, wird die Bank doch vermutlich mangels Sicherheit sofort den Kredit kündigen müssen, oder?
    Grüße, Dom

  4. #4
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Nun, was Du als Käufer machen kannst, steht ja in dem Artikel: schau Dir die Zwangsversteigerungsunterlagen an, mach Dich schlau und guck, was passiert ist, dann kannst Du auch Rechtssicherheit haben.

    Zitat Zitat von Artur Beitrag anzeigen
    hätte ich jetzt (in Deutschland) nicht für möglich gehalten...
    Nun, sieh es mal aus der anderen Sicht: Du bist Grundstückseigentümer und jemand versteigert Dein Grundstück, ohne Dir Bescheid zu sagen. Würdest Du das Grundstück nicht auch wiederhaben wollen?
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  5. #5
    Gesperrter User
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    Irgendwo halt!
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Nun, was Du als Käufer machen kannst, steht ja in dem Artikel: schau Dir die Zwangsversteigerungsunterlagen an, mach Dich schlau und guck, was passiert ist, dann kannst Du auch Rechtssicherheit haben.
    [...]
    Das meinst du jetzt nicht ernst?
    Irgendwie habe ich von dir schon weniger zynische Kommentare gelesen

  6. #6
    Sea-Dweller Avatar von Dom
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Nun, was Du als Käufer machen kannst, steht ja in dem Artikel: schau Dir die Zwangsversteigerungsunterlagen an, mach Dich schlau und guck, was passiert ist, dann kannst Du auch Rechtssicherheit haben.

    Die Versteigerung wird doch durch das Gericht betrieben. Das sollte doch deren Job sein als Instanz zu prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Versteigerung vorliegen, oder?
    Grüße, Dom

  7. #7
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Keine Entschädigungsansprüche ? Da hat doch jemand bei Gericht geschlafen - greift da nicht die s.g. Amtshaftung ?
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  8. #8
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Das AG Luckenwalde hat das Grundstücks zwangsversteigert und dem AG ist dabei ein Fehler unterlaufen. Also müsste das AG dann nicht auch für seinen Fehler geradestehen und aufkommen?


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  9. #9
    Freccione Avatar von eos
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    Zitat Zitat von ferryporsche356 Beitrag anzeigen
    Das AG Luckenwalde hat das Grundstücks zwangsversteigert und dem AG ist dabei ein Fehler unterlaufen. Also müsste das AG dann nicht auch für seinen Fehler geradestehen und aufkommen?
    Genau so sehe ich das nach meiner inuitiven und nicht fachlich begründeten Rechtsauffassung auch.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  10. #10
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von eos Beitrag anzeigen
    Genau so sehe ich das nach meiner inuitiven und nicht fachlich begründeten Rechtsauffassung auch.
    Sollte dies der Fall sein, dann wünsche ich der Familie viel Kraft ... ein Bekannter von mir wartet seit 11 Jahren auf Entschädigung, nachdem er für den Bau einer Autobahn einen Teil seines Grundstücks hat abgeben müssen.

  11. #11
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Zitat Zitat von ferryporsche356 Beitrag anzeigen
    Das AG Luckenwalde hat das Grundstücks zwangsversteigert und dem AG ist dabei ein Fehler unterlaufen. Also müsste das AG dann nicht auch für seinen Fehler geradestehen und aufkommen?
    +1
    Davon abgesehen: Wenn die Versteigerung nicht rechtmäßig war, wurden auch die Schulden des Eigentümers nicht bedient. Da kommen dann noch ein paar Jahre Zinsen drauf.
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  12. #12
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    Wenn mir eine Gemeinde ein Grundstück verkauft das ihr nicht gehört (bzw. keine recht hat es zu verkaufen), dann müsste/sollte sie auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Sowohl beim Käufer als auch beim Verkäufer.
    Ich müsste ja auch haften, wenn ich einfach das Haus meines Nachbarn verkaufen würde (denke und hoffe ich mal).
    Liebe Grüße, Pascal

  13. #13
    Day-Date Avatar von franklin2511
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    Der Staat redet sich immer raus wenn's um seine Haftung geht. Das hat dann nichts mehr mit Recht sondern nur noch mit Rechthaben zu tun.
    Gruß, Frank

  14. #14
    Deepsea Avatar von leonifelix
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    Wenn das Grundstück wirklich zurück an den Alteigentümer geht, sollte es eine Entschädigung analog dem Erbbaurecht "Heimfall" gegen.

    Würde geg. ein öffentlicher Aushang (wenn es diesen gegeben hätte wenn ein Schuldner nicht erreicht wird) der damaligen Zwangsvollstreckung die Angelegenheit heilen ??
    Geändert von leonifelix (11.09.2015 um 10:10 Uhr)
    Gruß
    Michael

  15. #15
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    Eben.....auch ohne fundierte Rechtskenntnisse, aber das AG ist ja kein Hinterhof-Basar.....da MUSS ich als Kaeufer doch davon ausgehen, dass alles rechtens ist

  16. #16
    Day-Date Avatar von franklin2511
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    Zitat Zitat von Magic Beitrag anzeigen
    Eben.....auch ohne fundierte Rechtskenntnisse, aber das AG ist ja kein Hinterhof-Basar.....da MUSS ich als Kaeufer doch davon ausgehen, dass alles rechtens ist
    Sollte man meinen. Die Erfahrung lehrt einen aber leider Anderes.
    Gruß, Frank

  17. #17
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Bananenrepublik brandenburg.
    Gruß
    Ibi

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    Mein Moral(<>Rechts)verständnis sagt: 'jemand' hat hier einen Fehler gemacht, dieser muß geradegerückt werden. Schadfrei sind auf jeden Fall die Hauseigentümer, aber auch zum Teil der ehemalige Grundstücksbesitzer zu halten. (Wobei der Zweite ja eine 'Teilschuld' durch seine Verschuldung mitträgt)...
    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]

  19. #19
    Day-Date Avatar von franklin2511
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    Zitat Zitat von Artur Beitrag anzeigen
    (Wobei der Zweite ja eine 'Teilschuld' durch seine Verschuldung mitträgt)...
    Wenn ich auf dem Weg zu meinem Insolvenzverwalter vom Auto angefahren werde, trage ich dann auch eine Teilschuld?
    Gruß, Frank

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    Zitat Zitat von franklin2511 Beitrag anzeigen
    Wenn ich auf dem Weg zu meinem Insolvenzverwalter vom Auto angefahren werde, trage ich dann auch eine Teilschuld?
    Teilschuld, weil: er war ja nicht ganz unschuldig...

    Zitat:"Der vorherige Besitzer war offenbar bei der Gemeinde verschuldet."
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