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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    Familie kämpft um Haus und Grundstück...

    ...Alteigentümer fordert Rückgabe nach Zwangsvollstreckung...

    hätte ich jetzt (in Deutschland) nicht für möglich gehalten...Welche Rechtssicherheit hat man den noch bei einem Grundstückskauf?



    Krasse Story unweit meines Wohnortes...

    http://www.rbb-online.de/panorama/be...rangsdorf.html
    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Alter Falter

    Das hatte ich aber auch noch nicht
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #3
    Sea-Dweller Avatar von Dom
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    Irre... Falls wirklich Rückabgewickelt werden muss, wird die Bank doch vermutlich mangels Sicherheit sofort den Kredit kündigen müssen, oder?
    Grüße, Dom

  4. #4
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Nun, was Du als Käufer machen kannst, steht ja in dem Artikel: schau Dir die Zwangsversteigerungsunterlagen an, mach Dich schlau und guck, was passiert ist, dann kannst Du auch Rechtssicherheit haben.

    Zitat Zitat von Artur Beitrag anzeigen
    hätte ich jetzt (in Deutschland) nicht für möglich gehalten...
    Nun, sieh es mal aus der anderen Sicht: Du bist Grundstückseigentümer und jemand versteigert Dein Grundstück, ohne Dir Bescheid zu sagen. Würdest Du das Grundstück nicht auch wiederhaben wollen?
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  5. #5
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Keine Entschädigungsansprüche ? Da hat doch jemand bei Gericht geschlafen - greift da nicht die s.g. Amtshaftung ?
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  6. #6
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    Irgendwo halt!
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Nun, was Du als Käufer machen kannst, steht ja in dem Artikel: schau Dir die Zwangsversteigerungsunterlagen an, mach Dich schlau und guck, was passiert ist, dann kannst Du auch Rechtssicherheit haben.
    [...]
    Das meinst du jetzt nicht ernst?
    Irgendwie habe ich von dir schon weniger zynische Kommentare gelesen

  7. #7
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Das AG Luckenwalde hat das Grundstücks zwangsversteigert und dem AG ist dabei ein Fehler unterlaufen. Also müsste das AG dann nicht auch für seinen Fehler geradestehen und aufkommen?


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  8. #8
    Sea-Dweller Avatar von Dom
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Nun, was Du als Käufer machen kannst, steht ja in dem Artikel: schau Dir die Zwangsversteigerungsunterlagen an, mach Dich schlau und guck, was passiert ist, dann kannst Du auch Rechtssicherheit haben.

    Die Versteigerung wird doch durch das Gericht betrieben. Das sollte doch deren Job sein als Instanz zu prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Versteigerung vorliegen, oder?
    Grüße, Dom

  9. #9
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    Wenn mir eine Gemeinde ein Grundstück verkauft das ihr nicht gehört (bzw. keine recht hat es zu verkaufen), dann müsste/sollte sie auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Sowohl beim Käufer als auch beim Verkäufer.
    Ich müsste ja auch haften, wenn ich einfach das Haus meines Nachbarn verkaufen würde (denke und hoffe ich mal).
    Liebe Grüße, Pascal

  10. #10
    Deepsea Avatar von leonifelix
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    Wenn das Grundstück wirklich zurück an den Alteigentümer geht, sollte es eine Entschädigung analog dem Erbbaurecht "Heimfall" gegen.

    Würde geg. ein öffentlicher Aushang (wenn es diesen gegeben hätte wenn ein Schuldner nicht erreicht wird) der damaligen Zwangsvollstreckung die Angelegenheit heilen ??
    Geändert von leonifelix (11.09.2015 um 10:10 Uhr)
    Gruß
    Michael

  11. #11
    Freccione Avatar von eos
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    Zitat Zitat von ferryporsche356 Beitrag anzeigen
    Das AG Luckenwalde hat das Grundstücks zwangsversteigert und dem AG ist dabei ein Fehler unterlaufen. Also müsste das AG dann nicht auch für seinen Fehler geradestehen und aufkommen?
    Genau so sehe ich das nach meiner inuitiven und nicht fachlich begründeten Rechtsauffassung auch.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  12. #12
    Day-Date Avatar von franklin2511
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    Der Staat redet sich immer raus wenn's um seine Haftung geht. Das hat dann nichts mehr mit Recht sondern nur noch mit Rechthaben zu tun.
    Gruß, Frank

  13. #13
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    Gast
    Eben.....auch ohne fundierte Rechtskenntnisse, aber das AG ist ja kein Hinterhof-Basar.....da MUSS ich als Kaeufer doch davon ausgehen, dass alles rechtens ist

  14. #14
    Day-Date Avatar von franklin2511
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    Zitat Zitat von Magic Beitrag anzeigen
    Eben.....auch ohne fundierte Rechtskenntnisse, aber das AG ist ja kein Hinterhof-Basar.....da MUSS ich als Kaeufer doch davon ausgehen, dass alles rechtens ist
    Sollte man meinen. Die Erfahrung lehrt einen aber leider Anderes.
    Gruß, Frank

  15. #15
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von eos Beitrag anzeigen
    Genau so sehe ich das nach meiner inuitiven und nicht fachlich begründeten Rechtsauffassung auch.
    Sollte dies der Fall sein, dann wünsche ich der Familie viel Kraft ... ein Bekannter von mir wartet seit 11 Jahren auf Entschädigung, nachdem er für den Bau einer Autobahn einen Teil seines Grundstücks hat abgeben müssen.

  16. #16
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Bananenrepublik brandenburg.
    Gruß
    Ibi

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    Mein Moral(<>Rechts)verständnis sagt: 'jemand' hat hier einen Fehler gemacht, dieser muß geradegerückt werden. Schadfrei sind auf jeden Fall die Hauseigentümer, aber auch zum Teil der ehemalige Grundstücksbesitzer zu halten. (Wobei der Zweite ja eine 'Teilschuld' durch seine Verschuldung mitträgt)...
    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]

  18. #18
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    Ich kenne das AG aus eigener trüber Erfahrung. Dort verschwindet auch schonmal die komplette Akte samt Schriftverkehr zu einem Fall und der Richter informiert den Anwalt erst im Verhandlungstermin darüber, dass jetzt alle unverrichteter Dinge wieder heim fahren dürfen, alles nochmal übersenden sollen und in 9 Monaten ein Ersatztermin stattfinden wird.

  19. #19
    Day-Date Avatar von franklin2511
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    Zitat Zitat von Artur Beitrag anzeigen
    (Wobei der Zweite ja eine 'Teilschuld' durch seine Verschuldung mitträgt)...
    Wenn ich auf dem Weg zu meinem Insolvenzverwalter vom Auto angefahren werde, trage ich dann auch eine Teilschuld?
    Gruß, Frank

  20. #20
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Bei sowas wird im Normalfall ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht eingeleitet:

    "Der Eigentümer lebt aber im Ausland, das Amtsgericht kann den Bescheid anscheinend nicht ordnungsgemäß zustellen. Das zumindest lässt der Alteigentümer der rbb-Nachrichtensendung Brandenburg aktuell per Anwalt übermitteln ..."

    Imho sind viel zu wenig Informationen verfügbar um die Sache beurteilen zu können.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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