Alter Falter
Das hatte ich aber auch noch nicht
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11.09.2015, 09:27 #1
Familie kämpft um Haus und Grundstück...
...Alteigentümer fordert Rückgabe nach Zwangsvollstreckung...
hätte ich jetzt (in Deutschland) nicht für möglich gehalten...Welche Rechtssicherheit hat man den noch bei einem Grundstückskauf?
Krasse Story unweit meines Wohnortes...
http://www.rbb-online.de/panorama/be...rangsdorf.htmlError: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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11.09.2015, 09:46 #2Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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11.09.2015, 09:52 #3
Irre... Falls wirklich Rückabgewickelt werden muss, wird die Bank doch vermutlich mangels Sicherheit sofort den Kredit kündigen müssen, oder?
Grüße, Dom
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11.09.2015, 09:54 #4
Nun, was Du als Käufer machen kannst, steht ja in dem Artikel: schau Dir die Zwangsversteigerungsunterlagen an, mach Dich schlau und guck, was passiert ist, dann kannst Du auch Rechtssicherheit haben.
Nun, sieh es mal aus der anderen Sicht: Du bist Grundstückseigentümer und jemand versteigert Dein Grundstück, ohne Dir Bescheid zu sagen. Würdest Du das Grundstück nicht auch wiederhaben wollen?Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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11.09.2015, 09:56 #5
Keine Entschädigungsansprüche ? Da hat doch jemand bei Gericht geschlafen - greift da nicht die s.g. Amtshaftung ?
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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11.09.2015, 09:57 #6
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11.09.2015, 10:02 #7
Das AG Luckenwalde hat das Grundstücks zwangsversteigert und dem AG ist dabei ein Fehler unterlaufen. Also müsste das AG dann nicht auch für seinen Fehler geradestehen und aufkommen?
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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11.09.2015, 10:07 #8
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11.09.2015, 10:07 #9
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Wenn mir eine Gemeinde ein Grundstück verkauft das ihr nicht gehört (bzw. keine recht hat es zu verkaufen), dann müsste/sollte sie auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Sowohl beim Käufer als auch beim Verkäufer.
Ich müsste ja auch haften, wenn ich einfach das Haus meines Nachbarn verkaufen würde (denke und hoffe ich mal).Liebe Grüße, Pascal
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11.09.2015, 10:07 #10
Wenn das Grundstück wirklich zurück an den Alteigentümer geht, sollte es eine Entschädigung analog dem Erbbaurecht "Heimfall" gegen.
Würde geg. ein öffentlicher Aushang (wenn es diesen gegeben hätte wenn ein Schuldner nicht erreicht wird) der damaligen Zwangsvollstreckung die Angelegenheit heilen ??Geändert von leonifelix (11.09.2015 um 10:10 Uhr)
Gruß
Michael
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11.09.2015, 10:09 #11
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11.09.2015, 10:12 #12
Der Staat redet sich immer raus wenn's um seine Haftung geht. Das hat dann nichts mehr mit Recht sondern nur noch mit Rechthaben zu tun.
Gruß, Frank
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11.09.2015, 10:12 #13ehemaliges mitgliedGast
Eben.....auch ohne fundierte Rechtskenntnisse, aber das AG ist ja kein Hinterhof-Basar.....da MUSS ich als Kaeufer doch davon ausgehen, dass alles rechtens ist
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11.09.2015, 10:19 #14
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11.09.2015, 10:20 #15
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11.09.2015, 10:25 #16
Bananenrepublik brandenburg.
Gruß
Ibi
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11.09.2015, 10:40 #17
Mein Moral(<>Rechts)verständnis sagt: 'jemand' hat hier einen Fehler gemacht, dieser muß geradegerückt werden. Schadfrei sind auf jeden Fall die Hauseigentümer, aber auch zum Teil der ehemalige Grundstücksbesitzer zu halten. (Wobei der Zweite ja eine 'Teilschuld' durch seine Verschuldung mitträgt)...
Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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11.09.2015, 10:45 #18
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Ich kenne das AG aus eigener trüber Erfahrung. Dort verschwindet auch schonmal die komplette Akte samt Schriftverkehr zu einem Fall und der Richter informiert den Anwalt erst im Verhandlungstermin darüber, dass jetzt alle unverrichteter Dinge wieder heim fahren dürfen, alles nochmal übersenden sollen und in 9 Monaten ein Ersatztermin stattfinden wird.
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11.09.2015, 10:53 #19
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11.09.2015, 10:58 #20
Bei sowas wird im Normalfall ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht eingeleitet:
"Der Eigentümer lebt aber im Ausland, das Amtsgericht kann den Bescheid anscheinend nicht ordnungsgemäß zustellen. Das zumindest lässt der Alteigentümer der rbb-Nachrichtensendung Brandenburg aktuell per Anwalt übermitteln ..."
Imho sind viel zu wenig Informationen verfügbar um die Sache beurteilen zu können.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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