Ich habe einmal eine Frage bezüglich einer Autobatterie und würde mich gerne über eure Fachkenntnisse freuen.


Folgender Sachverhalt.

Eine 2 Jahre alte Autobatterie wird „ausgelesen“ und die Daten sind die folgenden:





Der Hinweis der Vertragswerkstatt lautet, dass man die Batterie ausgetauscht hätte, da sie „hinüber“ wäre. Da diese aber nur ca. 2 Jahr alt wäre, habe man das nicht getan, da eventuell noch ein Garantieanspruch gegenüber der Werkstatt (die Werkstatt meines Vertrauens) hätte, die diese Batterie eingebaut hat.

Das war ja schon einmal ein fairer Hinweis der Vertragswerkstatt.

Meine Werkstatt hat mir auch sofort eine neue Batterie mitgeben und sich die „alte“ angeschaut und man meinte nur: „Die Batterie ist nie und nimmer kaputt und muss nur aufgefüllt werden, da die halbleer war/ist.“

Mit diesem Messgerätausdruck kann man eigentlich alles sagen, um eine neue Batterie zu verkaufen.

Wer hat denn da nun Recht?

Es geht mir hier nicht um irgendwelche Schuldzuweisung an die V-Werkstatt sondern einfach um „ein Verstehen“ der Aussagen.