Bei Kauf von privat erfolgt der Gefahrübergang bei Übergabe an den Transporteur.
Ist jetzt also jetzt dein Bier.
Ergebnis 1 bis 20 von 21
-
23.05.2015, 09:10 #1ehemaliges mitgliedGast
Frage a. d. Rechtsexperten : Bin ich als Käufer f.d. Verlust e. Paketes zuständig ?
Hallo. Folgendes : Ich kaufte über Kleinanzeigen eine gebrauchte Lampe , per ÜW bezahlt und der Verkäufer versendet mit DHL ( Postpaket 6.99 - versichert für 500 Euro ) . Nun ist dieses vom Verkäufer versendete Paket wohl verschwunden / nicht bei mir angekommen ... DHL Nachforschungsauftrag läuft schon wochenlang ... nix zu finden ! Der Verkäufer / Versender verweigert die Retourzahlung meiner Überweisung ! Der Nachforschungsauftrag von DHL dauert ja an und kann noch wochen-monatelang dauern ; befürchte ich . Nun soll ich der " Doofe " sein - der Verkäufer / Versender schreibt mir : Als privater Verkäufer sei er weder zu einer Rückzahlung / Ersatzlieferung verpflichtet und ich als Käufer trage grundsätzlich das Risiko des Verlusts auf dem Transportweg ( Paragrap 447 Abs.1 BGB ). Ist Das so ???? ....und vielen Dank für sinnvolle Hilfe / Beantwortung . LG Bernie
-
23.05.2015, 09:19 #2
- Registriert seit
- 31.05.2009
- Ort
- LC 100
- Beiträge
- 26.821
Geändert von TheLupus (23.05.2015 um 09:20 Uhr)
-
23.05.2015, 09:28 #3
Robert hat die Situation rechtlich korrekt geschildert. Wenn Du von einem Unternehmer und nicht von privat gekauft hast, könnte etwas anderes gelten, siehe § 474 IV BGB.
Cheers,
Nils
-
23.05.2015, 09:29 #4
- Registriert seit
- 31.05.2009
- Ort
- LC 100
- Beiträge
- 26.821
Hat aber von privat gekauft.
-
23.05.2015, 09:47 #5
In der Tat ist er nicht verpflichtet, irgendetwas zu ersetzen oder nachzuliefern. Allerdings hast du gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Abtretung eines eventuellen Anspruchs gegen die Transportperson, also DHL. Sollte es damit ein Verschulden von DHL sein, greift deren Haftung.
Viel ErfolgEin richtiger Lude, das weiß jeder Anfänger im Gewerbe, trägt seinen Notgroschen am Handgelenk: eine Armbanduhr der Marke Rolex
(Der Spiegel 02.05.1983)
Beste Grüße Manuel
-
23.05.2015, 09:53 #6
Manuel hat es rochtig beschrieben. Das komplizierte ist, dass den Anspruch ggü. DHL immer der Versender hat; der Geschädigte ist aber der Empfänger. Lass Dir die Ansprüche schriftlich abtreten incl. des Einlieferungsbeleg; der als "Versicherungsschein" gilt. Bei Privatverkauf ist er nicht verpflichtet, Dir irgendetwas zu ersetzten sofern er die Einlieferung gem. vereinbarter Versandlösung nachweisen kann.
Viele Grüße, MarcoDa, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
-
23.05.2015, 10:13 #7
Wenn das Paket verloren geht und ein Nachvorschungsauftrag läuft bzw lief, bekommt der Verkäufer das Geld von Dhl erstattet.Ein normales Paket ist bis zu 500 Euro versichert.Du hast ein ANRECHT bis zu 500 Euro von Dhl.Das kann aber einige Wochen dauern.Wann wurde der Nachvorschungsauftrag gestellt ???
Wäre ja noch schöner,500 Euro von deiner ÜW und dann noch 500 Euro von Dhl
-
23.05.2015, 10:17 #8
- Registriert seit
- 31.05.2009
- Ort
- LC 100
- Beiträge
- 26.821
Man kann den Nachforschungsauftrag entweder als Empfänger oder als Versender stellen.
Danach fragt DHL immer zuerst. Habe ich (als Empfänger) auch schon durch. Hat 3 Monate gedauert, bis ich mein Geld hatte.Geändert von TheLupus (23.05.2015 um 10:18 Uhr)
-
23.05.2015, 10:32 #9
-
23.05.2015, 10:38 #10ehemaliges mitgliedGast
Ok - DANKE Freunde
! Dann ist Es ja so , das ich rechtlich der " Benachteiligte "
bin .... Gut zu wissen und nochmals Danke ( erspart mir dann jetzt nen unnötigen Anwaltstermin ) . Man(n) lernt nie aus - trotzdem Nice WE - LG Bernie
-
23.05.2015, 11:00 #11
- Registriert seit
- 31.05.2009
- Ort
- LC 100
- Beiträge
- 26.821
-
23.05.2015, 12:49 #12
Eine Reklamation bei DHL ist mühsälig. Selbst als Geschäftkunde eiert man da ewig rum bis irgendwann mal etwas passiert.
Viel Erfolg!Grüße
Marcus
-
23.05.2015, 15:41 #13
- Registriert seit
- 09.05.2007
- Ort
- Rolex Republic
- Beiträge
- 3.848
Rechtslage eindeutig.
DHL, oder deren Versicherung zahlt nach Monaten, wenn das Paket nicht mehr zu finden ist. Aber sie zahlen. So meine Erfahrung. Immer wieder Nachhaken bei DHL erscheint mir wichtig.
LG
Michael"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
-
23.05.2015, 15:54 #14
Man bekommt dabei natürlich nicht pauschal € 500,-, sondern des Wert dessen, was verloren gegangen ist. Wenn die Ware denn versichert ist (bei DHL gibt es ja allerhand Ausschlüsse).
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
23.05.2015, 16:21 #15
- Registriert seit
- 31.05.2009
- Ort
- LC 100
- Beiträge
- 26.821
Bis 500 € gibt es eigentlich nicht so viele Ausschlüsse. Bis zu dieser Summe ist sogar Bargeld versichert.
-
23.05.2015, 16:48 #16
Ah, ist eine Lampe hier, hatte ich übersehen.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
24.05.2015, 08:30 #17
Ich finde, dass DHL recht zügig und problemlos erstattet. Wer mal seinem Geld hinterherlaufen will, möge mal beim DPD einen Verlust geltend machen
-
24.05.2015, 08:55 #18
Das finde ich auch. Mit DHL hatte ich bisher noch nie Probleme , wenn sowas passierte.
Bin das Sprachrohr für Menschen mit starkem Dialekt.
-
28.05.2015, 10:43 #19
-
28.05.2015, 10:54 #20
- Registriert seit
- 16.08.2005
- Ort
- Frankfurt
- Beiträge
- 1.069
bei GLS finde ich geht es sehr zügig mit der Erstattung. Bisher max. 4 Wochen.
Gruß
Roland
Ähnliche Themen
-
kurze Frage an die Rechtsexperten
Von Schnöpp im Forum Off TopicAntworten: 9Letzter Beitrag: 20.11.2008, 00:27 -
Frage an die Rechtsexperten - Erbangelegenheit
Von Maga im Forum Off TopicAntworten: 13Letzter Beitrag: 26.10.2007, 16:04 -
frage an Rechtsexperten (Arbeitsrecht)
Von wolfi2006 im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 22.06.2007, 23:29 -
Frage an die Rechtsexperten!
Von schalke1960 im Forum Off TopicAntworten: 9Letzter Beitrag: 11.05.2007, 16:34
Lesezeichen