Fakt:
Mutter gibt ihrer Tochter ein Darlehen EUR 25.000,00.
Tochter macht mit Mutter Darlehensvertrag über EUR 25.000,00 mit dem Zweck(schriftl. im Vertrag festgehalten) eine Eigentumswohnung zu kaufen, die die Mutter dann bewohnt. Diese EUR 25.000,00 entsprechen 19% des Kaufpreises der Wohnung. Dies wird auch im Darlehensvertrag so festgehalten.
Grund: Die Mutter sollte das Immobilienrisiko positiver, als auch negativer Art mittragen.
so ... die Mutter stirbt und hat ein notarielles Testament. In dem steht,
dass die Tochter die Darlehenssumme (EUR 25.000,00) an die verbleibenden Geschwister ausbezahlen muss ...
(der Notar wurde bei der Testamentserstellung nicht von der Mutter über den Privatvertrag mit ihrer Tochter informiert)
... die Wohnung ist aufgrund der Marktlage nicht mehr für 131,6 TEUR zu verkaufen (damaliger Kaufpreis), sondern nur noch für 75 TEUR ...
Meine Frage:
Muss die Tochter nun die EUR 25.000,00 an die Geschwister ausbezahlen, oder nur die 19% der 75 TEUR ???
gerne auch per PN ....
Vielen, vielen Dank
WICHTIG:
Im Darlehensvetrag steht ....
" ... die Mutter wird aufgrund des Darlehens von EUR 25.000,00 in der Höhe von 19 v.H. stille Teilhaberin der ETW. "
Ergebnis 1 bis 14 von 14
Hybrid-Darstellung
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26.10.2007, 14:24 #1
Frage an die Rechtsexperten - Erbangelegenheit
Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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