Das ja. Aber der Abschleppunternehmer hat einen Anspruch gegen den Auftraggeber, nicht gegen den Abgeschleppten. Ist ja keine Ordnungsmaßnahme, oder? Insoweit, wenn mir das passieren würde und der Abschleppunternehmer würde mich nicht an mein Auto lassen, wäre mein erster Impuls, ihn sofort wegen Diebstahl und räuberischer Erpressung anzuzeigen.
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Thema: Frage zu Datenspeicherung
Hybrid-Darstellung
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05.03.2015, 11:55 #1Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988




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