Nunja, dem Grunde nach hat der BGH aber dem Grundstücksbesitzer Recht gegeben. - er darf den Störer abschleppen lassen ! gestritten wurde sich immer im Hinblick auf die Höhe

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4022.php

Und für Parkhäuser und Tiefgaragen haben die Abschleppunternehmer was kompaktes im Petto - wenn ein SUV ins Parkhaus kommt, dann passen die auch mit dem entsprechenden Fahrzeug rein