Nunja, dem Grunde nach hat der BGH aber dem Grundstücksbesitzer Recht gegeben. - er darf den Störer abschleppen lassen ! gestritten wurde sich immer im Hinblick auf die Höhe
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4022.php
Und für Parkhäuser und Tiefgaragen haben die Abschleppunternehmer was kompaktes im Petto - wenn ein SUV ins Parkhaus kommt, dann passen die auch mit dem entsprechenden Fahrzeug rein
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Thema: Frage zu Datenspeicherung
Baum-Darstellung
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05.03.2015, 10:53 #36Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft




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