Zum Datenspeichern: Die Daten sind ja erst mal nicht personenbezogen. Und wie sollst Du als armer Laden, der kostenlose Parkplätze für seine Kunden bereithält, denn sonst nachweisen, dass ein widerlicher Dauerparker (also, nicht Du persönlich) gegen die Hausordnung verstößt? Demnach sollte das, nur von der Beweislast gesehen, das Speichern der Daten begünstigen. Vielleicht steht es sogar in der Hausordnung.
Zum Thema: ich verstehe das Bauhaus im Grunde und sehe das als dummen Zufall an. Du bist Opfer eines Prozesses, der diese Ausnahmesituation nicht vorsieht. Wenn es Dich immer noch ärgert: Hast Du Alternativen? Ja: geh da hin. Nein: klär es beim nächsten Mal.
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Thema: Frage zu Datenspeicherung
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03.03.2015, 21:15 #1Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988




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