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  1. #41
    Yacht-Master Avatar von eloysonic
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    Percy darüber denke ich auch nach, ich habe sonst beim offiziellen Konzessionär gekauft, das war mein erster "Grauhändler-Kauf". Wenn ich die Sicherheit habe dass alles 100 % ok ist bin ich auch bereit etwas mehr zu bezahlen. Beim "Grauhändler" weiß man nie genau welche Wege die Uhr schon zurückgelegt hat, von Händler zu Händler.

  2. #42
    Administrator Avatar von PCS
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    Meine ich wirklich ernst. Beim Konzi hast Du einen direkten Ansprechpartner. Ich denke, das wird Dir ein gutes Gefühl geben.

    Nur, auch dort kann es sein, dass eine Uhr mit einem Defekt ausgeliefert wird. Da steckt auch der Konzi nicht drin. Sowas kann passieren, wenn auch sehr selten.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  3. #43
    Freccione Avatar von Kabelkasper
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    Wenn die Uhr von Rolex oder einem zugelassenen Konzi repariert wird, ist das doch kein Nachteil.

    Würde mich nicht stören. Lieber jetzt als in drei/ vier Jahren.

    hab Spaß an der Uhr und lass sie reparieren
    Einfach nur: Stefan



  4. #44
    Spannend dürfte es werden in wie weit der "Graue" die Uhr tatsächlich zurück nimmt und nicht behauptet die Uhr habe tadellos funktioniert.
    Da soll dann der eine dem anderen erstmal das Gegenteil beweisen.

    Lieber TS, ich habe selber mal eine GMT Mater neu (nicht vom Konzi) bekommen und habe bemerkt das die Datumsscheibe um Mitternacht hängt.
    Ab zu Wempe nach FFM (die zu Rolex nach Köln geschickt), vier Wochen gewartet, meine Uhr zurück im Neuzustand mit enstprechenden Schreiben dazu und fertig.

    Hat meine Freude über die Uhr nicht getrübt, ok, ich musste 4 Wochen mit so ner ollen alten Rolex rumlaufen, schande, das wars dann aber schon.......

    Edit: Und immer schön dran denken, DEINE jetzige kam auch mal vom Konzi und der hat sie auch nicht überprüft
    Geändert von crazy_joeblunt (17.02.2015 um 09:57 Uhr)
    __________________________________________
    von mir aus......

  5. #45
    Yacht-Master Avatar von eloysonic
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    Vielleicht hat er sie aber doch überprüft, den Fehler bemerkt und sie daher günstig weiterverkauft.
    Wie gesagt, selbst der Uhrmacher bei Wempe hat gesagt, er wollte seine neu gekaufte Uhr nicht direkt zu Rolex nach Köln einsenden. In meinen Augen ist das sehr wohl ein Nachteil. Seit Juni 2014 haben sich die Gesetze bezüglich Fernabsatzverträgen zugunsten des Verbrauchers geändert.

  6. #46
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von eloysonic Beitrag anzeigen
    Vielleicht hat er sie aber doch überprüft, den Fehler bemerkt und sie daher günstig weiterverkauft.
    Was hätte er davon haben sollen?
    Gruß Percy



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  7. #47
    Yacht-Master Avatar von eloysonic
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    Z.B. das Problem abwälzen, er muss sie nicht zu Rolex senden sondern bekommt direkt Geld. Aber das sind Mutmaßungen die nichts bringen.

  8. #48
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von eloysonic Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, selbst der Uhrmacher bei Wempe hat gesagt, er wollte seine neu gekaufte Uhr nicht direkt zu Rolex nach Köln einsenden. In meinen Augen ist das sehr wohl ein Nachteil. Seit Juni 2014 haben sich die Gesetze bezüglich Fernabsatzverträgen zugunsten des Verbrauchers geändert.
    Dann gib sie halt zurück Dann müssen wir auch nicht mehr darüber spekulieren, was kaputt ist und wer die Uhr wo hinschicken könnte.
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

  9. #49
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    Hey du hast internationale Rolexgarantie,es ist egal ab du beim Grauen gekauft hast.....geh zur nächsten Rolexbotique (nicht Wempe) mit der Garantiekarte ! die helfen dir 100%ig

  10. #50
    Yacht-Master Avatar von eloysonic
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    Das weiß ich natürlich dass ich diese Garanite habe. Aber wie gesagt, ich erware einen einwandfreien Artikel und die Uhr war offensichtlich schon defekt bevor sie in meinen Besitz übergegangen ist. Mich persönlich stört es die Uhr zu Rolex senden zu lassen. Also werde ich sie zurückgeben und lieber ein paar Euro mehr für eine einwandfreie Uhr ausgeben.

  11. #51
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    Was für Mutmaßungen und Anforderungen ....
    Viel Erfolg bei deiner weiteren Vorgehensweise,egal welcher.
    Keiner,aber wirklich keiner weiss was mit der Uhr ist und es wird auf Teufel komm raus die Keule vom Ts geschwungen.
    Viel Spass schon heute beim nächsten Kauf
    Geändert von hugo (17.02.2015 um 15:01 Uhr)
    VG
    Udo

  12. #52
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    ...ich habe seinerzeit eine Panerai beim Konzi gekauft, nach einer Woche stand sie und ließ sich nicht mehr dazu bewegen ihre Arbeit zu tun. Was hat der Konzi gemacht? Genau, nach München eingeschickt. Das war eine 359 mit Manufaktur-Kaliber.

    Meine DD II in PL, gekauft bei einem Grauen, hatte jetzt auch Probleme...die ist noch in der Garantiezeit (läuft jetzt im Februar aus) und befindet sich derzeit in Köln. Reparaturdauer ca. 10 Werktage.

    Beim Konzi kannst Du auch Pech haben (bei R** ist vor meinen Augen ein ganzes Arsenal auf den Boden geknallt), die neue Uhr funktioniert warum auch immer nicht und wird eingeschickt! Bevor ich mich schwarz ärgern würde und dadurch unnütz Zeit vergeht, wäre das Teil schon auf dem Weg nach Köln.
    Geändert von Frank67 (17.02.2015 um 15:15 Uhr)
    Gruß - Frank

    Dumme Gedanken hat jeder, aber der Weise verschweigt sie.
    (Wilhelm Busch)

  13. #53
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    Ich bin auch ein echter Pingel was meine Uhren angeht, ich hätte keine bedenken die Uhr zu Rolex schicken zu lassen. Die bekommst Du garantiert perfekt zurück. Ist allerdings ärgerlich die ganze Sache.

  14. #54
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    Zitat Zitat von eloysonic Beitrag anzeigen
    Das weiß ich natürlich dass ich diese Garanite habe. Aber wie gesagt, ich erware einen einwandfreien Artikel und die Uhr war offensichtlich schon defekt bevor sie in meinen Besitz übergegangen ist. Mich persönlich stört es die Uhr zu Rolex senden zu lassen. Also werde ich sie zurückgeben und lieber ein paar Euro mehr für eine einwandfreie Uhr ausgeben.
    Ich hatte mal eine Patek nagelneu von Wempe.....war von Anfang an der Wurm drin....hätte sie vor Wut am liebsten gegen die Wand geschmissen.Hab sie dann umgetauscht und irgendeine Rolex fürs Geld genommen.....ist aber 14 Jahre her

  15. #55
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Was für Mutmaßungen und Anforderungen ....
    Viel Erfolg bei deiner weiteren Vorgehensweise,egal welcher.
    Keiner,aber wirklich keiner weiss was mit der Uhr ist und es wird auf Teufel komm raus die Keule vom Ts geschwungen.
    Viel Spass schon heute beim nächsten Kauf
    Juristisch gänzlich inkompetente und falsche Beiträge sind natürlich viel besser
    Jürgen

  16. #56
    Kinder, Kinder...was für ein Thread schon wieder hier!

    Ich würde die Uhr persönlich auch zu Rolex nach Köln, über einen Konzessionär, schicken lassen oder für kleines Geld (25 EUR glaube ich) von Rolex bei mir zu Hause abholen lassen.

    Man kann nun wirklich davon ausgehen, dass die Kölner Jungs beste Arbeit verrichten und man der Uhr nicht ansehen wird, dass etwas daran gemacht wurde.

    Wenn der TS die Uhr aber lieber an den Händler zurückzugeben versucht, dann wünsche ich viel Erfolg bei seiner Entscheidung bzw. der diesbezüglichen Abwicklung!

    Auf jeden Fall, egal wie es ausgeht, bin ich gespannt auf das Ende, von welchem uns der TS hoffentlich unterrichten wird.

    Ein Kauf einer Uhr ist immer, auch bei vorsichtigstem Konzessionär (und die soll es ja tatsächlich geben), ein Risiko. Man kann die Uhr als Kunde eben nur im Laden ausprobieren und laienhaft testen. Für alle weiteren Probleme ist die Garantie da bzw. die Gewährleistung (nicht verwechseln ).

    Soweit mir bekannt darf der Konzessionär während der Garantiezeit die Uhr auch einregulieren, also das Gehäuse insoweit öffnen. Dies wird aber, soweit mir gesagt wurde, anhand der Seriennummer nach Köln gemeldet, damit dort quasi registriert ist, dass die Uhr einmal geöffnet war. Da lass ich mich aber auch gerne berichtigen

    Alle weiteren Arbeiten an der Uhr werden, während Garantie, stets nach Köln geschickt. Das ist für den Konzessionär im Zweifel auch billiger (Versandkosten) als den "teuren" Stundenlohn des Uhrmachers dafür gegenzurechnen...und am Ende ggf. ein fehlendes Teil (mit entsprechender Wartezeit für den Kunden) nachzuordern. In Köln haben sie alles vor Ort und man hat die Gewähr, dass die Techniker sich dort jeden Tag mit Garantiefällen befassen.

    Ein bißchen Vertrauen gehört eben auch dazu...und die Zufriedenheit des Kunden steht meiner Erfahrung nach bei Rolex Deutschland stets an erster Stelle!
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  17. #57
    Freccione Avatar von eos
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Was für Mutmaßungen und Anforderungen ....
    Viel Erfolg bei deiner weiteren Vorgehensweise,egal welcher.
    Keiner,aber wirklich keiner weiss was mit der Uhr ist und es wird auf Teufel komm raus die Keule vom Ts geschwungen.
    Viel Spass schon heute beim nächsten Kauf
    Wo wird denn hier die Keule geschwungen? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Du die Vorgehensweise des Käufers hier permanent in Frage stellst. Er hat, rein rechtlich gesehen, offensichtlich drei Wege, um mit dem Thema umzugehen: Rücktritt vom Fernabsatzvertrag, Einfordern der Sachmängelhaftung beim Verkäufer und Inanspruchnahme der Rolex Garantie. Wenn ihm der Rücktritt vom Vertrag am liebsten ist, dann kann er das doch machen bzw. versuchen.
    Abgesehen davon, dass der "Graue" damit etwas Arbeit hat, kann ich da nichts negatives dran erkennen. Im Gegenteil, ich finde es eigentlich irgendwie fair, wenn jemand der beim "Grauen" kauft, und Probleme mit der Ware hat, auch dort reklamiert und nicht zum Konzi rennt, der keinen Cent an ihm verdient hat.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  18. #58
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von eloysonic Beitrag anzeigen
    Auch wenn ich die Uhr abgeholt habe ist in meinen Augen der Kauf im Internet erfolgt, somit besteht laut Fernabsatzvertrag 14 Tage Rückgaberecht. Das werde ich einfordern.
    Ich habe kein gutes Gefühl eine neue Uhr direkt einsenden zu lassen. Ich bin empfindlich was Kratzer angeht. Wenn dann möchte ich sie schon selbst reinmachen.
    Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
    Hm. Das, fürchte ich, sehen Deine Augen falsch. Wenn Du dem Verkäufer nicht "traust", gebe die Uhr selbst bei einem Konzessionär ab und lasse sie nach Köln schicken. Kratzer sollten da eher nicht zu befürchten sein.
    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Daher ja auch gleich einen Anwalt ...
    Sehe da keinen Fernabsatzvertrag da persönlich abgeholt,Rückgaberecht ? was ist das ?
    Wiederruf auch nicht da kein Fernabsatzvertrag.
    Dann noch nicht mehr Original verpackte Ware sondern getragene und benutzte Ware
    ......
    Garantiefall,mehr sehe ich nicht.
    Zitat Zitat von eloysonic Beitrag anzeigen
    Der Vertrag wurde unterschrieben und via Email versandt, bei Nichabnahme wird sogar Schadensersatz gefordert.
    Lediglich die Bezahlung erfolgte bei Abholung. IMHO sehr wohl ein Fernabsatzvertag.
    Getragen auf der Autofahrt nach Hause, dann schon den defekt bemerkt.
    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Das ist kein Fernabsatzvertrag.

    vs.

    Zitat Zitat von eos Beitrag anzeigen
    Wenn der Vertrag via Mail im Vorfeld abgeschlossen wurde, müsste § 312b BGB sehr wohl greifen. Alternativ kann man die Sachmängelhaftung beim Verkäufer einfordern oder die Garantieleistung bei Rolex.
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Wo ist denn die Uhr übergeben worden? Im Laden des Händlers oder irgendwo an der Autobahn?
    Zitat Zitat von eloysonic Beitrag anzeigen
    Im Laden des Händlers.
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Hmm, ist für mich ein Fernabsatzvertrag.

    Edit: Ich gehe davon aus, dass Du die Uhr behalten willst. Ich würde zum nächstgelegenen Wempe gehen, möge sich jemand darum kümmern, der sich auskennt
    Würde das also bedeuten: Wenn ich bei einem Händler via Mail kaufe "kaufe ich für xxx €" und wir eine persönliche Übergabe vereinbaren, die Bestimmungen für den Fernabsatzvertrag gelten?
    Geändert von TheLupus (17.02.2015 um 16:52 Uhr)

  19. #59
    Daytona Avatar von Smoke
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    Ja Robert. Entscheidend ist das Causalgeschäft, nicht die Übergabe (= dingliches / Erfüllungsgeschäft).
    Geändert von Smoke (17.02.2015 um 16:54 Uhr)
    Jürgen

  20. #60
    Steve McQueen
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    Danke. Das war mir so nicht bewusst.

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