Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
Daher ja auch gleich einen Anwalt ...
Sehe da keinen Fernabsatzvertrag da persönlich abgeholt,Rückgaberecht ? was ist das ?
Wiederruf auch nicht da kein Fernabsatzvertrag.
Dann noch nicht mehr Original verpackte Ware sondern getragene und benutzte Ware
......
Garantiefall,mehr sehe ich nicht.

Der Vertrag wurde unterschrieben und via Email versandt, bei Nichabnahme wird sogar Schadensersatz gefordert.
Lediglich die Bezahlung erfolgte bei Abholung. IMHO sehr wohl ein Fernabsatzvertag.
Getragen auf der Autofahrt nach Hause, dann schon den defekt bemerkt.