Ergebnis 1 bis 20 von 43

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Explorer
    Registriert seit
    22.11.2014
    Ort
    Münsterland
    Beiträge
    189
    Hey,

    Zitat Zitat von rowe Beitrag anzeigen
    Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
    Ja, aber soweit ich weiß, ist es vorgeschrieben, innerhalb einer gewissen Frist eine schriftliche Version anzufertigen. Mündlich ist einfach schlecht für Fälle wie den mit dem Pass.

    Schnell nochmal gegoogelt: Link

    Nach §2 NachwG muss also spätestens einen Monat später eine schriftliche Ausfertigung vorliegen usw.
    Geändert von Thomas Arte (12.01.2015 um 21:12 Uhr)
    Mit freundlichen Grüßen,

    Thomas Arte

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 03.11.2013, 11:52
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 17.08.2011, 10:48

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •