Hey,
Ja, aber soweit ich weiß, ist es vorgeschrieben, innerhalb einer gewissen Frist eine schriftliche Version anzufertigen. Mündlich ist einfach schlecht für Fälle wie den mit dem Pass.
Schnell nochmal gegoogelt: Link
Nach §2 NachwG muss also spätestens einen Monat später eine schriftliche Ausfertigung vorliegen usw.
Ergebnis 1 bis 20 von 43
Thema: Deutscher Pass Frage ???
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12.01.2015, 21:09 #1Explorer
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Geändert von Thomas Arte (12.01.2015 um 21:12 Uhr)
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Arte
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