Wenn man das mit dem Wissen macht, das Du hast, ist das rechtlich sicherlich nicht einwandfrei. Das ist nicht nur ein moralischer Aspekt. Wenn Du eine Geldbörse findest kannst Du auch nicht einfach damit einkaufen gehen, das ist auch nicht nur unmoralisch. Sicherlich hat der MM da eine Mitschuld, aber der hat nicht eingekauft, insofern wird es auf Dich zurückfallen.
Und über die Seriennummer des Gerätes wird man Dich auch früher oder später ausfindig machen. Spätestens wenn der andere Account gesperrt ist und Du Dich auf dem Gerät registrierst.
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Thema: E-Book Reader Rechtsfrage
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29.12.2014, 20:56 #8
Geändert von Edmundo (29.12.2014 um 20:58 Uhr)
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