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  1. #1
    Deepsea
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    Hilfe - Steuerberater hier ?

    Hallo,

    hoffe Ihr habt alle schöne Weihnachten verbracht und noch ein paar erholsame freie Tage. Dieses Jahr liegt es ja noch ganz gut.

    So, nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Ich benötige mal fachkundigen Rat.

    Nehmen wir mal folgende Situation an:
    Ein Ehepaar kauft ein Haus zusammen, Grundbucheintragung jeweils zur Hälfte. Güterstand ist Zugewinn, soweit das in diesem Fall überhaupt eine Rolle spielt. Beide Eheleute sind berufstätig, allerdings mit unterschiedliechem Einkommen und somit auch unterschiedlichen Steuersätzen.

    Nun soll das Haus VOR der 10 Jahresfrist verkauft werden. Fakt ist, es fällt Spekulationssteuer an, da das Haus auch nicht selbst genutzt wurde. Zu versteuern wäre demnach der Gewinn, also grob gesagt, Verkaufspreis abzgl. Kaufpreis und Anschaffungskosten. Wir gehen mal von einer Hausnummer aus, sagen wir 40.000,- Euro Gewinn. Durch die Hälftige Grundbucheintragung steht demnach jedem 20.000,- Euro Gewinn zu.

    NUN DIE FRAGE:
    Wie wird das versteuert ? Da beide unterschiedliche Steuersätze haben wäre es für mich logisch, das jeder seinen Anteil mit seinem Steuersatz versteuert. Demnach müsste der Mehrverdiener ( mit höherem Steuersatz) mehr von seinem Anteil versteuern als der Wenigverdiener.

    Ist das so richtig ?

    Danke vorab.
    Geändert von Hunter99 (27.12.2014 um 12:47 Uhr)
    Besten Gruss
    Micha

    Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Vermutlich dürfte die finale Veranlagung erst mit der Steuererklärung erfolgen bei gemeinsamer Veranlagung.

  3. #3
    Deepsea
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    Andreas, ist keine gemeinsame Veranlagung !

    Hatte ich wohl vergessen zu schreiben.
    Besten Gruss
    Micha

    Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !

  4. #4
    Mil-Sub
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    Es gibt keine unterschiedlichen steuersätze, nur unterschiedliche Lohnsteuerklassen. Bei sonstigen Einkünften, die hier wohl vorliegen, kommen keine Lohnsteuerklassen zum Tragen.

    Die 40000 fließen in euer zve ein, das wird halbiert, Steuer drauf berechnet und die Steuer x2 gerechnet (splittingverfahren)

    Wer dann letztendlich die Steuer ans Fa zahlt, tragt ihr in den Mantelbogen der Erklärung ein. Wir ihr untereinander dann verrechnet, is dem Finanzamt egal.

  5. #5
    Mil-Sub
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    Edit: jetzt erst gelesen dass keine zusammenveranlagung. Dann obiges ignorieren. Dann vermutlich halbe halbe und entsprechend dem jeweiligen zve unterschiedliche steuerbelastungen

  6. #6
    Deepsea
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    Wie es gibt keine unterschiedlichen steuersätze ??

    Wenn zwei in der gleichen Lstklasse sind und einer ein Jahreseinkommen von 150.000 Euro hat und der andere von 30.000,- Euro so haben beide die gleichen Abzüge ?

    Na das wäre mir aber ganz neu ?
    Besten Gruss
    Micha

    Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !

  7. #7
    Daytona Avatar von markus247
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    Micha, du musst die beiden Antworten im Kontext lesen. Bei gemeinsamer Veranlagung gibt es keine verschiedenen Steuersätze.
    Da ihr getrennt veranlagt, wird jeder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

    Ach ja: Die Wahl der Lohnsteuerklasse hat auf den Steuersatz keine Auswirkungen. Die Lohnsteuerklasse regelt nur die Vorversteuerung. Abgerechnet wird zum Schluß (wie immer im Leben) bei der Steuererklärung bzw. dem Steuerbescheid...
    Geändert von markus247 (27.12.2014 um 14:07 Uhr)
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Jeder 50 % des Gewinns in seiner persönlichen Steuererklärung angeben, und dieser Betrag fließt dann in das zve
    eines jeden ein und auf das Gesamt zve wird der dann zu ermittelnde individuelle Steuersatz angewandt.
    Im Ergebnis hat dann jeder - bezogen auf diesen Gewinn - eine unterschiedliche Steuerbelastung.
    Ohne Signatur

  9. #9
    Deepsea
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    ja ich verstehe das schon aber hier gehts darum wenn nicht zusammen veranlagt wird !
    Besten Gruss
    Micha

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  10. #10
    Mil-Sub
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    Bei getrennter Veranlagung gibts unterschiedliche Sätze entsprechend eurem jeweiligen zve (siehe oben).

    Bei zusammenveranlagung gibt's keine Unterschiede. (hier aber nicht anzuwenden)

    Bei getrennter Veranlagung versteuert jeder 20000 mit individuellem Steuersatz.

  11. #11
    Gesperrter User
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    Jeder bezahlt auf seinen Anteil 25% Abgeltungssteuer.

    Warum sollten Spekulationsgewinne als Einkommen der Einkommensteuer unterlegen?
    Geändert von DerFremde (27.12.2014 um 15:26 Uhr)

  12. #12
    Daytona Avatar von Smoke
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    Abgeltungssteuer

    Wer keine Ahnung hat, sollte bei solchen Fragen einfach nicht antworten.
    Jürgen

  13. #13
    Daytona Avatar von markus247
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    Mensch Fremder, da hast du tatsächlich eine sehr gute Chance verpasst, einfach mal nichts zu schreiben...
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  14. #14
    Onkel C
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    Don't feed the Troll

  15. #15
    Gesperrter User
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    Hatte den Beitrag eigentlich gelôscht nachdem mir mein Fehler aufgefallen ist.

    Warum soll eigentlich unbedingt getrennt veranlagt werden? Wurde das schon einmal durchgerechnet? Unser Einkommen ist ähnlich und die Steuerlast ist bei getrennter Veranlagung immer höher als bei Zusammenveranlagung!

    Und Ihr solltet Eure Gewinnabrechnung noch einmal ûberprüfen. Kenne niemanden der mit Immobilien jemals Gewinn erwirtschaftet hat. Kaufnebenkosten, Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung, Fahrtkosten usw

    Ich würde den Gewinn noch versuchensximal zu drücken!

    Gruß
    Geändert von DerFremde (27.12.2014 um 17:43 Uhr)

  16. #16
    Daytona Avatar von Smoke
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    Ich kenne eine Menge Leute, die mit Immobilien große Gewinne gemacht haben.
    Auch ist die ZV nicht immer günstiger als die Einzelveranlagung. Aber das wird der beauftragte StB locker in ein paar Minuten geprüft haben.
    Jürgen

  17. #17
    Mil-Sub
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    Zitat Zitat von DerFremde Beitrag anzeigen
    Kenne niemanden der mit Immobilien jemals Gewinn erwirtschaftet hat.
    Geil

    Was du meinst ist VuV

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    und selbst bei VuV habe ich genug gesehen, die Gewinn (Überschüsse, wir sind ja im § 2 II Nr. 2 )erwirtschaften zT Ihren Lebensunterhalt damit verdienen.
    Ohne Signatur

  19. #19
    Onkel C
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  20. #20
    Mil-Sub
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    Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
    (Überschüsse, wir sind ja im § 2 II Nr. 2
    Whoa, das liest sich wie die Korrekturen der probeklausuren

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