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  1. #21
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Und Klausuren zu korrigieren macht keinen Spaß, wirklich nicht...
    Geändert von ein michael (27.12.2014 um 19:55 Uhr)
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  2. #22
    Mil-Sub
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    Musst du korrigieren?

  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Habe mal, ist aber vorbei
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  4. #24
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Es stellt sich hier die Frage nach der s.g. Grenzprogression. Das ist der Steuersatz, der auf zusätzliche Einkünfte anzuwenden ist. Hier konkret: Welcher Steuersatz fällt auf die 20.000 € an, wenn diese auf das "normale" zu versteuernde Einkommen "aufgesattelt" werden. Ab einem zvE von 52.882 € (Grundtabelle) wird jeder € mehr mit 42% (zzgl. SolZ und evtl. KiSt, was dann rd. 48% wären) belastet. Ab 250.731 € gibt´s dann nochmal 3%-Punkte drauf = s.g. Reichensteuer.
    Aber selbst bei einem zvE von 30.000 € beträgt die Grenzprogression für die nächsten 20.000 € bereits 36%, also nur 6%-Punkte weniger als der Maximalsteuersatz. Den Grenzssteuersatz deshalb bitte nie mit dem Durchschnittssteuersatz verwechseln. Mann erkennt diesen Effekt meist in der Lohnabrechnung des Moants November, wenn das Weihnachtsgeld o.ä. ausgezahlt wird - davon sind dann oft (einschl. der Sozialversicherung) 50% weg.
    Geändert von Agent0815 (30.12.2014 um 10:09 Uhr)
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  5. #25
    Deepsea
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    Bernd

    Verstehe. Soll heissen hat der Steuerpflichtige angenommen ein Jahresbrutto mit 20000 Euro so hat er vielleicht 15% Abzüge. Kommen nun im Jahr der Veräusserung der Immobilie 20.000 Gewinn dazu so hat er ein Gesamteinkommen von 40.000 Euro und damit einen Steuersatz von vielleicht 35%. Und mit diesen 35% muss dann das Gesamteinkommen von 40.000 Euro versteuert werden. Ist das so richtig ?

    Schon irgendwie Sch.... Das ganze. Demnach wird ja nicht nur der Immobiliengewinn mit 35% versteuert sondern das eigentliche Einkommen von 20.000,- Euro auch nochmal, oder sehe ich da was falsch ?
    Besten Gruss
    Micha

    Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !

  6. #26
    Freccione Avatar von lachender
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    Bernd hat es ja schon geschrieben, mann kann auch sagen,... mit zunehmenden zu versteuernden Einkommen steigt die durchschnittliche Steuerlast.

    Das hilft ggf. http://www.einkommenssteuertabelle.d...r-Grundtabelle, tip doch einfach mal Deine Zahlen ein oder kauf Dir eine Steuer-Software.
    gruß lachender

  7. #27
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Bei 20.000 Jahresbrutto landest Du etwa bei 17.000 zvE (wenn nix besonderes vorliegt). Macht eine Steuer (ohne SolZ und KiSt) von 1.853 €. Wenn hier nun 20.000 dazukommen liegt die Steuerlast bei 7.881 €. Bei 17.000 beträgt der Durchschnittssteuersatz also 10,9 %, bei 37.000 liegt er bei 21,3 %. Der Grenzssteuersatz für die 20.000 liegt bei 30,1 %.
    Man könnte nun gestalten, um den kompletten Gewinn bei Deiner Frau anfallen zu lassen. Dies würde bedeuten, dass Sie dann die kompletten 40.000 versteuern darf. Die weitern 20.000 zusätzlich hätten dann eine Grenzprogression von 39,2 %. Wenn Du dich in der Maximalprogression bewegen würdest, wäre das eine Differenz von 2,8%-Punkten. Da rentiert Gestaltung ned wirklich. Trag´s wie ein Mann und zahle
    Grüße

    Bernd

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