Hallo Freunde,
ich hab' da mal 'ne Frage:
Ich habe heute meiner Frau zum Geburtstag u. a. einen E-Book Reader in einem großen Elektronikmarkt gekauft. Das Teil war original verpackt und lag unter zig anderen im Regal.
Frau also ausgepackt, sich geärgert, dass das USB-Kabel gefehlt hat und erst mal rumgefrickelt. Nach 2 Stunden in der Ecke alles halbwegs geblickt! So weit so gut.
Kommt meine Frau nach 2 Stunden hoch erfreut zu mir und teilt mir mit, dass sie sich 5, 6 Bücher runter geladen hat. Ich frage mich natürlich erst mal, wie das geht ohne Zugangsdaten und ohne Account. Also erst mal das Ding in die Hand genommen und geprüft. Stelle ich doch fest, dass das Teil nicht neu ist und bereits einen Accunt von "Max Mustermann" mit einer Flatrate besitzt. Also hat Max das Ding gekauft, einen Account eingerichtet, das Teil umgetauscht ohne das Teil zu nullen und der Medialaden hat's ungeprüft wieder in's Regal gelegt.
Wer bitte kommt den jetzt für die Kosten der Bücher auf? Einfach mal auf Doof machen? Zurück bringen?
Wie sieht die rechtliche Situation aus? Wer zahlt die Downloads?
Ergebnis 1 bis 20 von 20
Thema: E-Book Reader Rechtsfrage
Baum-Darstellung
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29.12.2014, 19:59 #1
E-Book Reader Rechtsfrage
Rolli
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