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  1. #1
    Milgauss Avatar von Rollit
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    E-Book Reader Rechtsfrage

    Hallo Freunde,

    ich hab' da mal 'ne Frage:

    Ich habe heute meiner Frau zum Geburtstag u. a. einen E-Book Reader in einem großen Elektronikmarkt gekauft. Das Teil war original verpackt und lag unter zig anderen im Regal.

    Frau also ausgepackt, sich geärgert, dass das USB-Kabel gefehlt hat und erst mal rumgefrickelt. Nach 2 Stunden in der Ecke alles halbwegs geblickt! So weit so gut.

    Kommt meine Frau nach 2 Stunden hoch erfreut zu mir und teilt mir mit, dass sie sich 5, 6 Bücher runter geladen hat. Ich frage mich natürlich erst mal, wie das geht ohne Zugangsdaten und ohne Account. Also erst mal das Ding in die Hand genommen und geprüft. Stelle ich doch fest, dass das Teil nicht neu ist und bereits einen Accunt von "Max Mustermann" mit einer Flatrate besitzt. Also hat Max das Ding gekauft, einen Account eingerichtet, das Teil umgetauscht ohne das Teil zu nullen und der Medialaden hat's ungeprüft wieder in's Regal gelegt.

    Wer bitte kommt den jetzt für die Kosten der Bücher auf? Einfach mal auf Doof machen? Zurück bringen?

    Wie sieht die rechtliche Situation aus? Wer zahlt die Downloads?
    Rolli

  2. #2
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Ich würde mal ganz blöd annehmen, dass du das Ding im Laden gekauft hast wies war.
    Wenn ein Account drauf ist, kannste wohl annehmen, dass der dazugehört.
    Falls es sich so verhält wie du annimmst, wird der Vorbesitzer wohl irgendwann "seinen" Account sperren lassen.
    Wenns so weit ist, würd ich das Ding zurückbringen und reklamieren weils ja nicht mehr so läuft wie nach dem Kauf.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  3. #3
    Milgauss Avatar von Rollit
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    Zitat Zitat von madmax1982 Beitrag anzeigen
    Ich würde mal ganz blöd annehmen, dass du das Ding im Laden gekauft hast wies war.
    Wenn ein Account drauf ist, kannste wohl annehmen, dass der dazugehört.
    Falls es sich so verhält wie du annimmst, wird der Vorbesitzer wohl irgendwann "seinen" Account sperren lassen.
    Wenns so weit ist, würd ich das Ding zurückbringen und reklamieren weils ja nicht mehr so läuft wie nach dem Kauf.
    Genau das ist die Frage aller Fragen: Auf doof stellen und weiter bestellen? (moralische Aspekte mal außen vor)
    Wer steht denn für den finanziellen Schaden grade? Mediamok, ich, Max?
    Rolli

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Es gäbe für mich zwei Möglichkeiten:

    1. Gerät umtauschen, weil Kabel fehlt (mit Hinweis auf aktiven Account)
    2. Gerät behalten und mit eigenem Account betreiben
    Gruß Hans

  5. #5
    love_my_EXII
    Gast
    Was gibt's da für eine "Rechtsfrage"?

    Du hast einen Reader gekauft bei dem das USB Kabel fehlt, vermutlich weil ein Kunde es zurückgegeben/umgetauscht hat. Das Gerät wurde wie du festgestellt hast, vermutlich ungeprüft und ohne das die pers. Daten durch den Kunden bzw. Markt dann entfernt worden wären, wieder in den Verkauf gegeben.

    Jetzt kann man sich natürlich freuen und erstmal 100 Downloads machen und auf blöd spielen in der Hoffnung das keiner was merkt.

    Oder man geht in den Laden zurück, erklärt das "Problem" - tauscht das Gerät/bekommt ein Kabel und setzt dann einen eigenen Account ein - und erspart evtl. damit dem vorherigen Besitzer irgendwelchen Murks und die Eröffnung eines Threads "Mein E-Book Reader lädt automatisch Bücher, die mich zwar dank Flatrate nichts kosten aber verstehen tue ich es nicht".

    Viele Grüße,
    Oliver

  6. #6
    Milgauss Avatar von Rollit
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    Darum geht's doch gar nicht!
    Klar bringe ich das Ding zurück. Die 10,-- für die Downloads bekomme ich verbacken.
    Die Frage ist: Wer käme, wenn ich aus einem moralisch fernen Haushalt kommen würde, im Falle eines Falles für den Schaden auf!
    Geändert von Rollit (29.12.2014 um 20:46 Uhr)
    Rolli

  7. #7
    Day-Date Avatar von John Wayne
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    Nur für mein Verständnis: du hast Bedenken für die Downloads des Vorgängers unter einem anderen Account zur Kasse gebeten zu werden?
    Grüsse, Steffen


  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Wenn man das mit dem Wissen macht, das Du hast, ist das rechtlich sicherlich nicht einwandfrei. Das ist nicht nur ein moralischer Aspekt. Wenn Du eine Geldbörse findest kannst Du auch nicht einfach damit einkaufen gehen, das ist auch nicht nur unmoralisch. Sicherlich hat der MM da eine Mitschuld, aber der hat nicht eingekauft, insofern wird es auf Dich zurückfallen.

    Und über die Seriennummer des Gerätes wird man Dich auch früher oder später ausfindig machen. Spätestens wenn der andere Account gesperrt ist und Du Dich auf dem Gerät registrierst.
    Geändert von Edmundo (29.12.2014 um 20:58 Uhr)

  9. #9
    love_my_EXII
    Gast
    Wenn dem Vorbesitzer ein Schaden entsteht, bzw. er die Unregelmäßigkeiten bemerkt wird er sich an den Support bzw. Markt wenden, die werden dann feststellen das der Account über ein weiteres Gerät genutzt wurde/wird und das abstellen. Wenn Max dann eine Forderung hat wird er damit an das Geschäft/Anbieter herantreten (oder es abhaken), und die werden entweder weil es sich um eine Bagatelle handelt die 10,- regulieren und das abhaken - oder die treten halt an dich heran... Und dann geht das von vorne los, dann kannst du entweder die 10,- + irgendwelche Gebühren (die, die mit Sicherheit erheben) regulieren und das Thema abhaken, oder es drauf ankommen lassen...

  10. #10
    Milgauss Avatar von Rollit
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    Nochmals Jungs:
    Mir geht's nicht um die *******igen paar €. Ich will auch nicht auf Max' Kosten Bücher downloaden. USB Kabel habe ich bis zum Abwinken.
    Und ja, ich bringe das Ding zurück!

    Nur die reine Rechtsfrage: WER ist für den Schaden ( egal ob 10 Cent oder 100€) verantwortlich?

    Max, Blödmarkt oder ich?
    Rolli

  11. #11
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    du hast doch sicherlich deinen kassen"bon" gut aufgehoben..wegen der garantie..oder weil du auch sonst ein wertvolles bestandteil des gemeinwesens bist..oder?..falls der mediaabverkaufsmarkt welchen namens auch immer mit welchen ansprüchen welcher art auch immer um die ecke geschlingert kommen sollte..mit dem zeigefinger auf das datum des kaufs durch dich gedeutet und noch einen angenehmen tag gewünscht.ende im gelände.
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  12. #12
    love_my_EXII
    Gast
    Du bist für den Schaden verantwortlich.

    Vielleicht mit der Ausnahme wenn du beweisen kannst, so unwissend zu sein, das du dachtest es sei genau so richtig das Gerät funktioniert nach dem Kauf direkt, ohne Account, ohne Abo *etc.* und warst nicht in der Lage zu erkennen das ein Fehler vorliegt. Dann eventuell (und wenn Ostern und Weihnachten am selben Tag ist) könnte es sein das *man* dem Markt die Schuld gibt.

    Viele Grüße,
    Oliver
    Geändert von love_my_EXII (29.12.2014 um 21:34 Uhr)

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von love_my_EXII Beitrag anzeigen
    Du bist verantwortlich.
    Exakt so sehe ich das auch. Nur DU.

  14. #14
    Milgauss Avatar von Rollit
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    Zitat Zitat von love_my_EXII Beitrag anzeigen
    Du bist für den Schaden verantwortlich.

    Viele Grüße,
    Oliver
    Klare Aussage. Danke!
    Rolli

  15. #15
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Heute ist ein lustiger Tag.

    Einer gibt seine Kontodaten an die Nigeria-Connection weiter und glaubt ernsthaft, dass er Geld bekommt. Ein anderer will nur mal pro forma wissen, wer für den Schaden aufkommt, wenn er auf doof macht und wider besseren Wissens einen fremden e-Book Account nutzt.

    Vollmond haben wir ja gerade nicht. War was im Trinkwasser? Ist es draußen zu kalt geworden? Hat der Aluhut unbemerkt Löcher bekommen? Oder lässt Mutti heute lange Leine?

    Ich hoffe auf weitere unterhaltsame Threads noch in 2014.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  16. #16
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    könnte..achtung..konjunktiv..in 2014 eng werden..aber der HERR...hat ja noch ein 2015 im gepäck..könnte...achtung..konjunkiv..auch weiterhin..sagen wir..spannend..werden.

    und..auf "doof machen" ist in diesem leben immer eine gute verfahrensweise.hat zumindest mich über die letzten knappen fünf jahrzehnte gut über die wellenkämme des lebens gebracht.
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  17. #17
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von pfandflsche Beitrag anzeigen
    ... und..auf "doof machen" ist in diesem leben immer eine gute verfahrensweise.hat zumindest mich über die letzten knappen fünf jahrzehnte gut über die wellenkämme des lebens gebracht.
    Immer halte ich in dem Fall für relativ. Das Level, das man mit "doof" erreicht ist imho begrenzt.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  18. #18
    officially certified Avatar von cardealer
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    Die Rechtliche Frage sollte ein Jurist beantworten und ich hänge mal noch eine Frage ran: darf der Markt ein offensichtlich gebrauchtes Gerät überhaupt als neu verkaufen und somit auch die Daten (Account) weitergeben? Eventuell ist der Markt froh das Gerät zurückzubekommen und somit den Schaden zu begrenzen?

  19. #19
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Meine Meinung:

    Dem TS steht ein neues Gerät zu. Media Markt nimmt nur unbenutzte Sachen zurück, d.h. der Fehler dürfte beim vorherigen Käufer liegen oder bei MM, weil sie es nicht kontrolliert haben.
    Gruß Toan

  20. #20
    Daytona Avatar von GPX8888
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    Ich bin jetzt kein Jurist, aber wo entsteht jetzt der Schaden, wenn Max Mustermann, wie im Eröffnungspost angeführt, eine Flatrate hat? Mein Verständnis einer Flatrate ist, dass ich etwas ohne Einschränkung nutzen kann, in diesem Fall also ohne weitere Kosten eine entsprechende Anzahl Bücher auf den Reader laden kann. Schaden entsteht Max Mustermann keiner und wenn er die Flatrate kündigt, funktioniert der Download ohnehin nicht mehr. Wenn die Flatrate auf mehreren Geräten parallel funktionsfähig ist, wird Max Mustermann das vermutlich gar nicht feststellen. Und dem MMarkt entsteht auch kein Schaden. Der einzige tatsächliche "Schaden" ist das fehlende USB-Kabel. Oder übersehe ich etwas?

    Das soll nicht bedeuten, dass ich dazu rate, den Reader einfach zu benutzen, aber wie gesagt, ein Schaden ist mir weder bei Max Mustermann noch bei MMarkt ersichtlich.
    Gruß,
    Michael


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