Hallo,
das mit der Körperverletzung wird sich klären. Die Beifahrer/in kommen ja zur Untersuchung ins KH oder zum Arzt! wenn man dort nicht explizit anspricht, dass man keine Anzeige wegen Körperverletzung machen will, wird es automatisch von der Versicherung gemacht!
So war das jedenfalls damals bei mir und meinem Auffahrunfall. Fußgänger rennt über die Straße und Vordermann macht ne Vollbremsung und Ich rausche rein weil ich nicht mehr reagieren konnte. Ich hab dann eine automatische Anzeige wegen Körperverletzung bekommen weil meine damalige Freundin beim Arzt war und den Unfall angegeben hatte. Am Ende hat sich dann alles geklärt und es wurde zurück gezogen.
Was war das für ein Auto? denke mal Heckantrieb...
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20.08.2014, 13:31 #1
Verkehrsunfall - Wie sollte man vorgehen
Hallo an alle,
ich will direkt zum Thema kommen.
Ein Freund eines bekannten hatte einen Autounfall innerorts.
Nach Aussagen von Zeugen ist der Wagen in einer bisschen beschädigten Straße in einer Kurve ins schleudern gekommen.
Der betroffene Fahrer hat gesagt, dass sein Auto einen kleinen Hüpfer gemacht hat und plötzlich ausgebrochen ist und er hat es nicht mehr geschafft den Wagen unter kontrolle zu bekommen.
Er selber weiß nicht ob ein technisches Problem bei dem Wagen vor lag, da er den Wagen neulich vom Privat gekauft hatte.
Seine Geschwindigkeit lag vermutlich zwischen 50-70km/h.
Seine Beifahrerin hat durch einen Aufprall leichte Prellungen abbekommen und wurde sicherheitshalber in ein Krankenhaus gebracht.
Der Fahrer hat auch einen Schock erlitten und ist mit seiner Beifahrerin mitgefahren ohne eine Polizeiliche Aussage zu treffen.
ein paar Tage später hat der Fahrer einen Brief von der Polizei erhalten.
Vorwurf!
"ÜBERHÖHTER GESCHWINDIGKEIT" und "KÖRPERVERLETZUNG"
Wie kann er in so einem Fall vorgehen. Er weiß nicht wie er seine Unschuld beweisen kann.
Der Wagen war ganz normal Haftpflicht versichert.
Der Wagen wurde auf wunsch des Fahrers von der Polizei sichergestellt. Er wollte den Wagen begutachten lassen um die Ursache zu finden. Ein zuständiger soll gesagt haben, dass er dann Kosten in Höhe von 800€ tragen muss. Er weiß natürlich nicht, ob so ein Gutachten die sache aufklärt.
Könnten Fahrbahnverschmutzungen, wie Öl oder ähnliches eine Rolle gespielt haben ?
Wie würdet Ihr in so einem fall vorgehen ?
Wieso wird ihn überhöhte Geschwindigkeit vor geworfen ?We don't remember days, we remember moments...
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20.08.2014, 13:41 #2
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20.08.2014, 13:43 #3
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20.08.2014, 13:45 #4
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Wenn er innerorts wirklich bis zu 70 km/h gefahren ist, noch dazu in einer Kurve mit beschädigter Straße, dann wird die überhöhte ("nicht angepasste") Geschwindigkeit wohl richtig sein.
Wobei mE natürlich zu bedenken bleibt, wie ihm das nachgewiesen werden soll?!
Ansonsten schließ ich mich ibi an!Geändert von ulfale (20.08.2014 um 13:47 Uhr)
LG, Oliver
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20.08.2014, 13:45 #5
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20.08.2014, 13:52 #6
Ich werde aus dem Post nicht schlau
da gibt es Freunde, Bekannte, Fahrer und einen Zuständigen
irgendwer von denen oder alle zum Anwalt wie Ibi schon sagte
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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20.08.2014, 13:55 #7
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20.08.2014, 13:58 #8
Ich finde solche Themen immer wichtig. Es kann ja auch irgendwann mir oder meinem Kind so etwas ähnliches passieren. Ich hatte schonmal einen Fall gehabt, wo mein Anwalt einfach ein Dussel war und mich in schwierigkeiten gebracht hat.
Einen Anwalt wird er sich sowieso nehmen nehme ich an
Ich lerne immer gern durch die Erfahrung andererGeändert von watch-ethem (20.08.2014 um 13:59 Uhr)
We don't remember days, we remember moments...
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20.08.2014, 14:01 #9
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20.08.2014, 14:12 #10
Hmm, kenne kein Auto, dass bei 50-70km/h einen kleinen Hüpfer macht. Übrigens muss man seine Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen. Wenn man sieht, dass die Straße nicht so toll ist, sollte man auch nicht mit den erlaubten 50 km/h innerorts durchbrettern. Ich fahre im Winter, wenn Schnee liegt ja auch keine 50 km/h, obwohl das theoretisch innerorts erlaubt wäre.
Nicht desto trotz schließe ich mich den Vorpostern an. -> Ab zum Anwalt damit.
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20.08.2014, 14:13 #11
Mhh, der Vorwurf lautet.........
Kann die Polizei diesen Vorwurf denn auch beweisen ?
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20.08.2014, 14:18 #12
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20.08.2014, 14:21 #13
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20.08.2014, 14:24 #14
- Registriert seit
- 09.03.2014
- Beiträge
- 231
Warum müssen die Deutschen immer gleich zum Anwalt laufen?
Körperverletzung wird mangels Geschädigten eingestellt von der Staatsanwaltschaft und überhôhte Gescheindigkeit kostet 35€ Verwarngeld. Die Polizisten müssen diesen Strafantrag stellen. Hätte er die 35€ gleich bezahlt hätten die Polizei sich die Schreibarbeit sparen können.
Der Unfallverursacher ist immer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, sonst wäre es ja nicht zum Unfall gekommen.
So ein Theater wegen nichts!
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20.08.2014, 14:25 #15
da wir ja alle inclusive dem TS nicht dabei waren, die Strecke, das Auto, den Zustand des Fahrers und die Witterungsverhältnisse nicht kennen können wir ja lustig weiterraten
Ich sag mal Autos hüpfen im Allgemeinen nicht ausser Lowrider mit Hecktrieb die sich freuenwas hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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20.08.2014, 14:27 #16
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20.08.2014, 15:19 #17
Dann wiederum handelte der Fahrer fahrlässig, weil er sich vor Fahrtantritt nicht von dem einwandfreien Zustand des Fahrzeugs überzeugt hat.
Der Anwalt sollte da auch nur dazugezogen werden, um die überhöhte Geschwindigkeit weg zu bekommen. Denn da könnte sich die Versicherung quer stellen.
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20.08.2014, 15:28 #18
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20.08.2014, 15:29 #19
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20.08.2014, 16:27 #20
Ja aber wen willst du für kaputte Stoßfänger verantwortlich machen wenn nicht den Fahrzeughalter?
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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