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  1. #1
    Gesperrter User
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    Ausrufezeichen Wertminderung eines neuwertigen PKW nach Verkehrsunfall

    Frage an die Experten:

    Kurz vor Weinachten ist mir ein PKW auf das Heck meines PKW aufgefahren. Der Wagen war damals gerade 9 Monate alt, also neuwertig.

    Die gegnerische Versicherung ist bereit, den Schaden zu ersetzen und für die Wertminderung (neuwertiges Fahrzeug) 250 € zu zahlen.

    Der Meister in der KFZ-Werkstatt sagte, dass ein höherer Wert möglich sei.

    Wie hoch sind die üblichen Werte und was kann ich geltend machen, ohne aufwändige Sachverständigengutachten?

    Vorab vielen Dank.

    Ralf

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    wie hoch war denn der Schaden, der verursacht wurde ?
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Insoman
    wie hoch war denn der Schaden, der verursacht wurde ?
    und:

    -wurde der Schaden von einem GA geschätzt?
    -wenn ja: von einem von der gegn. Versicherung beauftragten?
    -um was für einen PKW handelt es sich?

  4. #4
    Gesperrter User
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    Themenstarter
    Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto

    A6

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    es gibt keine "Errechnung" der WM nach den Rep.kosten.

    Diese muss vom SV festgelegt werden, wenn Du also mit den 250 EUR ned einverstanden bist, musst einen SV beauftragen.

  6. #6
    Deepsea
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    Bei einem Schaden von 1.500€ an einem A6 kann nicht wirklich was gefehlt haben - Stoßfänger, Schramme im Blech, ein bisschen Kleinzeug. Hier tritt eigendlich gar keine Wertminderung des Fahrzeugs ein - 250€ is eh gut.

    Gruß

    hpl
    Hommage an den letzten echten Liner, der den Finanzzwängen unserer kurzlebigen Zeit 2008 zum Opfer gefallen ist!

  7. #7
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    bei meinem Leasinggeber ist es so, dass ich mich verpflichte bei einem selbst verusachten Schaden 10 % Pauschal als wertmindernd aus eigener Tasche zu zahlen - das vielleicht mal als grobe Richtschnur...


    von daher finde ich die 250 € schon i.O. - war also nix schwerwiegendes
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Diese Mutmaßung traue ich mir nicht zu. Der Schaden muss beim Wiederverkauf offenbart werden.

  9. #9
    Gesperrter User
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    250 euro
    ich würde denen mitteilen, daß sie sich mit den 250 euro den Arsch putzen können

    bei einem Neuwert von 15.000 euro sind da meiner Meinung nach mindestens 1500 extra abzuziehen. In manchen Fällen sogar bis 30 %.
    Jeder kauft doch für den gleichen Preis lieber unfallfrei.

    Wie Mücke schon sagt: sofort einen Gegengutachter
    Die wollen Dich verarschen

  10. #10
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Es hängt auch davon ab, was genau für 1500 EUR kaputt ging.

    Eine unverbindliche Anfrage bei einem GA unter Mitteilung des KV und des Angebots der Versicherung würde Licht ins Dunkel bringen.

  11. #11
    Gesperrter User
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    und wenn Du einen versierten Anwalt brauchst, hast Du nicht weit:
    Du kannst dich gleich an Mücke wenden --- er zieht das für Dich durch + Du brauchst Dich um nichts mehr zu kümmern (ausser um das Scheck-einlösen)

  12. #12
    Administrator Avatar von PCS
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    11
    Original von padis
    250 euro
    ich würde denen mitteilen, daß sie sich mit den 250 euro den Arsch putzen können

    bei einem Neuwert von 15.000 euro sind da meiner Meinung nach mindestens 1500 extra abzuziehen. In manchen Fällen sogar bis 30 %.

    Bei 1500 Euro Schaden 1500 Euro Wertminderung?

    Wo wohnt Dein Gutachter? Kannst' mir den mal leihen?
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  13. #13
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von padis
    und wenn Du einen versierten Anwalt brauchst, hast Du nicht weit:
    Du kannst dich gleich an Mücke wenden --- er zieht das für Dich durch + Du brauchst Dich um nichts mehr zu kümmern (ausser um das Scheck-einlösen)
    lieb gemient padis, aber bitte sag so was nimmer. ich hab seine frage beantworten wollen, mandate haben wir genug.

  14. #14
    Deepsea
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    Leute bleibt auf dem Teppich - bei dem minimalen Schaden, bei dem das Fahrzeug durch Tauschteile ohne irgendwelche Nachteile wieder in den Neuzustand zurückversetzt werden kann hast du bei Verkauf des Fahrzeugs überhaupt keinen Nachteil - ich seh hier gar keine Wertmiunderung - nimm die 250€ als Wiedergutmachung für den Ärger.

    Bei jeder Parkbeule die grosse Kasse machen triebt uns nur die Versicherungsprämien hoch - aber ist scheinbar heute so üblich.

    ps

    Heb das Gutachten für den Wiederverkauf auf - dann sieht der Käufer das nichts fehlt.
    Hommage an den letzten echten Liner, der den Finanzzwängen unserer kurzlebigen Zeit 2008 zum Opfer gefallen ist!

  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von hpl
    Leute bleibt auf dem Teppich - bei dem minimalen Schaden, bei dem das Fahrzeug durch Tauschteile ohne irgendwelche Nachteile wieder in den Neuzustand zurückversetz werden kann hast du bei Verkauf des Fahrzeugs überhaupt keinen Nachteil - ich seh hier gar keine Wertmiunderung - nimm die 250€ als Wiedergutmachung für den Ärger.

    Bei jeder Parkbeule die grosse Kasse machen triebt uns nur die Versicherungsprämien hoch - aber ist scheinbar heute so üblich.

    ps

    Heb das Gutachten für den Wiederverkauf auf - dann sieht der Käufer das nichts fehlt.
    1. wars ein KV, kein GA
    2. wissen wir ned was gemacht wurde
    3. wird die versicherung ned umsonst 250 eur bieten
    4. ist es sein recht das mal zu überprüfen bevor er sich drauf einläßt
    5. hat er der versicherung eh genug geld gespart, da er kein GA machen ließ und nicht beim RA war...

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    laut versicherungstabellen und dat/schwacke-richtlinien werden zwischen 10-15% wertminderung angerechnet, also sind 250,-euro in ordnung.wichtig ist, dass du beim verkauf auch diesen bagatellschaden angibst, da jegliche reparaturen im blech und lackbereich angabepflichtig sind.
    bei inzahlungnahmen in unserem haus werden bei bewertungen genau diese werte berücksichtigt

  17. #17
    Geprüftes Mitglied
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    Beauftrage bei nicht selbstverschuldeten unfällen unabhängigen gutachter
    Adresse branchenbuch, kosten unfallverursacher der ermittelt auch den wertverlust im rahmen der gesetzlichen vorgaben, gibt es im normalfall auch keine diskussion mizt der anderen versicherung.

    gruß jan
    Gruß

    Jan

  18. #18
    Deepsea
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    Lieber Ralf,

    was RufusMücke sagt stimmt natürlich in gewisser Weise:

    schilder uns bitte kurz was am Fahrzeug beschädigt war - das hilft uns sicher weiter.

    Interessant ist aber der unterschiedliche Standpunkt von Anwälten und Automobilern bei dieser Sache

    Gruß

    hpl

    ich entwickle des Deuschen liebstes Kind
    Hommage an den letzten echten Liner, der den Finanzzwängen unserer kurzlebigen Zeit 2008 zum Opfer gefallen ist!

  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von natafrese
    laut versicherungstabellen und dat/schwacke-richtlinien werden zwischen 10-15% wertminderung angerechnet,
    das stimmt nicht.

  20. #20
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von hpl

    ich entwickle des Deuschen liebstes Kind
    wenn du in MUC entwickelst, dann

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