wie hoch war denn der Schaden, der verursacht wurde ?
Ergebnis 1 bis 20 von 55
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23.02.2007, 09:22 #1
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Wertminderung eines neuwertigen PKW nach Verkehrsunfall
Frage an die Experten:
Kurz vor Weinachten ist mir ein PKW auf das Heck meines PKW aufgefahren. Der Wagen war damals gerade 9 Monate alt, also neuwertig.
Die gegnerische Versicherung ist bereit, den Schaden zu ersetzen und für die Wertminderung (neuwertiges Fahrzeug) 250 € zu zahlen.
Der Meister in der KFZ-Werkstatt sagte, dass ein höherer Wert möglich sei.
Wie hoch sind die üblichen Werte und was kann ich geltend machen, ohne aufwändige Sachverständigengutachten?
Vorab vielen Dank.
Ralf
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23.02.2007, 09:32 #2Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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23.02.2007, 09:35 #3ehemaliges mitgliedGastOriginal von Insoman
wie hoch war denn der Schaden, der verursacht wurde ?
-wurde der Schaden von einem GA geschätzt?
-wenn ja: von einem von der gegn. Versicherung beauftragten?
-um was für einen PKW handelt es sich?
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23.02.2007, 09:38 #4
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Themenstarter
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto
A6
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23.02.2007, 09:44 #5ehemaliges mitgliedGast
es gibt keine "Errechnung" der WM nach den Rep.kosten.
Diese muss vom SV festgelegt werden, wenn Du also mit den 250 EUR ned einverstanden bist, musst einen SV beauftragen.
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23.02.2007, 09:46 #6
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Bei einem Schaden von 1.500€ an einem A6 kann nicht wirklich was gefehlt haben - Stoßfänger, Schramme im Blech, ein bisschen Kleinzeug. Hier tritt eigendlich gar keine Wertminderung des Fahrzeugs ein - 250€ is eh gut.
Gruß
hplHommage an den letzten echten Liner, der den Finanzzwängen unserer kurzlebigen Zeit 2008 zum Opfer gefallen ist!
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23.02.2007, 09:47 #7
bei meinem Leasinggeber ist es so, dass ich mich verpflichte bei einem selbst verusachten Schaden 10 % Pauschal als wertmindernd aus eigener Tasche zu zahlen - das vielleicht mal als grobe Richtschnur...
von daher finde ich die 250 € schon i.O. - war also nix schwerwiegendesGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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23.02.2007, 09:47 #8ehemaliges mitgliedGast
Diese Mutmaßung traue ich mir nicht zu. Der Schaden muss beim Wiederverkauf offenbart werden.
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23.02.2007, 09:49 #9
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250 euro
ich würde denen mitteilen, daß sie sich mit den 250 euro den Arsch putzen können
bei einem Neuwert von 15.000 euro sind da meiner Meinung nach mindestens 1500 extra abzuziehen. In manchen Fällen sogar bis 30 %.
Jeder kauft doch für den gleichen Preis lieber unfallfrei.
Wie Mücke schon sagt: sofort einen Gegengutachter
Die wollen Dich verarschen
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23.02.2007, 09:52 #10ehemaliges mitgliedGast
Es hängt auch davon ab, was genau für 1500 EUR kaputt ging.
Eine unverbindliche Anfrage bei einem GA unter Mitteilung des KV und des Angebots der Versicherung würde Licht ins Dunkel bringen.
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23.02.2007, 09:57 #11
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und wenn Du einen versierten Anwalt brauchst, hast Du nicht weit:
Du kannst dich gleich an Mücke wenden --- er zieht das für Dich durch + Du brauchst Dich um nichts mehr zu kümmern (ausser um das Scheck-einlösen)
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23.02.2007, 09:57 #12Original von padis
250 euro
ich würde denen mitteilen, daß sie sich mit den 250 euro den Arsch putzen können
bei einem Neuwert von 15.000 euro sind da meiner Meinung nach mindestens 1500 extra abzuziehen. In manchen Fällen sogar bis 30 %.
Bei 1500 Euro Schaden 1500 Euro Wertminderung?
Wo wohnt Dein Gutachter? Kannst' mir den mal leihen?Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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23.02.2007, 09:58 #13ehemaliges mitgliedGastOriginal von padis
und wenn Du einen versierten Anwalt brauchst, hast Du nicht weit:
Du kannst dich gleich an Mücke wenden --- er zieht das für Dich durch + Du brauchst Dich um nichts mehr zu kümmern (ausser um das Scheck-einlösen)
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23.02.2007, 09:59 #14
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Leute bleibt auf dem Teppich - bei dem minimalen Schaden, bei dem das Fahrzeug durch Tauschteile ohne irgendwelche Nachteile wieder in den Neuzustand zurückversetzt werden kann hast du bei Verkauf des Fahrzeugs überhaupt keinen Nachteil - ich seh hier gar keine Wertmiunderung - nimm die 250€ als Wiedergutmachung für den Ärger.
Bei jeder Parkbeule die grosse Kasse machen triebt uns nur die Versicherungsprämien hoch - aber ist scheinbar heute so üblich.
ps
Heb das Gutachten für den Wiederverkauf auf - dann sieht der Käufer das nichts fehlt.Hommage an den letzten echten Liner, der den Finanzzwängen unserer kurzlebigen Zeit 2008 zum Opfer gefallen ist!
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23.02.2007, 10:02 #15ehemaliges mitgliedGastOriginal von hpl
Leute bleibt auf dem Teppich - bei dem minimalen Schaden, bei dem das Fahrzeug durch Tauschteile ohne irgendwelche Nachteile wieder in den Neuzustand zurückversetz werden kann hast du bei Verkauf des Fahrzeugs überhaupt keinen Nachteil - ich seh hier gar keine Wertmiunderung - nimm die 250€ als Wiedergutmachung für den Ärger.
Bei jeder Parkbeule die grosse Kasse machen triebt uns nur die Versicherungsprämien hoch - aber ist scheinbar heute so üblich.
ps
Heb das Gutachten für den Wiederverkauf auf - dann sieht der Käufer das nichts fehlt.
2. wissen wir ned was gemacht wurde
3. wird die versicherung ned umsonst 250 eur bieten
4. ist es sein recht das mal zu überprüfen bevor er sich drauf einläßt
5. hat er der versicherung eh genug geld gespart, da er kein GA machen ließ und nicht beim RA war...
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23.02.2007, 10:08 #16ehemaliges mitgliedGast
laut versicherungstabellen und dat/schwacke-richtlinien werden zwischen 10-15% wertminderung angerechnet, also sind 250,-euro in ordnung.wichtig ist, dass du beim verkauf auch diesen bagatellschaden angibst, da jegliche reparaturen im blech und lackbereich angabepflichtig sind.
bei inzahlungnahmen in unserem haus werden bei bewertungen genau diese werte berücksichtigt
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23.02.2007, 10:08 #17
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Beauftrage bei nicht selbstverschuldeten unfällen unabhängigen gutachter
Adresse branchenbuch, kosten unfallverursacher der ermittelt auch den wertverlust im rahmen der gesetzlichen vorgaben, gibt es im normalfall auch keine diskussion mizt der anderen versicherung.
gruß janGruß
Jan
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23.02.2007, 10:09 #18
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Lieber Ralf,
was RufusMücke sagt stimmt natürlich in gewisser Weise:
schilder uns bitte kurz was am Fahrzeug beschädigt war - das hilft uns sicher weiter.
Interessant ist aber der unterschiedliche Standpunkt von Anwälten und Automobilern bei dieser Sache
Gruß
hpl
ich entwickle des Deuschen liebstes KindHommage an den letzten echten Liner, der den Finanzzwängen unserer kurzlebigen Zeit 2008 zum Opfer gefallen ist!
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23.02.2007, 10:09 #19ehemaliges mitgliedGastOriginal von natafrese
laut versicherungstabellen und dat/schwacke-richtlinien werden zwischen 10-15% wertminderung angerechnet,
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23.02.2007, 10:10 #20ehemaliges mitgliedGastOriginal von hpl
ich entwickle des Deuschen liebstes Kind
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