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  1. #41
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Zitat Zitat von DerFremde Beitrag anzeigen
    So ein lächerlicher Verkehrsunfall interessiert weder den Staatsanwalt noch die Versicherung.
    Was wenn sich doch jemand querstellt? Wer übernimmt die Verantwortung?
    Gruß Toan

  2. #42
    Yacht-Master
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    Man sollte eigentlich nie ohne die Begleitung eines Anwalts das Haus verlassen aber wenn einem das zu lästig ist, sollte man doch wenigstens beim Autofahren einen im Kofferraum sitzen haben.

  3. #43
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
    Man sollte eigentlich nie ohne die Begleitung eines Anwalts das Haus verlassen aber wenn einem das zu lästig ist, sollte man doch wenigstens beim Autofahren einen im Kofferraum sitzen haben.
    Genau, man fragt sich, ob manch einer überhaupt ohne anwaltlichen Beistand verletzungsfrei mit Messer und Gabel essen könnte...
    Torsten.

  4. #44
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Magic Beitrag anzeigen
    Ich denke, wenn Dir ein Jurist und vormaliger Staatsanwalt schreibt, wie die Sache gehandhabt wird, kann man davon ausgehen, dass dem wirklich so ist....da wirkt "Lebenserfahrung" ziemlich laecherlich dagegen (no offense)....kann natuerlich sein, dass Du Dich auf einen anderen Rechtsraum wie Kongo, Groenland oder out of space beziehst.
    Dieser Jurist und Staatsanwalt sollte aber auch wissen das eine "Anklage" mit dem Tatvorwurf "körperverletzung" gar nicht sein kann. Den die Körperverletzung 223StGB kann man nur vorsätzlich begehen ( subjektiver Tatbestand)

    Und da wir also nicht einmal die tatsächlichen Tatvorwürfe kennen, der Threadersteller sich nicht mehr äussert hat sich dieses Thema für mich erledigt.

  5. #45
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Wie kommst du auf den 223?
    Gruß Toan

  6. #46
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    Zitat Zitat von DerFremde Beitrag anzeigen
    Dieser Jurist und Staatsanwalt sollte aber auch wissen das eine "Anklage" mit dem Tatvorwurf "körperverletzung" gar nicht sein kann. Den die Körperverletzung 223StGB kann man nur vorsätzlich begehen ( subjektiver Tatbestand)

    Und da wir also nicht einmal die tatsächlichen Tatvorwürfe kennen, der Threadersteller sich nicht mehr äussert hat sich dieses Thema für mich erledigt.
    und was ist mit §229StGB? Fahrlässige Körperverletzung...
    Geändert von die75 (21.08.2014 um 11:44 Uhr)
    Viele Grüße,

    Chris

  7. #47
    officially certified Avatar von cardealer
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    Nur mal so zum nachdenken "ich bin kein Steuerberater also berate ich niemanden beim Steuersparen" mit meinem gefährlichen Halbwissen



    und jetzt setzte ich mich wieder auf meine Hand
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  8. #48
    Daytona Avatar von tela
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    Zitat Zitat von watch-ethem Beitrag anzeigen
    Es ist zu einem starken Aufprall gekommen. Ich glaube selbst mit 30kmh kann ein Aufprall große Schäden verursachen..

    Ich glaube nicht, dass man eine überhöhte Geschwindigkeit einfach so beweisen kann
    Wehe jedoch, wenn Du einen Unfallsachverständigen bei seiner Ehre packst. Der wird das schon ziemlich genau rekonstruieren können, wenn ein Interesse besteht. Das gilt auch für die Geschwindigkeit.

    Ich halte es für generell gut das hier so im Forum nachzufragen. Man kann nie mit weniger Erkenntnissen als vorher dastehen, wie auch immer die Umstände nun waren. Keiner von uns war ja live dabei.
    Gruß,
    René

  9. #49
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    Gast
    Zitat Zitat von die75 Beitrag anzeigen
    und was ist mit §229StGB? Fahrlässige Körperverletzung...
    Der 229 StGB ist dem Fremden bislang noch fremd..... So weit hat er in seinem Palandt noch nicht geblättert. Ich erspar mir zu dem Käse von ihm jeden weiteren Kommentar.

  10. #50
    Daytona Avatar von Smoke
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    Den Palandt, auch die Bibel des Strafrechts genannt, kennt er bestimmt in und auswendig
    Jürgen

  11. #51
    Gesperrter User
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    Das ist dem Fremden nicht fremd!

    In dem Anhörungsbogen wird immer der Tatvorwurf genannt, in einem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall die vorsätzliche Körperverletzung und eben nicht nur Körperverletzung wie vom Threaderstellee genannt.

    Wahrscheinlich ist die "überhöhte Geschwindigkeit" in Wirklichkeit auch nur eine "nicht angepasste Geschwindigkeit"

  12. #52
    Sea-Dweller Avatar von PIMP
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    Wow, ich wusste nicht, dass jetzt schon die Polizei die Strafanträge selbst stellt. Man lernt hier nie aus. Top Service.
    Gruß, Erik

  13. #53
    ehemaliges mitglied
    Gast

  14. #54
    Freccione Avatar von Street Bob
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    Kurz ein paar Gedanken:

    - die Polizei stellt keine Strafanträge, es sei denn, sie selbst ist geschädigt
    - Fahrer und Halter sind für den ordnungsgemäßen Zustand ihres Fahrzeuges verantwortlich
    - Die fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, heißt: wird grundsätzlich auf Strafantrag des/der Geschädigten oder gesetzlichen Vertreters verfolgt
    - der Fahrer steht zweifelsohne im Verdacht, die Verletzung (fahrlässig) verursacht zu haben
    - damit ist gegen ihn ob des Strafverfolgungszwanges der Polizei ein Strafverfahren zwingend vorgeschrieben
    - bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden wird von seiten der StA grundsätzlich öffentliches Interesse angenommen, so dass es zur weiteren Verfolgung der Tat keines Antrages der Geschädigten bedarf
    - heißt: selbst auf ausdrücklichen Verzicht der Geschädigten kann weiter verfolgt werden
    - die Staatsanwaltschaft entscheidet über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung des Verfahrens
    - in vielen Fällen stellt die StA ein, wenn z.B. durch Zahlung einer Geldbuße das Interesse der Öffentlichkeit an einer weiteren Verfolgung beseitigt ist
    - Ob ein technischer Mangel, unangepasste Geschwindigkeit oder beides ursächlich für den Unfall war, wird im weiteren Verfahren festzustellen sein. Dazu hat der Beschuldigte ein Recht auf Anhörung und kann weitere Beweiserhebungen beantragen. Kann er das??

    Meine Erfahrung:
    EIN ANWALT IN EIGENER SACHE HAT IMMER EINEN IDIOTEN ZUM MANDANTEN !!!

    Wer glaubt, es handele sich hier um eine Lappalie, möge sich einmal das neue Punktesystem in Flensburg anschauen. Bei Verkehrsstraftaten rappelt es richtig, und auch Fahrerlaubnismaßnahmen sind bei fahrlässiger KV möglich.
    Akteneinsicht ist ebenfalls nur durch einen Anwalt möglich. Entscheiden möge das jeder für sich.
    Würde ich mich der Strafverfolgung ausgesetzt sehen, wäre der erste Weg der zum Anwalt.
    Oder aber, man ist schnell in den Punkterängen ganz vorn!
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

  15. #55
    RAMichel
    Gast
    Street Bob hat recht. Insbesondere der Punkt wegen der nicht angepassten Geschwindigkeit dürfte im neuen FER sehr unangenehm sein, weil das Konto halt viel schneller voll wird. Im übrigen würde ich in der Sache nichts ohne Anwalt und Akteneinsicht machen, insbesondere keine selbst formulierten Unschuldsschreiben an Polizei und Ordnungswidrigkeitenbehörde senden. Das kommt einem Schuss ins Knie gleich.

  16. #56
    Onkel C
    Gast
    Ohne rechtliche Wertung, nur das vermeintlich unstreitige aus dem OP zusammengestrichen:

    Zitat Zitat von watch-ethem Beitrag anzeigen
    Ein Freund eines bekannten hatte einen Autounfall innerorts.
    Nach Aussagen von Zeugen ist der Wagen in einer bisschen beschädigten Straße in einer Kurve ins schleudern gekommen.

    Der betroffene Fahrer hat gesagt, dass sein Auto einen kleinen Hüpfer gemacht hat und plötzlich ausgebrochen ist und er hat es nicht mehr geschafft den Wagen unter kontrolle zu bekommen.

    Er selber weiß nicht ob ein technisches Problem bei dem Wagen vor lag, da er den Wagen neulich vom Privat gekauft hat.

    Seine Beifahrerin hat durch einen Aufprall leichte Prellungen abbekommen und wurde sicherheitshalber in ein Krankenhaus gebracht.

    ein paar Tage später hat der Fahrer einen Brief von der Polizei erhalten.

    Vorwurf!
    "ÜBERHÖHTER GESCHWINDIGKEIT" und "KÖRPERVERLETZUNG"

    Der Wagen wurde auf wunsch des Fahrers von der Polizei sichergestellt.
    Wieso wird ihn überhöhte Geschwindigkeit vor geworfen ?
    -Für den Fahrer neues/noch nicht vertrautes Fahrzeug mit unklarem Wartungszustand,

    -schlechte Straßenverhältnisse,

    -wird so heftig aus der Kurve getragen, dass Beifahrer Verletzungen erleidet.

    Entweder ist das Diff im Scheitelpunkt explodiert, oder da stimmte was mit Fahrweise/Speed/Fahrvermögen so gar nicht.

  17. #57
    Milgauss Avatar von watch-ethem
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    Themenstarter
    Zitat Zitat von Onkel C Beitrag anzeigen
    Ohne rechtliche Wertung, nur das vermeintlich unstreitige aus dem OP zusammengestrichen:



    -Für den Fahrer neues/noch nicht vertrautes Fahrzeug mit unklarem Wartungszustand,

    -schlechte Straßenverhältnisse,

    -wird so heftig aus der Kurve getragen, dass Beifahrer Verletzungen erleidet.

    Entweder ist das Diff im Scheitelpunkt explodiert, oder da stimmte was mit Fahrweise/Speed/Fahrvermögen so gar nicht.
    Um euch mal auf dem Laufenden zu halten. Es wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

    Bin selber mal die Strecke letztens gefahren, da ich in der nähe war.

    Genau an der Kurve waren mehrere wellen ein paar Straßenschäden und ein großer Gullideckel.

    Der Fahrer meinte, dass er so stark damit beschäftigt war den Wagen zu stabilisieren, dass er garnicht wusste ob er mit dem Fuß auf dem Gaspedal hängen geblieben ist oder auf der Bremse. Vielleicht hat er dadurch noch einen größeren Aufprall verursacht. Auf jedenfall geht es der Beifahrerin gut sie hat nur leichte Prellungen durch den Gurt erhalten.

    Nayah jetzt wird erstmal abgewartet

  18. #58
    RAMichel
    Gast
    Die Fahrkünste des Bekanntenfreundes erscheinen mir suboptimal, um nicht zu sagen, er ist überfordert. Neben dem Aufkeimen der der subjektiven Einsicht, dass er einen Fehler gemacht hat, sollte er möglicherweise ein Fahrsicherheitstraining besuchen.

  19. #59
    Freccione Avatar von Street Bob
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    +1

    Oder mit anderen Worten: man kann auch mit einem Reibekuchen Wind machen

    Schön, dass es der Dame wieder gut geht!
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

  20. #60
    Milgauss Avatar von watch-ethem
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    Themenstarter
    Einen Fahrsicherheitstraining sollte glaube ich jeder mal besuchen! Ich fühle mich natürlich sehr sicher am Lenkrad.. aber in extrem Situationen glaube ich nicht, dass ich alles richtig machen würde...

    Es gibt auch Menschen die beim Parken einiges ziemlich Falsch machen.


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