Man sollte eigentlich nie ohne die Begleitung eines Anwalts das Haus verlassen aber wenn einem das zu lästig ist, sollte man doch wenigstens beim Autofahren einen im Kofferraum sitzen haben.
Ergebnis 41 bis 60 von 60
-
21.08.2014, 10:07 #41
-
21.08.2014, 10:15 #42
- Registriert seit
- 08.07.2004
- Ort
- Muc
- Beiträge
- 1.831
-
21.08.2014, 10:34 #43
- Registriert seit
- 08.11.2005
- Ort
- Wismar
- Beiträge
- 1.682
-
21.08.2014, 10:36 #44
- Registriert seit
- 09.03.2014
- Beiträge
- 231
Dieser Jurist und Staatsanwalt sollte aber auch wissen das eine "Anklage" mit dem Tatvorwurf "körperverletzung" gar nicht sein kann. Den die Körperverletzung 223StGB kann man nur vorsätzlich begehen ( subjektiver Tatbestand)
Und da wir also nicht einmal die tatsächlichen Tatvorwürfe kennen, der Threadersteller sich nicht mehr äussert hat sich dieses Thema für mich erledigt.
-
21.08.2014, 10:58 #45
-
21.08.2014, 11:42 #46
- Registriert seit
- 03.05.2013
- Ort
- nähe Nürnberg
- Beiträge
- 41
-
21.08.2014, 11:50 #47
Nur mal so zum nachdenken "ich bin kein Steuerberater also berate ich niemanden beim Steuersparen" mit meinem gefährlichen Halbwissen
und jetzt setzte ich mich wieder auf meine Handwas hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
-
21.08.2014, 12:25 #48
Wehe jedoch, wenn Du einen Unfallsachverständigen bei seiner Ehre packst. Der wird das schon ziemlich genau rekonstruieren können, wenn ein Interesse besteht. Das gilt auch für die Geschwindigkeit.
Ich halte es für generell gut das hier so im Forum nachzufragen. Man kann nie mit weniger Erkenntnissen als vorher dastehen, wie auch immer die Umstände nun waren. Keiner von uns war ja live dabei.Gruß,
René
-
21.08.2014, 19:35 #49ehemaliges mitgliedGast
-
21.08.2014, 19:45 #50
Den Palandt, auch die Bibel des Strafrechts genannt, kennt er bestimmt in und auswendig
Jürgen
-
21.08.2014, 23:05 #51
- Registriert seit
- 09.03.2014
- Beiträge
- 231
Das ist dem Fremden nicht fremd!
In dem Anhörungsbogen wird immer der Tatvorwurf genannt, in einem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall die vorsätzliche Körperverletzung und eben nicht nur Körperverletzung wie vom Threaderstellee genannt.
Wahrscheinlich ist die "überhöhte Geschwindigkeit" in Wirklichkeit auch nur eine "nicht angepasste Geschwindigkeit"
-
22.08.2014, 00:44 #52
Wow, ich wusste nicht, dass jetzt schon die Polizei die Strafanträge selbst stellt. Man lernt hier nie aus. Top Service.
Gruß, Erik
-
22.08.2014, 08:50 #53ehemaliges mitgliedGast
-
22.08.2014, 09:48 #54
Kurz ein paar Gedanken:
- die Polizei stellt keine Strafanträge, es sei denn, sie selbst ist geschädigt
- Fahrer und Halter sind für den ordnungsgemäßen Zustand ihres Fahrzeuges verantwortlich
- Die fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, heißt: wird grundsätzlich auf Strafantrag des/der Geschädigten oder gesetzlichen Vertreters verfolgt
- der Fahrer steht zweifelsohne im Verdacht, die Verletzung (fahrlässig) verursacht zu haben
- damit ist gegen ihn ob des Strafverfolgungszwanges der Polizei ein Strafverfahren zwingend vorgeschrieben
- bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden wird von seiten der StA grundsätzlich öffentliches Interesse angenommen, so dass es zur weiteren Verfolgung der Tat keines Antrages der Geschädigten bedarf
- heißt: selbst auf ausdrücklichen Verzicht der Geschädigten kann weiter verfolgt werden
- die Staatsanwaltschaft entscheidet über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung des Verfahrens
- in vielen Fällen stellt die StA ein, wenn z.B. durch Zahlung einer Geldbuße das Interesse der Öffentlichkeit an einer weiteren Verfolgung beseitigt ist
- Ob ein technischer Mangel, unangepasste Geschwindigkeit oder beides ursächlich für den Unfall war, wird im weiteren Verfahren festzustellen sein. Dazu hat der Beschuldigte ein Recht auf Anhörung und kann weitere Beweiserhebungen beantragen. Kann er das??
Meine Erfahrung:
EIN ANWALT IN EIGENER SACHE HAT IMMER EINEN IDIOTEN ZUM MANDANTEN !!!
Wer glaubt, es handele sich hier um eine Lappalie, möge sich einmal das neue Punktesystem in Flensburg anschauen. Bei Verkehrsstraftaten rappelt es richtig, und auch Fahrerlaubnismaßnahmen sind bei fahrlässiger KV möglich.
Akteneinsicht ist ebenfalls nur durch einen Anwalt möglich. Entscheiden möge das jeder für sich.
Würde ich mich der Strafverfolgung ausgesetzt sehen, wäre der erste Weg der zum Anwalt.
Oder aber, man ist schnell in den Punkterängen ganz vorn!Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
-
22.08.2014, 14:32 #55RAMichelGast
Street Bob hat recht. Insbesondere der Punkt wegen der nicht angepassten Geschwindigkeit dürfte im neuen FER sehr unangenehm sein, weil das Konto halt viel schneller voll wird. Im übrigen würde ich in der Sache nichts ohne Anwalt und Akteneinsicht machen, insbesondere keine selbst formulierten Unschuldsschreiben an Polizei und Ordnungswidrigkeitenbehörde senden. Das kommt einem Schuss ins Knie gleich.
-
22.08.2014, 16:51 #56Onkel CGast
Ohne rechtliche Wertung, nur das vermeintlich unstreitige aus dem OP zusammengestrichen:
-Für den Fahrer neues/noch nicht vertrautes Fahrzeug mit unklarem Wartungszustand,
-schlechte Straßenverhältnisse,
-wird so heftig aus der Kurve getragen, dass Beifahrer Verletzungen erleidet.
Entweder ist das Diff im Scheitelpunkt explodiert, oder da stimmte was mit Fahrweise/Speed/Fahrvermögen so gar nicht.
-
22.08.2014, 17:13 #57
Um euch mal auf dem Laufenden zu halten. Es wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
Bin selber mal die Strecke letztens gefahren, da ich in der nähe war.
Genau an der Kurve waren mehrere wellen ein paar Straßenschäden und ein großer Gullideckel.
Der Fahrer meinte, dass er so stark damit beschäftigt war den Wagen zu stabilisieren, dass er garnicht wusste ob er mit dem Fuß auf dem Gaspedal hängen geblieben ist oder auf der Bremse. Vielleicht hat er dadurch noch einen größeren Aufprall verursacht. Auf jedenfall geht es der Beifahrerin gut sie hat nur leichte Prellungen durch den Gurt erhalten.
Nayah jetzt wird erstmal abgewartet
-
22.08.2014, 18:13 #58RAMichelGast
Die Fahrkünste des Bekanntenfreundes erscheinen mir suboptimal, um nicht zu sagen, er ist überfordert. Neben dem Aufkeimen der der subjektiven Einsicht, dass er einen Fehler gemacht hat, sollte er möglicherweise ein Fahrsicherheitstraining besuchen.
-
23.08.2014, 02:00 #59
+1
Oder mit anderen Worten: man kann auch mit einem Reibekuchen Wind machen
Schön, dass es der Dame wieder gut geht!Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
-
23.08.2014, 10:44 #60
Einen Fahrsicherheitstraining sollte glaube ich jeder mal besuchen! Ich fühle mich natürlich sehr sicher am Lenkrad.. aber in extrem Situationen glaube ich nicht, dass ich alles richtig machen würde...
Es gibt auch Menschen die beim Parken einiges ziemlich Falsch machen.
Ähnliche Themen
-
BMW: 3er sollte weg, 1er sollte folgen :)
Von Vranac im Forum Technik & AutomobilAntworten: 15Letzter Beitrag: 10.10.2010, 12:16 -
Mahnbescheid - wie vorgehen?
Von Red_Sub69 im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 24.07.2007, 23:40 -
Wertminderung eines neuwertigen PKW nach Verkehrsunfall
Von PAM00005 im Forum Off TopicAntworten: 54Letzter Beitrag: 21.03.2007, 12:02 -
So sollte man nicht vorgehen!!
Von Passion im Forum Off TopicAntworten: 2Letzter Beitrag: 15.03.2005, 13:24
Lesezeichen