Wenn Du meinst!? Du hast natürlich Recht der Generalstaatsanwalt ermittelt schon!
Natürlich ermittelt die Staatsanwaltschaft. theoretisch, Praktisch gehen solche Fälle direkt in die Ablage "Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesse"
Die Polizei MUSS einen Strafantrag stellen. Wäre der Verursacher an der Ampel jemanden hinten drauf gefahren, hätte er das gleiche Schreiben bekommen.
Ö
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Hybrid-Darstellung
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20.08.2014, 21:15 #1
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20.08.2014, 21:26 #2
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20.08.2014, 23:22 #3
+1 Lieber zu Früh zum Anwalt als zu spät. Das kann einem viel Zeit, Geld, Nerven und unanegenheme Konsequenzen ersparen.
Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Vor allem dann, wenn ich keine Ahnung vom tatsächlichen Unfallablauf und sostigen Umständen hätte.Geändert von Joni123 (20.08.2014 um 23:24 Uhr)
Grüße
Jonathan
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20.08.2014, 14:25 #4
da wir ja alle inclusive dem TS nicht dabei waren, die Strecke, das Auto, den Zustand des Fahrers und die Witterungsverhältnisse nicht kennen können wir ja lustig weiterraten
Ich sag mal Autos hüpfen im Allgemeinen nicht ausser Lowrider mit Hecktrieb die sich freuenwas hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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20.08.2014, 16:27 #5
Ja aber wen willst du für kaputte Stoßfänger verantwortlich machen wenn nicht den Fahrzeughalter?
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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20.08.2014, 16:44 #6
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20.08.2014, 17:13 #7
Hallo Percy,
defekte Stoßdämpfer werden in der Regel eher von der Werkstatt als vom Kunden bemerkt. Ich halte es für sehr gewagt zu sagen das man wenn man diese nicht vor Fahrtbeginn prüft fahrlässig handelt zumal man ja auch die Möglichkeiten dazu nicht unbedingt hat. Nicht jeder hat eine Hebebühne zu Hause und das nötige technische Verständniss.
PS: Die von Dir angesprochen kaputten Stoßfänger sollte man jedoch bemerkenwas hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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20.08.2014, 19:58 #8
bin sonst auch kein verfechter des sofortigen ganges zum advocatus..hier aber schon...und zwar OHNE zwei dinge getan zu haben...den karren der polizei zur "untersuchung" ausgehändigt zu haben und ohne auch nur noch ein wort zu den vorwürfen OHNE vorherige anwaltliche beratung geäussert zu haben.
offenbar hat der verunfallte ein besonderes talent zur selbstverstümmelung.pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
country music....three chords and the truth
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20.08.2014, 17:09 #9
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Interessante Frage, wie weit bin ich als Fahrzeughalter für die Betriebssicherheit meines Autos verantwortlich?
Wenn ich wegen kaputter Scheinwerfer bei schlechter Sicht oder in der Nacht jemanden über den Haufen fahre, dürfte die Sachlage ja klar sein, aber einen Defekt der Stoßdämpfer kann ich als Laie doch kaum feststellen...
In Österreich gab es vor kurzem einen Fall, in dem ein Mechaniker verurteilt wurde, weil er eine Ölleitung nicht ganz abgedichtet hatte, das Auto, von der Fahrzeughalterin unbemerkt, verlor Öl, auf dem ein Motorradfahrer ausrutschte und tödlich verletzt wurde ---> http://derstandard.at/1395364177961/...uer-MechanikerGeändert von ulfale (20.08.2014 um 17:14 Uhr) Grund: Link eingefügt
LG, Oliver
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20.08.2014, 17:19 #10
Es gibt Defekte die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen die man aber selbst nicht unbedingt sofort erkennen kann. Wenn man allerdings durch einen Werkstattaufenthalt dadurch Kentniss erlangt und es nicht abstellt könnte es im Ernstfall anders aussehen. Die Werkstätten lassen sich das dann auch vom Kunden unterschreiben das er informiert worden ist.
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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20.08.2014, 18:20 #11
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Danke
LG, Oliver
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20.08.2014, 18:39 #12
Darum geht es doch gar nicht. Die meisten Versicherer sind immer ganz schnell, wenn sie irgendwelche Forderungen eintreiben und ganz langsam, wenn sie etwas begleichen müssen.
Ich hoffe jedenfalls, dass alles gut ausgeht und der entstandene Schaden - körperlich und finanziell - nicht allzu hoch ausfällt.
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20.08.2014, 18:40 #13
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Doch, mir ging es in meiner Frage darum, sonst hätte ich sie nicht gestellt, und weiter oben stößt auch Percy ins selbe Horn!
LG, Oliver
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20.08.2014, 21:23 #14
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20.08.2014, 21:25 #15
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Autos können schon durchaus versetzen, z.B. wenn man in einer Kurve über schnell über einen Kanaldeckel fährt. Die seitliche Bewegung ist aber sehr gering.
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20.08.2014, 21:44 #16
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Das ist kein Blödsinn, sondern Lebenserfahrung und Berufsalltag halben Familie.
So ein lächerlicher Verkehrsunfall interessiert weder den Staatsanwalt noch die Versicherung.
Der Verkehrsteilnehmer war zum Unfallzeitpunkt mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs und hat gegen den Paragraphen 3 Abs. 1 der StVO verstoßen. Der aufnehmende Polizist hat das in einen Strafantrag niederzuschreiben.Geändert von DerFremde (20.08.2014 um 21:46 Uhr)
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20.08.2014, 21:48 #17
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20.08.2014, 21:52 #18
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21.08.2014, 09:14 #19
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21.08.2014, 09:55 #20ehemaliges mitgliedGast
Ich denke, wenn Dir ein Jurist und vormaliger Staatsanwalt schreibt, wie die Sache gehandhabt wird, kann man davon ausgehen, dass dem wirklich so ist....da wirkt "Lebenserfahrung" ziemlich laecherlich dagegen (no offense)....kann natuerlich sein, dass Du Dich auf einen anderen Rechtsraum wie Kongo, Groenland oder out of space beziehst.
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