Wenn Du meinst!? Du hast natürlich Recht der Generalstaatsanwalt ermittelt schon!
Natürlich ermittelt die Staatsanwaltschaft. theoretisch, Praktisch gehen solche Fälle direkt in die Ablage "Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesse"
Die Polizei MUSS einen Strafantrag stellen. Wäre der Verursacher an der Ampel jemanden hinten drauf gefahren, hätte er das gleiche Schreiben bekommen.
Ö
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Hybrid-Darstellung
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20.08.2014, 21:15 #1Gesperrter User
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20.08.2014, 21:26 #2
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20.08.2014, 23:22 #3
+1 Lieber zu Früh zum Anwalt als zu spät. Das kann einem viel Zeit, Geld, Nerven und unanegenheme Konsequenzen ersparen.
Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Vor allem dann, wenn ich keine Ahnung vom tatsächlichen Unfallablauf und sostigen Umständen hätte.Geändert von Joni123 (20.08.2014 um 23:24 Uhr)
Grüße
Jonathan
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