Zitat Zitat von 63er Beitrag anzeigen
Die Kosten für den Anwalt kannst Du Dir erst einmal schenken.
...tritt die Schadensregulierung an die Werkstatt ab. Die regeln dann die Formalitäten.
Mit der Regulierungsvariante siehst du schon mal die Kostenpauschale und die Nutzungsentschädigung (bzw bei dem Alter des Fahrzeugs Vorhaltekosten) nicht. Und wer prüft, ob die sicher kommenenden Abzüge "neu für alt" korrekt sind?

Die Anwaltskosten hat übrigens der Verursacher zu tragen...