Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
Ich denke nicht, dass ich einen zweiten Gutachter benötige. Die Höhe des festgestellten Schadens zweifele ich ja überhaupt nicht an. Mir geht es nur um den Wiederbeschaffungswert und der dürfte für ein anderhalb Jahre altes Auto ohne Vorschäden und scheckheftgepflegt usw............ doch ohne großen Aufwand zu bestimmen sein. Wie gesagt, ich ging immer davon aus, dass hier die Schwackebewertung maßgeblich ist. Da scheine ich mich aber offensichtlich zu täuschen, sofern der Gutachter mit seiner Schätzung Recht hat. Ich hab ihn heute Morgen mit der Schwackeberechnung konfrontiert - bis dato hüllt er sich in Schweigen
Sollte ich jedoch richtig liegen, dürfte wohl die Versicherung auch die zweite Wertschätzung zahlen müssen. Insofern hat René dann doch ein wenig Recht
Würde mich freuen, wenn das so einfach klappt