Sorry das ich mich mal Anhänge

Frage :
Kann man eine Reperatur auch nur über Kostenvoranschlag abrechnen und muß man dann die Wiederherstellung nachweisen und wenn ja , wie ?

Bei mir ist folgender absurder Fall :
Wasserschaden Reperatur beinhaltet , Wand aufstemmen, auf der anderen Seite Fliersen abtragen und Küchenzeile demontieren , Leitungsstück erneuern , alles Wiederherstellen incl. neu fliesen und tapezieren.

Alternativ der Versicherung angeboten eine neue Leitung zu ziehen. Dieses ist deutlich einfacher und billiger.
Antwort der Versicherung : nee übernehmen wir nicht da dieses eine Sanierung ist.

Deshalb meine Frage nach Abrechnung über Kostenvoranschlag (welche ich in den nächsten Tagen erwarte ).
DAnke schonmal für eure Antworten.