Sorry das ich mich mal Anhänge
Frage :
Kann man eine Reperatur auch nur über Kostenvoranschlag abrechnen und muß man dann die Wiederherstellung nachweisen und wenn ja , wie ?
Bei mir ist folgender absurder Fall :
Wasserschaden Reperatur beinhaltet , Wand aufstemmen, auf der anderen Seite Fliersen abtragen und Küchenzeile demontieren , Leitungsstück erneuern , alles Wiederherstellen incl. neu fliesen und tapezieren.
Alternativ der Versicherung angeboten eine neue Leitung zu ziehen. Dieses ist deutlich einfacher und billiger.
Antwort der Versicherung : nee übernehmen wir nicht da dieses eine Sanierung ist.
Deshalb meine Frage nach Abrechnung über Kostenvoranschlag (welche ich in den nächsten Tagen erwarte ).
DAnke schonmal für eure Antworten.
				Ergebnis 1 bis 18 von 18
			
		Thema: Frage zu einem Wasserschaden
Hybrid-Darstellung
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	13.10.2013, 16:46 #1Ralf
 
 Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.
 
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