Der Nachweis der Wiederherstellung kann durch Bildmaterial und besser, dem Versicherer die Möglichkeit der Besichtigung geben, erfolgen.
Für alle Rechnungen, Bsp. Material, wird bei Privatpersonen natürlich die MwSt ersetzt. Daraus folgt aber auch, dass bei der fiktiven Abrechnung die MwSt entfällt. Gilt natürlich auch für den Betrag zwischen Rechnungsvorlage und Kostenvoranschlag.

Nach Bedingungserk muss man übrigens keine Kürzung akzeptieren. In allen Bedingungen steht " Wiederherstellung gleicher Art und Zweckbestimmung" zu"ortsüblichen Baupreisen". Nirgends steht "wir ziehen bei Eigenleistung was ab"
Ist aber, da geb ich dem Pascal recht, seit Jahrzehnten gern geübte Praxis bei den Versicherern.

Gruss
Achim