Hallo an die Versicherungsspezies,

ich hatte letztes Jahr im Dezember einen Wasserschaden, den ich aufgrund persönlicher Widrigkeiten noch nicht instand setzen habe lassen.
Gibt es eine Frist, in der dieses passieren muss? Verfallen sonst meine Ansprüche oder kann ich das machen lassen wann ich möchte?


Danke schon mal