Zitat Zitat von Micha-K Beitrag anzeigen
Garantie-/Gewährleistung ist keine freiwillige Leistung. Im BtC-Bereich ist der gewerbliche Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine 24-monatige Garantie-/Gewährleistung auf das neue Produkt zu gewähren. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum. So schreibt es das ABG-Gesetz vor. Deshalb musst du z. B. beim Kauf eines neuen iPhone dafür unterschreiben, dass du die von Apple nur 12-monatige Garantie-/Gewährleistung akzeptierst. Da dieses gegen das ABG-Gesetz verstößt und nur dann zulässig ist, wenn der Käufer dieses akzeptiert.

Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Zu Gunsten des Käufers geht die Rechtssprechung davon aus, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf der Mangel bereits beim Kauf/Lieferung bestand (es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass dieser Mangel zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand) . Danach geht die Beweislast zu Lasten des Käufers, der den Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestand.

Anders verhälst sich die Sache, wenn ein gebrauchtes Gut verkauft wird, dann sind es nur 12 Monate. Der Verkäufer muss dann aber darauf hin weisen.
Leider falsch.

Unterschied gesetzliche Gewährleistung des Händlers und freiwillige Garantie des Herstellers.

Garantie freiwillig, freiwillig, freiwillig… nach Gutdünken und Willkür des Herstellers, die Uhr ist „alt“ Hersteller verweigert Garantie, da ist es wurscht wann wo wie gekauft, DAS kann Rolex tun – weil FREIWILLIGE Garantie Leistung

Gewährleistung besteht gegenüber dem Händler, NUIR dem Händler, der MUSS (sofern in der EU gekauft) nachbessern… in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen das ein Mangel seit Anfang an bestand (auch vielleicht versteckt), Händler muss das Gegenteil beweisen wenn er die Gewährleistung (wegen unsachgemäßer Behandlung z.B.) verweigern will.
Nach den ersten 6 Monaten MUSS im Problemfall der Kunde nachweisen das das Problem von Anfang an bestand, d.h. im Zweifelsfall ist in der Praxis nach 6 Monaten auch mit Gewährleistung Schluss, wenn der Händler nicht mitspielen mag…

Also hier:
Gewährleistung…
Wohin?
Auf die Kanaren zum Händler. Punkt.
Rolex kann wenn sie denn wollen das Ganze in Kulanz als Garantie übernehmen.